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961 Treffer355 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…für bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung von Abgaben: im Bereich der Ertragsteuern: Erhebung der durch die Urlaubs- und Abfertigungskasse abzuführenden Lohnsteuer (§ 8 Abs. 8 BUAG, § 9 Abs. 6 BUAG und § 13l Abs. 8 BUAG) Zulassung einer übermittlungspflichtigen Organisation zur elektronischen Datenübermittlung betreffend Sonderausgaben (…

ZustRL Rz 177–1873.38. Bundesabgabenordnung
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Zuständig für Ordnungsstrafen ist in den Fällen des § 112 Abs. 2 BAO jenes Finanzamt, dessen Amtshandlung (zB durch Störung) betroffen ist. Zuständig für die Verhängung einer Ordnungsstrafe wegen beleidigender Schreibweise (§ 112 Abs. 3 BAO) ist jenes Finanzamt, bei dem die Angelegenheit eingebracht worden ist oder…

GMSR Rz 9413. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Finanzstrafverfahren zu ahnden. Die Zuständigkeit richtet sich nach § 58 Abs. 1 lit. f FinStrG. 13.1. Vorlage einer falschen Selbstauskunft durch den Kontoinhaber Rz 94a: Das GMSG verpflichtet nur meldepflichtige Finanzinstitute zur Abgabe einer Meldung. Es kann daher auch nur ein solches Finanzinstitut wegen einer…

ZustRL Rz 11–141.2. Zuständigkeit für die Entgegennahme von Anbringen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…das bei einem unzuständigen Finanzamt eingebracht worden ist, von diesem nicht erledigt werden darf, sondern (auf Gefahr des Einschreiters) - nicht fristwahrend - an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder der Einschreiter an diese zu verweisen ist (§ 53 zweiter Satz BAO). Diese Bestimmung wurde durch das FORG aus…

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…ein Finanzamt ein Organ eines anderen Finanzamtes mit der Vornahme einer Außenprüfung beauftragen, weil § 148 Abs. 1 BAO die Beauftragung nicht auf die "eigenen Organe" der jeweiligen Abgabenbehörde einschränkt; die Zuständigkeit des beauftragenden Finanzamtes wird durch das Tätigwerden eines Organs eines anderen Finanzamtes nicht berührt…

ZustRL Rz 1–101. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Erhebung bestimmter Abgaben eines durch persönliche Merkmale bestimmten Abgabepflichtigen zuständig (vgl. zB BFG 16.4.2021, RS/7100032/2021; 29.4.2021, RS/7100038/2021; 10.5.2021, RS/7100037/2021; 28.4.2021, RS/5100007/2021). Rz 4: Die Zuständigkeit eines Finanzamtes ist in…

ZustRL Rz 22–341.4. Wechsel der Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…Zuständigkeit aufgrund einer Ermessensentscheidung des zuständigen Finanzamtes betrifft. Die Zuständigkeit des Finanzamtes endet, abgesehen vom Fall der Übertragung der Zuständigkeit (§ 57 BAO) mit dem Zeitpunkt, in dem das andere Finanzamt von den seine Zuständigkeit begründenden Voraussetzungen Kenntnis erlangt. Der Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch das neu…

ZustRL Rz 122–1293.3. Stabilitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…das für das übertragene Vermögen zuständige Finanzamt zu richten. 3.4.3. Entgegennahme der Einbringungsbilanz Rz 125: Ist aufgrund von § 15 UmgrStG eine Einbringungsbilanz aufzustellen, dann ist für die Entgegennahme der Einbringungsbilanz das für die Erhebung der Körperschaftsteuer der übernehmenden Körperschaft zuständige Finanzamt zuständig (vgl. …

ZustRL Rz 167–1763.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) hebt das Finanzamt Österreich ein. 3.36. Landwirtschaftskammerumlagen Rz 175: Die Erhebung von Kammerumlagen für die Landwirtschaftskammern ist durch die die Landwirtschaftskammern regelnden Gesetze der Länder den Abgabenbehörden des Bundes übertragen. Das gilt nicht für die Länder Wien und Vorarlberg. Die Bestimmungen…

BMF-010105/0016-IV/4/2014Veröffentlichung der Zusammensetzung der Spruchsenate und deren Geschäftsverteilungen im Internet
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010105/0016-IV/4/201407.02.2014

