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961 Treffer363 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Gebühren im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren: Eingabengebühr für Anträge an den Verfassungsgerichtshof (§ 17a Z 6 VfGG) Eingabengebühr für Revisionen und Anträge an den Verwaltungsgerichtshof (§ 24a Z 6 VwGG) Eingabengebühr für Eingaben an das Bundesverwaltungsgericht oder an ein Verwaltungsgericht eines Landes (§ 1 der Verordnung BGBl. II Nr…

GebR 2025 Rz 20–232.2. Auswirkungen der Gebührenbefreiungen auf das Gesamtschuldverhältnis
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…allein verbleibender Gebührenschuldner und hat die Eingabengebühr zu entrichten. Rz 21: Ist die einzige oder sind alle als Gebührenschuldner in Frage kommende(n) Person(en) persönlich von der Gebührenpflicht befreit, fällt für die Schrift oder das Rechtsgeschäft keine Gebühr an. Auch die Geltendmachung einer Haftung …

GebR 2025 Rz 1215–121425.1.3. Form der Gebührenanzeige
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…unter Verwendung der Internet-Technologie oder mittels eines Telefaxgerätes sind nicht zulässig (§ 2 Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Finanzen, an die Verwaltungsgerichte sowie an die Finanzämter, das Zollamt Österreich und das Amt…

GebR 2025 Rz 127–1377. Gebührenerhöhung (§ 9 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen entrichtet wurde, gemäß § 203 BAO mit Bescheid festgesetzt, so ist nach der zwingenden Vorschrift des § 9 Abs. 1 GebG zusätzlich eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50% der verkürzten Gebühr zu erheben. Ein Verschulden des Abgabepflichtigen stellt…

GebR 2025 Rz 1095–110013.2. Formmangel der Urkunde
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…den Fall der Scheidung abgeschlossen wird, ist sofort gebührenpflichtig. Rz 1098: Die Bestimmung des § 17 Abs. 4 GebG betrifft nur jene Genehmigungen, die von einem am Rechtsgeschäft Beteiligten abhängen. Hängt das gültige Zustandekommen des Rechtsgeschäftes hingegen von der Genehmigung einer Behörde oder einem Dritten ab…

GebR 2025 Rz 121726. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Anzeige eines Vertrages sogleich zu entrichten, so kann er beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten beantragen, einen mündlichen Bescheid zu erlassen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Gebührenschuldner einen Rechtsmittelverzicht abgibt (§ 255 BAO). Der Bescheid wird durch mündliche Bekanntgabe erteilt. Die darin festgesetzte Gebühr wird mit der…

GebR 2025 Rz 1551–156027.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…seine Einleitung bei Gericht gestellt wird oder das Gericht in einem von Amts wegen einzuleitenden Verfahren eine Verfahrenshandlung vorgenommen hat. 27.9.4. Gebührenbefreiungen 27.9.4.1. Vergleiche über Unterhaltsansprüche Minderjähriger Rz 1556: Damit wird die vergleichsweise Regelung bereits vor der zuständigen Verwaltungsbehörde gefördert…

ZustRL Rz 177–1873.38. Bundesabgabenordnung
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Zuständig für die Festsetzung von Säumniszuschlägen (§ 217 BAO) ist jenes Finanzamt, dem die Einhebung der betreffenden Abgabe obliegt. 3.38.2.4. Gebühren und Auslagenersätze nach § 26 AbgEO Rz 186: Die Erhebung dieser Nebengebühren obliegt dem Finanzamt, das für die zwangsweise Einbringung der betreffenden Abgabe…

GebR 2025 Rz 692–69810.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…14 TP 15 Abs. 3 GebG haftet der Rechtsträger der Zulassungsstelle, also das Versicherungsunternehmen, für die Gebühr. Das Versicherungsunternehmen hat gesondert für jede von ihm eingerichtete Zulassungsstelle die Gebühr für die in einem Kalendermonat erteilten Zulassungen und bewilligten Überstellungsfahrten bis zum 15. des nächstfolgenden Monats…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…darauf mit Datum und Unterschrift bestätigen, dass der Überweisungsauftrag unter einem unwiderruflich erteilt wird. Rz 457: In dem jeweiligen Bescheid, gegen den eine Beschwerde oder ein Vorlageantrag an ein Verwaltungsgericht erhoben werden kann, ist auf Folgendes hinzuweisen: Die Eingabe ist - abgesehen von einer allfälligen Gebührenbefreiung …

