…mehr als 80% für Fahrschulunterrichtszwecke verwendet wird. Auch Fahrten, die für den Betrieb oder die Erhaltung des Kraftfahrzeuges unbedingt erforderlich sind (z.B. Fahrten zur Tankstelle oder zur Werkstätte) oder mit den Unterrichtszwecken unmittelbar zusammenhängen (z.B. Prüfungsfahrten), sind als Verwendungen für Fahrschulunterrichtszwecke anzusehen. B…
…sondern nimmt nur eine Finanzierungsfunktion für eine Fahrschule wahr. Daher und da die Leasinggesellschaft die Normverbrauchsabgabe für das Kraftfahrzeug tragen musste, kann der Betreiber der Fahrschule eine Vergütung beanspruchen. Rz 1211: Hat ein Unternehmer ohne Erfüllung eines abgabepflichtigen Tatbestandes oder im Falle der Verwirklichung eines…
…den Eigenverbrauch (z.B. Entnahme eines Fahrschulkraftfahrzeuges) oder die Änderung der begünstigten Nutzung von nach § 3 Abs. 3 NoVAG 1991 befreiten Kraftfahrzeugen (z.B. Überführung eines Vorführkraftfahrzeuges in den innerbetrieblichen Fuhrpark, Rückstellung eines Taxi-Kraftfahrzeuges an die Leasinggesellschaft, Betriebsaufgabe einer Fahrschule) bewirkt; im Fall einer…