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961 Treffer410 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 161–1663.28. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…Kommunalsteuer Rz 162: Für die Erhebung und Verwaltung der Kommunalsteuer sind die Gemeinden zuständig, soweit nicht bundes- oder landesgesetzliche Vorschriften entgegenstehen (§ 18 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz 2017). Solche bundesgesetzlichen Vorschriften finden sich in den §§ 13 und 14 KommStG 1993. Die Zerlegung und Zuteilung der Bemessungsgrundlage ist…

ZustRL Rz 138–1433.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen Rz 138: Die Erhebung dieser Abgabe (dh. die Berechnung und Auszahlung der Beihilfen und Ausgleichszahlungen gemäß §§ 1 bis 3 GSBG sowie die Entgegennahme der Beträge gemäß § 9 GSBG und der Kostenerstattungen im Sinne des § 4 Abs. 4 der V…

ZustRL Rz 167–1763.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

3.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz 3.34.1. Mehrkindzuschlag Rz 167: Für die Gewährung des Mehrkindzuschlags ist das für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen zuständige Finanzamt zuständig (§ 9b Familienlastenausgleichsgesetz 1967). Diese Norm kann die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für…

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

1.3. Zuständigkeit für die Erledigung 1.3.1. Allgemeines Rz 15: Die Zuständigkeit für die Erledigung einer Sache ergibt sich aus den jeweils einschlägigen Bestimmungen. Allerdings bedarf es allgemeiner Regelungen für folgende Fälle: Die Zuständigkeit ist nicht eindeutig geregelt und es kommt aufgrund unterschiedlicher…

BMF-010221/0776-VI/8/2014Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden von Österreich und Guernsey betreffend Kostenregelung zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vogtei Guernsey über den Informationsaustausch in Steuersachen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0776-VI/8/201409.07.2015

Am 14. Mai 2014 schlossen die Republik Österreich und die Vogtei Guernsey ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen. Um die Anwendung des Abkommens sicherzustellen, haben die zuständigen Behörden von Österreich und Guernsey (die "zuständigen Behörden") Folgendes vereinbart: 1. Gewöhnliche Kosten bei der Anwendung der…

ZustRL4. Anhang
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

4. Anhang Das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, BGBl. I Nr. 9/2010, und die Verordnung zum Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, BGBl. II Nr. 165/2010, sind mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft getreten. Die nachstehende Tabelle bietet einen Überblick über jene Bestimmungen des AVOG 2010 und der…

ZustRL Rz 1–101. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

1. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit 1.1. Begriffsbestimmungen 1.1.1. Der Begriff der "Zuständigkeit" Rz 1: Seit 1. Jänner 2021 gibt es zwei bundesweit zuständige Finanzämter: das Finanzamt Österreich (FAÖ) und das Finanzamt für Großbetriebe (FAG). Dass das Finanzamt Österreich infolge seines bundesweiten Aufgabenbereichs…

ZustRL Rz 153–1603.21. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3.21. Elektrizitätsabgabe Rz 153: Für die Erhebung der Elektrizitätsabgabe ist das für die Erhebung der Umsatzsteuer des Abgabenschuldners zuständige Finanzamt zuständig. Diese Norm kann entweder eine Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. Abgabeschuldner ist gemäß § 3 Abs. 1 Elektrizitätsabgabegesetz der…

ZustRL Rz 122–1293.3. Stabilitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

3.3. Stabilitätsabgabe Rz 122: Die Erhebung der Stabilitätsabgabe obliegt dem Finanzamt für Großbetriebe (§ 8 StabAbgG). 3.4. Umgründungssteuergesetz 3.4.1. Allgemeines Rz 123: Das Umgründungssteuergesetz teilt punktuell Zuständigkeiten einem der beiden Finanzämter zu und bezieht sich dabei entweder auf die Zuständigkeit zur Erhebung…

ZustRLEinleitung
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

Die Richtlinien zur Zuständigkeit der Finanzämter stellen einen Auslegungsbehelf zu den einschlägigen Bestimmungen der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 in der Fassung des BGBl. I Nr. 140/2021 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten…

ZustRL Rz 36–392. Zuständigkeit der Finanzämter
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

2. Zuständigkeit der Finanzämter 2.1. Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich (§ 60 BAO) 2.1.1. Allgemeine Zuständigkeit Rz 36: Die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich ist in § 60 Abs. 1 BAO abstrakt und sehr allgemein konzipiert. Der Wirkungsbereich des Finanzamtes Österreich erstreckt sich auf das gesamte…

ZustRL Rz 105–1123.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen Rz 105: Für Anträge auf die bescheidmäßige Feststellung, dass die Voraussetzungen für die erstmalige Zuerkennung der Spendenbegünstigung erfüllt sind, für den Widerruf dieser Feststellung sowie für die Aufnahme in die und die Führung der Liste spendenbegünstigter Einrichtungen ist das Finanzamt…

ZustRL Rz 144–1523.12. Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

3.12. Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 Rz 144: Für die Erhebung der Stempel- und Rechtsgebühren ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 60 Abs. 1 BAO). Im GebG selbst werden beispielsweise folgende Aufgaben des Finanzamtes Österreich ausdrücklich erwähnt: Aufgaben im Zusammenhang mit der Selbstberechnung (§ 3 GebG…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…

ZustRL Rz 22–341.4. Wechsel der Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

1.4. Wechsel der Zuständigkeit 1.4.1. Übertragung der Zuständigkeit (§ 57 BAO) Rz 22: Die Zuständigkeit für die Erhebung einer Abgabe kann von einem Finanzamt auf ein anderes Finanzamt übertragen werden, wenn der Zuständigkeitswechsel insbesondere zur Vereinfachung des Verfahrens oder zur Beschleunigung des Verfahrens…

BMF-010221/0792-VI/8/2013Konsultationsvereinbarung vom 6. November 2013 zwischen Österreich und Deutschland zur Neugestaltung der verwaltungsbehördlichen Zusammenarbeit im Bereich des Informationsaustauschs in Steuersachen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0792-VI/8/201314.02.2014

Konsultationsvereinbarung vom 6. November 2013 zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Bundesministerium der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 15 Absatz 1 des Vertrags vom 4. Oktober 1954 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in…

ZustRL Rz 177–1873.38. Bundesabgabenordnung
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

3.38. Bundesabgabenordnung 3.38.1. Nebenansprüche (§ 3 Abs. 2 lit. a bis c BAO) 3.38.1.1. Zwangsstrafe Rz 177: Zur Verhängung von Zwangsstrafen ist jenes Finanzamt zuständig, das die Befolgung seiner Anordnung erzwingen will (§ 111 BAO); Ausnahme siehe Rz 165. 3.38…

2020-0.743.063Sammelerlass zur Änderung der Erlässe zum internationalen Steuerrecht aufgrund der Finanzorganisationsreform
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.743.06316.12.2020

  Die österreichische Finanzverwaltung wird durch das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG), BGBl. I Nr. 104/2019, und das 2. Finanz-Organisationsreformgesetz (2. FORG), BGBl. I Nr. 99/2020, grundlegend reformiert. Aufgrund dieser neuen Organisationsstruktur ergibt sich auch ein Anpassungsbedarf der in Zusammenhang mit dem internationalen Steuerrecht…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

2.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen Rz 77: § 61 Abs. 4 BAO enthält einen Katalog an Aufgaben, die eine ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe vorsehen. Diese "punktuelle" Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben kommt auch dann zum Tragen, wenn für den Abgabepflichtigen grundsätzlich…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 2/2

Bundesministerium für Finanzen, 30. September 2026