Die Zusammensetzung der Spruchsenate und deren Geschäftsverteilung sind gemäß § 69 Finanzstrafgesetz in der ab 1.1.2014 geltenden Fassung auf der Internet-Seite des Bundesministeriums für Finanzen (www.bmf.gv.at) zu veröffentlichen. Die ab 1.1.2014 geltenden Geschäftsverteilungen der Spruchsenate und deren Zusammensetzung…

ZustRL Rz 188–2003.38.4. Änderung der Satzung
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…der Einkünfte (§ 188 BAO) das zur Feststellung berufene Finanzamt zuständig (Rz 199). 3.38.10. Erleichterung bei der Führung des Wareneingangsbuches Rz 194: Für die Bewilligung von Erleichterungen für einzelne Fälle - unter Abweichung von den Bestimmungen des § 127 BAO und der Abs. 1 bis 3…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Einkommensteuer an Rechtsträger einer prämienbegünstigten Pensionsvorsorge (§ 108a Abs. 4 und Abs. 5 EStG 1988) die Erstattung von Einkommensteuer an Rechtsträger einer prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge (§ 108g Abs. 4 und Abs. 5 EStG 1988) die Entgegennahme von Meldungen betreffend Finanzinformationen (§ 3 Abs. 1a GMSG) die Führung der Liste…

ZustRL Rz 161–1663.28. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…die nicht mit einer Privatstiftung nach dem PSG vergleichbar sind, fallen daher nicht auf Grund der Bestimmung des § 61 Abs. 1 Z 6 BAO in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe. In diesen Fällen kommt es daher zu einem Auseinanderfallen der Zuständigkeiten zwischen Körperschaftsteuer und…

ZustRL Rz 93–983.1.3. Kapitalertragsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Vorschreibung der Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 4 EStG 1988 und verdrängt insoweit eine allfällige Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich für die Erhebung der Einkommensteuer des Empfängers der Kapitalerträge (siehe Rz 76). Rz 94: Wird Kapitalertragsteuer auf Grundlage von Meldungen gemäß § 186 Abs. 2 Z 2 Investmentfondsgesetz…

ZustRL Rz 36–392. Zuständigkeit der Finanzämter
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…27 Abs. 8 letzter Satz UStG 1994, sowie alle Aufgaben, die im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz - WGG, BGBl. Nr. 139/1979, einer "Finanzbehörde" übertragen sind (zB § 7 Abs. 5 WGG oder § 11 Abs. 2 WGG). Rz 37: § 60 Abs. 1 BAO ist nicht so zu verstehen, dass in…

ZustRL Rz 105–1123.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Anträge auf die bescheidmäßige Feststellung, dass die Voraussetzungen für die erstmalige Zuerkennung der Spendenbegünstigung erfüllt sind, für den Widerruf dieser Feststellung sowie für die Aufnahme in die und die Führung der Liste spendenbegünstigter Einrichtungen ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 4a Abs. 75 Z 13 und…

ZustRL Rz 351.5. Zuständigkeitsaspekt der Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (§ 19 Abs. 1 BAO). Für die Geltendmachung von abgabenrechtlichen Ansprüchen gegenüber einer Person in ihrer Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolger ist das für den Rechtsvorgänger zuständig gewesene Finanzamt zuständig (VwGH 18.3.1987, 86/13/0165).

ZustRL Rz 55–692.2. Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 BAO)
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Eine Mitteilung gemäß § 4 zweiter Satz VPDG, dass die in Österreich ansässige Geschäftseinheit oberste Muttergesellschaft (§ 2 Z 3 VPDG) oder vertretende Muttergesellschaft (§ 2 Z 11 VPDG) ist, begründet noch keine Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe. Diese formelle Anknüpfung wird ab dem 21. Juli 2024 durch…

GMSR Rz 33–365.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG) 5.3.1. Allgemeines Rz 33: Das meldende Finanzinstitut hat das betreffende Konto im Falle, dass Informationen zur Ansässigkeit des Rechtsträgers in einem teilnehmenden Staat vorliegen, als meldepflichtiges Konto zu behandeln. Es besteht jedoch dann keine Meldepflicht, falls durch…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…Sie können sich hierbei durch voll handlungsfähige Personen (Bevollmächtigte) vertreten lassen. Im Verfahren vor dem Spruchsenat und dem BFG kommt auch dem Amtsbeauftragten das Recht auf Akteneinsicht zu (§ 125 Abs. 1 FinStrG und § 157 FinStrG). Im Finanzstrafverfahren besteht das Erfordernis eines finanzstrafrechtlichen oder abgabenrechtlichen Interesses…