…Jahren | Bestimmte Dauer von maximal 18 Jahren 27.5.4. Entstehen der Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 1469: Der Vertrag über die Einräumung einer Dienstbarkeit ist ein zweiseitig verbindliches Rechtsgeschäft. Zum Entstehung der Gebührenschuld siehe Rz 1046 ff. Rz 1470: Gebührenschuldner sind gemäß § 28 Abs…
…derart eingeräumtes Recht steht mit dem Recht eines Bestandnehmers in Widerspruch, es stellt vielmehr ein Fruchtgenussrecht dar (VwGH 5.3.1990, 89/15/0014). Rz 1457: Erfolgt die Einräumung der Dienstbarkeit durch das Gericht (zB § 3 Notwegegesetz oder § 86 EheG) oder durch die Verwaltungsbehörde (zB…
…Dienstbarkeit sprechen: "Erlaubnis wird erteilt" "dient zur Nutzung" "Nutzung durch Befahren mit höheren Tonnagen als jenen die für diese Fläche üblich sind" "zum Zweck der Baustellentätigkeit" "Vereinbarung eines Nutzungsentgelts" "Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nach Beendigung" Rz 1460: Folgende Vertragsausgestaltungen können für die Einräumung einer Dienstbarkeit…
…Gebühr beträgt 1% des Wertes der Verbindlichkeit, für welche die Hypothek eingeräumt wird bzw. des Höchstbetrages. 27.8.4. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner, Haftung Rz 1535: Die Hypothekarverschreibung ist ein einseitig verbindliches Rechtsgeschäft. Zum Entstehen der Gebührenschuld siehe Rz 1046 ff. Gebührenschuldner ist der Gläubiger (…
13.2. Formmangel der Urkunde Rz 1095: In welcher Form die Urkunde über das Rechtsgeschäft errichtet wurde, ist für das Entstehen der Gebührenschuld grundsätzlich unerheblich. Kommt ein Rechtsgeschäft wegen eines Formmangels allerdings zivilrechtlich nicht gültig zustande, wie zB bei Ehepakten ohne Notariatsakt, entsteht keine Gebührenschuld…
…die Errichtung einer Urkunde (siehe Rz 1025 ff) als schriftliches Beweismittel (VwGH 18.11.1993, 93/16/0014) über das zustande gekommene Rechtsgeschäft. Die Gebührenpflicht des Rechtsgeschäfts entsteht mit Errichtung der Urkunde. Die Errichtung mehrerer Urkunden über dasselbe Rechtsgeschäft, führt hingegen nicht zu einer mehrfachen…
…zweimal an. 5.3. Gemeinschaftlicher Rechtsgrund Rz 118: Rechtsgrund ist nach § 316 ABGB der zur Erwerbung eines Rechtes gültige Rechtstitel iSd bürgerlichen Rechtes. Der Rechtsgrund muss für die mehreren Personen ein gemeinschaftlicher sein. Ein gemeinschaftlicher Rechtsgrund liegt nur dann vor, wenn mehrere Personen gemeinsam berechtigt…
…Dienstbarkeit). Es muss sich um eine konkrete Sache und nicht bloß um eine vertretbare, die lediglich nach Maß, Zahl oder Gewicht objektiv festgelegt wird, handeln. Rz 1067: Die Sache muss sich im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Inland befinden. Die Einbringung der bei Vertragsabschluss im Ausland…
…Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit (ohne beidseitigen Kündigungsverzicht) | Unbestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X 3 + einmalige Leistungen | Vertrag auf unbestimmte…
…vereinbarten Zeit beendet sein soll, auch wenn die Dauer des Rechtsgeschäftes selbst kein für die Höhe der Gebührenschuld maßgeblicher Umstand ist. Die Verlängerung der vereinbarten Geltungsdauer ist insbesondere bei folgenden Rechtsgeschäften relevant: Bestandverträgen iSd § 33 TP 5 GebG und Dienstbarkeiten iSd § 33 TP 9 GebG