GebR 2025 Rz 55–593. Art der Gebühren und Entrichtung (§ 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…In der Regel wird eine Frist von maximal vier Wochen als angemessen anzusehen sein. Wird die Gebühr innerhalb dieser Frist nicht entrichtet, so haben die Organe der Behörde gemäß § 34 Abs. 1 GebG (siehe Rz 1700 ff) einen Befund aufzunehmen und diesen dem Finanzamt Österreich…

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Kontroll- und Beweissicherungsmaßnahmen (§ 146a und § 146b BAO). Unabhängig von den in § 54 BAO vorgesehenen Befugnissen kann ein Finanzamt ein Organ eines anderen Finanzamtes mit der Vornahme einer Außenprüfung beauftragen, weil § 148 Abs. 1 BAO die Beauftragung nicht auf die "eigenen Organe" der jeweiligen Abgabenbehörde einschränkt…

GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Da sich diese Beilagen auf einem Bogen in Übergröße befinden, ist - unabhängig von der Anzahl an Beilagen - nur eine Beilage in Übergröße mit 2 x 3,90 Euro zu vergebühren. 10.4.8. Gebührenschuld und Gebührenschuldner 10.4.8.1. Entstehen der Gebührenschuld Rz 388…

GebR 2025 Rz 1800–181231.1.9. Begriffe in der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wesentlich im Privatinteresse der Partei gelegen ist und nicht unter eine andere Tarifpost fällt. Dieser Tatbestand ist demnach nicht ident mit jenem des Zeugnisses nach § 14 TP 14 GebG (siehe Rz 630 ff). Rz 1807: Auch die Adressierung einer Bescheinigung oder Bestätigung an eine bestimmte…

GebR 2025 Rz 70–763.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 bis 6 GebG (siehe Rz 490 ff) über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, eine Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Verlosungen oder Auslosungen von Wertpapieren, die Aufnahme eines Wechsel(Scheck-)protestes, wenn sie vom Notar aufgenommen werden…

GebR 2025 Rz 179–1889. Gebührenschuldner bei den festen Gebühren (§ 13 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…GebG) und deren Beilagen (§ 14 TP 5 GebG) ist zur Entrichtung der Gebühren derjenige verpflichtet, in dessen Interesse die Eingabe eingebracht wird. Rz 181: Bei einer Eingabe nach § 24a Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 oder nach § 17a Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 (zB Beschwerden an den VwGH bzw. VfGH) oder Eingaben…

ZustRL Rz 138–1433.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Um einen sinnvollen Prüfungsablauf zu gewährleisten, hat das Finanzamt Österreich das Finanzamt für Großbetriebe von einer (geplanten) Außenprüfung oder Umsatzsteuer-Nachschau eines GSBG-Beihilfenempfängers zu informieren, um dem Finanzamt für GroßbetriebeFür die Möglichkeit zu geben, das Finanzamt Österreich mitGewährung der Durchführung der Außenprüfung betreffend die…

ZustRL Rz 167–1763.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…erfolgt eine Übertragung pauschal auf "die Abgabenbehörden des Bundes". In diesem Fall ergibt sich die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich aus § 60 Abs. 1 Z 1 BAO. 3.37. Beitrag zum Salzburger Tourismusförderungsfonds Rz 176: Das Salzburger Tourismusgesetz 2003 überträgt die Festsetzung und Einhebung der Fondsbeiträge…

GebR 2025 Rz 538–54110.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 538: Gemäß § 14 TP 9 Abs. 4 GebG entsteht die Gebührenschuld für Reisedokumente mit der Hinausgabe (Aushändigung) des Reisedokuments durch die Behörde (siehe Rz 138 ff). Gebührenschuldner ist derjenige, für den oder in dessen Interesse das Reisedokument ausgestellt wird (siehe Rz…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Erstellung eines Risikobewertungsberichtes zum Abschluss der Bewertung (§ 118b Abs. 7 BAO); siehe unten, Rz 190a. Rz 79: Weiters gehört zur speziellen Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe die Führung eines von einem Abgabepflichtigen angeregten Verständigungsverfahrens und die Erledigung aller mit einem solchen Verständigungsverfahren oder einem Schiedsverfahren…