…ist. Die in der durch Artikel II des Änderungsprotokolls vom 29. Dezember 2010 in das Schlussprotokoll zum DBA eingefügten Ziffer 13a zu Artikel 26 des Schlussprotokolls zu diesem Abkommen enthaltenen Bestimmungen sind bei der Anwendung der Amtshilferichtlinie zu beachten. 2. Mit Wirkung vom 1. Januar…
…Anwendung auf Anträge auf abkommensgemäße Entlastung an der Quelle oder Rückzahlung der österreichischen Abzugsteuer, die von in Belgien im Sinne des Artikels 4 des Abkommens ansässigen Personen gestellt werden. (2) Eine Person, welche der österreichischen Abzugsteuer unterliegende Zahlungen an eine in Belgien ansässige Person leistet…
…im Zusammenhang mit einem bestimmten Auskunftsersuchen bestellt oder verpflichtet wird. 3. Sind bei einem bestimmten Ersuchen außergewöhnliche Kosten oberhalb eines Betrags von 500,- Euro oder des entsprechenden Betrags in Pfund Sterling zu erwarten, so tritt die zuständige Behörde der ersuchten Partei mit der zuständigen Behörde…
Consultation agreement On the basis of a mutual agreement procedure according to Article 26 paragraph 3 of the Convention between the Republic of Austria and the Netherlands for the Avoidance of Double Taxation with respect to Taxes on Income and Capital signed on 1…
…der österreichischen Quellensteuer 1. Das nachstehende Verfahren findet Anwendung auf Anträge auf abkommensgemäße Entlastung an der Quelle oder Rückzahlung der österreichischen Abzugsteuer, die von in Portugal im Sinne des Artikel 4 des Abkommens ansässigen Personen gestellt werden. 2. Eine Person, welche der österreichischen Abzugsteuer unterliegende…
…der Erwägung, dass Artikel 25 des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ("das Doppelbesteuerungsabkommen"), die Grundlage…
Gestützt auf Artikel 15 Absatz 1 des österreichisch-deutschen Amtshilfevertrags (im Folgenden: "AHV 1954"), haben die zuständigen Behörden der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland folgende Konsultationsvereinbarung getroffen: 1. Diese Konsultationsvereinbarung gilt für die Verwaltungszusammenarbeit und den Austausch von Informationen zwischen der Republik Österreich und…
…Rz 379: Rechtsgrundlagen neben den in den jeweiligen Materiengesetzen genannten sind: für die Ausstellung der Legitimationskarten: Legitimationskartenverordnung (LKVO), BGBl. II Nr. 208/2021; für diplomatische Privilegien und Immunitäten: Wiener Diplomatenkonvention (WDK), BGBl. Nr. 66/1966; für konsularische Privilegien und Immunitäten: Wiener Konsularrechtskonvention (WKK), BGBl. Nr…
…"Vereinigte Staaten", "zuständige Behörde", und "Vertragsparteien" haben die Bedeutung, welche sie im Abkommen haben. 3. Bei jeder Anwendung dieser Vereinbarung durch eine zuständige Behörde soll jeder in dieser Vereinbarung nicht definierte Ausdruck, sofern der Zusammenhang nichts anderes erfordert und die zuständigen Behörden sich nicht…
…und Anwendung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Italien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen hinsichtlich der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Artikel 15 Absatz 4 des Abkommens. …
…Internationale Organisationen, Diplomaten usw. Rz 350: Für völkerrechtlich privilegierte Personen ist in § 3 Abs. 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage ab 1. Juli 2021) bzw. in § 3 Z 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 24/2007 (Rechtslage bis 30. Juni…
…Vertragsgestaltung zu beurteilen (EStR 2000 Rz 5804). Bei internationalen Sachverhalten ist eine Klärung dieser Fragen zunächst nach innerstaatlichem Recht herbeizuführen, bevor die Auswirkungen der Abkommen beurteilt werden. Denn erzielt ein bloß formell als Personengesellschafter ausgewiesener Abgabepflichtiger Einkünfte, die nach innerstaatlichem Recht solche aus Kapitalvermögen oder…
…Regierung der Volksrepublik China führten Verhandlungen in Bezug auf Artikel 11 Absatz 3 und haben im Hinblick auf die richtige Durchführung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf…
…die Erstattung der deutschen Kuponsteuer gemäß Art. 11 Abs. 2 zweiter Satz des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 221/1955, ist aufgrund von Änderungen der Rechtslage in beiden Staaten überholt und daher aufzuheben. Der Erlass des BMF vom 26. April 1965…
…BMF-010221/0868-IV/4/2011, sowie vom 21.12.2007, BMF-010221/2181-IV/4/2007, betreffend die Zuständigkeit für den Vollzug des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen (BGBl. Nr. 249/1955), werden aufgehoben. …
…eines Befreiungsbescheides B e s c h e i d Über Ihren Antrag vom .............................., Zeichen ................................., wird auf Grund des § 5 Abs. 3 der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005 idF BGBl. II Nr. 44/2006, festgestellt, dass für Arbeitsgestellungsvergütungen, die in der Zeit vom ..................…
Bundesministerium für Finanzen, 30. September 2026
…ist zu achten. Rz 375: Hinsichtlich jener Diplomaten mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder ständiger Ansässigkeit in Österreich bestehen hier jedoch Einschränkungen. Nach Art. 38 Abs. 1 Wiener Diplomatenkonvention (WDK), BGBl. Nr. 66/1966, genießt ein Diplomat, der Angehöriger dieses Staates oder in demselben ständig ansässig ist…
Gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung vom 24. August 2000, zuletzt geändert durch…
…österreichischen Bau-GmbH an österreichische Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt sind, unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen Versicherungsträgern "rückverrechenbar" sind. Dh.…