…rechtzeitige Selbstberechnung von Gebühren. Rz 1047: In Anlehnung an das Zivilrecht unterscheidet das Gebührengesetz 1957 zwischen einseitig (siehe Rz 1048) und zweiseitig (siehe Rz 1049) verbindlichen Rechtsgeschäften. Rz 1048: Bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften ist nur eine der beiden Parteien Gläubiger und nur eine Partei Schuldner…
…nicht bereits im Vorfeld eine Einigung oder ein gültiger Konsensualvertrag zwischen den Vertragsparteien über die Pfandbestellung zustande gekommen ist, der mit dem Pfandangebot als rechtsbezeugend beurkundet wird (VwGH 10.6.1991, 90/15/0026). Die Zustimmung des Pfandbestellers zum Schuldnerwechsel löst keine weitere Hypothekarverschreibung gemäß …
…16.12.1991, 90/15/0142). Rz 1415: Im Rahmen einer Bankgarantie verpflichtet sich die Bank im Auftrag ihres Kunden zu einer Leistung an einen Dritten für den Fall, dass diese nicht vom Kunden der Bank erbracht wird. Typischerweise wird dabei vereinbart, dass die Bank…
…Rechnung tragend - von dem gemäß § 26 GebG als unbedingt und sofort fällig geltenden erhöhten Bestandzins auszugehen. Rz 1295: Für die Einbeziehung des Wertes einer vertraglichen Verpflichtung zwischen Bestandnehmer und Bestandgeber in die Bemessungsgrundlage der Gebühr ist nicht entscheidend, ob die Leistung an den Bestandgeber oder…
…ff). Die Abtretung unterliegt der Zessionsgebühr. Rz 1577: Unter den anderen Rechten, deren Abtretung im Falle der Beurkundung einer Gebühr unterliegt, sind auch absolute Rechte (zB verbücherte Dienstbarkeit, verbüchertes Bestandrecht) zu verstehen. Rz 1578: Ist der Forderungsübergang nicht die Folge eines zweiseitigen Rechtsgeschäftes, wie etwa…
…Zahlung von 1.000 Euro eingeräumt. Es liegt kein einheitliches Rechtsgeschäft vor, da für die Einräumung der Dienstbarkeit (Wohnrecht) eine gesonderte Gegenleistung vereinbart wurde. Rz 1045: Das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 wurde für Erwerbe, für die die Steuerschuld nach dem 31.7.2008 entstanden wäre…
…entsteht keine Gebührenpflicht (siehe Rz 1006 ff, Rz 1012). Zur Gebührenpflicht betreffend Drittschuldnerverständigung siehe Rz 1575. Mangels Ersatzbeurkundungstatbestandes bei der Zessionsgebühr löst der Vermerk in den Büchern des Schuldners keine Gebührenpflicht aus. 27.10.2.6. Globalzession und Mantelzession Rz 1586: Eine Globalzession liegt vor…
…§ 24 Abs. 7 des Körperschaftsteuergesetzes 1988). Rz 1746: Führt ein Bestand- oder Dienstbarkeitsvertrag sowohl zu abzugsteuerpflichtigen als auch zu nicht-abzugsteuerpflichtigen Einkünften, ist das Rechtsgeschäft zur Gänze von der Bestand- oder Dienstbarkeitsgebühr befreit. 29.5. Befreiung für Leitungsrechte (Rechtslage ab 1. Jänner 2025) Rz 1747…
…beurteilen. Rz 1007: Entgegen dem für das Gebührenrecht maßgeblichen Urkundenprinzip nach § 17 Abs. 1 GebG (siehe Rz 1083 ff) ist der Gegenbeweis zulässig, dass das Rechtsgeschäft zivilrechtlich nicht zustande gekommen ist (nichtige Rechtsgeschäfte). Rz 1008: Den Beweis, dass das Rechtsgeschäft tatsächlich nicht zustande gekommen ist…
…der Gebühr (siehe Rz 1017). Gebührenpflichtige Rechtsgeschäfte sind: Annahmeverträge (§ 33 TP 1 GebG; siehe Rz 1250 ff); Anweisungen (§ 33 TP 4 GebG; siehe Rz 1270 ff); Bestandverträge (§ 33 TP 5 GebG; siehe Rz 1280 ff); Bürgschaftserklärungen (§ 33 TP 7 GebG; siehe Rz 1400 ff); Dienstbarkeiten…