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12 Treffer483 msnur geltende Fassungen
GMSR Rz 33–365.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

… 38 Abs. 2 GMSG). Beispiel: Es liegt ein bestehendes Konto eines Rechtsträgers mit einem Gesamtkontowert von 300.000 US-Dollar zum 30. September 2016 vor. Der Rechtsträger ist in einem teilnehmenden Staat ansässig. Aufgrund der Selbstauskunft des Kontoinhabers bzw. der vom meldenden Finanzinstitut bei Kontoeröffnung…

GMSR Rz 37–385.4. Feststellung, ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…sind, so muss es den Status des Kontos nach den in den §§ 37 bis 39 GMSG festgelegten Verfahren neu bestimmen (§ 42 GMSG). 5.4.2. Änderung der Gegebenheiten bei Rechtsträgern Rz 38a: Im Falle einer Änderung der Gegebenheiten bei einem bestehenden Konto eines Rechtsträgers, aufgrund…

GMSR Rz 83–8512.3. Rechtsträger (§ 98 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…besitzt 51% der Stimmrechte und 51% des Gesamtwertes des Rechtsträgers B, während Rechtsträger B wiederum 51% der Stimmrechte und 51% des Gesamtwertes des Rechtsträgers C besitzt. Ungeachtet des Umstandes, dass die Gesellschaft A anteilsmäßig nur 26% der Stimmrechte und des Wertes der Gesellschaft C besitzt…

GMSR Rz 31–325. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten von Rechtsträgern (§§ 33 bis 42 GMSG, § 83 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Im Gegensatz zu bestehenden Konten natürlicher Personen wird für die Meldepflicht von bestehenden Konten von Rechtsträgern eine Wertgrenze vorgesehen. Wenn ein bestehendes Konto eines Rechtsträgers zum Stichtag 30. September 2016 einen Gesamtkontosaldo oder -wert im Gegenwert von weniger oder gleich 250.000 US-Dollar aufweist…

GebR 2025 Rz 1332–134427.3.2.2.3. Unbestimmte Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…auszugehen (im Beispiel also zweifaches Jahresentgelt). 27.3.2.2.3.2. Präsentationsrecht und Weitergaberecht Rz 1337: Ein Präsentationsrecht des Bestandnehmers enthält nur die Verpflichtung des Vermieters gegenüber dem Mieter, unter gewissen Bedingungen mit einem vom Mieter vorgeschlagenen geeigneten Dritten einen Vertrag gleichen oder bestimmten…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…eine andere Person getroffen, die den Rechtsträger faktisch kontrolliert. Beispielsweise kann es sein, dass nur der Kontrollierende Zugriff auf die Bankkonten des Rechtsträgers hat und der Scheingesellschafter oder Geschäftsführer nur, wenn erforderlich (in Begleitung eines "Aufpassers") auftritt. Diese faktischen Geschäftsführer bzw. Gesellschafter sind daher aufgrund…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Abs. 3 WiEReG genannten geeigneten Dritten bedienen, welcher die in § 3 Abs. 2 WiEReG genannten Kopien der Dokumente und Informationen im Auftrag des meldepflichtigen Rechtsträgers für diesen verwahrt. In diesen Fällen hat der gemäß § 3 Abs. 2 WiEReG verpflichtete Rechtsträger angemessene Schritte zu unternehmen, um…

GMSR Rz 39–426. Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern (§§ 43 bis 46 GMSG, § 86 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…KYC) erfassten Unterlagen bestätigen. Erklärt der Rechtsträger, es liege keine steuerliche Ansässigkeit vor, so kann sich das meldende Finanzinstitut zur Bestimmung der Ansässigkeit des Kontoinhabers auf die Adresse des Hauptsitzes des Rechtsträgers verlassen (§ 45 Abs. 1 GMSG). Enthält die Selbstauskunft Hinweise darauf, dass der Kontoinhaber…

GebR 2025 Rz 35–472.3.3. Öffentlich-rechtliche Körperschaften und bestimmte Vereinigungen hinsichtlich des Schriftverkehrs (§ 2 Z 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

2.3.3. Öffentlich-rechtliche Körperschaften und bestimmte Vereinigungen hinsichtlich des Schriftverkehrs (§ 2 Z 3 GebG) Rz 35: § 2 Z 3 GebG befreit gewisse juristische Personen persönlich von der Gebühr, der Umfang der Befreiung ist allerdings auf den Schriftverkehr mit den öffentlichen Behörden und Ämtern…

GMSR Rz 86–8812.6. Belege (§ 101 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…ein von einer autorisierten staatlichen Stelle (beispielsweise einer Regierung oder einer ihrer Behörden oder einer Gemeinde) ausgestelltes amtliches Dokument, das den Namen des Rechtsträgers enthält sowie entweder die Adresse seines Hauptsitzes in dem teilnehmenden Staat oder anderen Staat, in dem er ansässig zu sein behauptet…

GebR 2025 Rz 1142–114517.2. Parteienidentität und Parteiwechsel
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…heranzuziehen ist. 17.2.2. Gesamtrechtsnachfolge Rz 1143: Das Wesen der Gesamtrechtsnachfolge besteht darin, dass der Rechtsnachfolger hinsichtlich sämtlicher Rechte und Pflichten uno actu an die Stelle des Rechtsvorgängers tritt, und zwar in materiellrechtlicher und in verfahrensrechtlicher Sicht (VwGH 25.2.1993, 92/16/0114)…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…Die Daten können noch beliebig geändert werden, sind für die Registerbehörde nicht einsehbar und werden erst nach dem Absenden im Register eingetragen. Keine Bestätigung der Geschäftsführung des Rechtsträgers ist erforderlich, wenn bei einer Ergänzung eines Compliance-Packages keine Änderung der relevanten inländischen oder ausländischen übergeordneten…