…werden soll. Die Mobilität kann in der Regel durch ein Kraftfahrzeug sichergestellt werden. Es ist gesetzlich weder eine Mindestbehaltedauer noch eine Zeitspanne, die zwischen befreiten Erwerbsvorgängen liegen muss, vorgesehen. Rz 241: Die Befreiung gemäß § 3 Z 5 NoVAG 1991 kann in Anspruch genommen werden, wenn…
…der Grunderwerbsteuer ist, der Gebühr zu unterziehen. Bei einem gemeinsamen Erwerbsvorgang von beweglichen und unbeweglichen Vermögen ist das Rechtsgeschäft für die Berechnung der Gebühr und der Grunderwerbsteuer in zwei Erwerbsvorgänge, nämlich in einen des beweglichen und einen des unbeweglichen Vermögens zu zerlegen. Zur Ermittlung der…
…Bei Import eines Kraftfahrzeuges aus dem übrigen Unionsgebiet ist der gemeine Wert als Bemessungsgrundlage heranzuziehen, wenn ein Gebrauchtfahrzeug durch einen inländischen Nichtunternehmer aus dem EU-Raum erworben wird oder ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug ohne unmittelbar vorangegangenen Erwerbsvorgang (z.B. bei Übersiedlung) nach Österreich eingebracht wird…
…Ein Kraftfahrzeug wird am 10. Februar 2023 durch einen inländischen Fahrzeughändler an einen Endkunden in Österreich geliefert. Der unwiderrufliche schriftliche Kaufvertrag für diesen Erwerbsvorgang wurde am 23. Oktober 2022 abgeschlossen. Die Normverbrauchsabgabe für diese steuerbare Lieferung ist anhand der bis 31. Dezember 2022 geltenden Werte…
…1 EStG 1988 hat der Parteienvertreter dem für den Steuerpflichtigen zuständigen Finanzamt (dh. dem Finanzamt des Veräußerers des Grundstücks) zunächst mitzuteilen, ob aus dem der Selbstberechnung zugrundeliegenden Erwerbsvorgang Einkünfte gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 oder 7 EStG 1988 erzielt werden (EStR 2000…
…März 2021 verkauft der Fahrzeughändler das Kraftfahrzeug an einen Kunden. Dieser Erwerbsvorgang und auch eine spätere neuerliche Zulassung dieses Kraftfahrzeuges lösen keine Pflicht zur Leistung der Normverbrauchsabgabe aus. Beispiel 2: Ein Fahrzeughändler lässt am 20. Oktober 2020 ein Kraftfahrzeug im Rahmen einer Tageszulassung auf sich…
B.1.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1 Z 2 NoVAG 1991) B.1.2.1. Allgemein Rz 411: Gemäß § 1 Z 2 NoVAG 1991 unterliegt der Normverbrauchsabgabe der innergemeinschaftliche Erwerb (Art. 1 UStG 1994) von Kraftfahrzeugen, ausgenommen der Erwerb durch befugte Fahrzeughändler zur Weiterlieferung. Ob ein…
2.2.3.8. Gründungskosten und Vorlaufaufwand Rz 343: Die Gründung einer ausländischen Betriebsstätte verursacht regelmäßig Aufwendungen, die zu einem Zeitpunkt anfallen, zu dem diese Betriebsstätte noch nicht besteht. Die Gründungsaktivitäten stellen Funktionen des Stammhauses dar, sodass es sachgerecht ist, die entsprechenden Aufwendungen im Jahr…
17.2.3. Vertragsübernahme Rz 1146: Die Vertragsübernahme ist mangels Parteienidentität kein Anwendungsfall des § 21 GebG. Die Vertragsübernahme ist ein eigenes Rechtsinstitut und bewirkt, dass durch einen einheitlichen Akt nicht nur die Gesamtheit aller wechselseitigen Rechte und Pflichten übertragen wird, sondern dass der Vertragsübernehmer an…
2.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung Rz 288: Eine Betriebsstätte eines Unternehmens kann rechtlich kein Eigentum erwerben; für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen einer Betriebsstätte ist daher gemäß AOA light nicht das rechtliche, sondern das wirtschaftliche Eigentum im Sinne der OECD-Leitlinien maßgebend (AOA Report…
2.2.3.3. Überführung von Wirtschaftsgütern Rz 322: Kommt es zu einer unternehmensinternen Überführung von körperlichen oder unkörperlichen Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte, dann ist für diese Übertragung ein fremdüblicher Verrechnungspreis anzusetzen, der zur Aufdeckung der im Wirtschaftsgut erfassten stillen Reserven führt. Diese aus…
B. Normverbrauchsabgabe (NoVAG 1991) B.1. Steuergegenstand (§ 1 NoVAG 1991) B.1.1. Lieferung (§ 1 Z 1 NoVAG 1991) Rz 400: Der Normverbrauchsabgabe unterliegt die im Inland ausgeführte gewerbliche Lieferung von bisher noch nicht im Inland zugelassenen und vom NoVAG 1991 betroffenen Kraftfahrzeugen, die ein…
1.3. Konzerninterner Leistungsverkehr 1.3.1. Warenlieferungen 1.3.1.1. Produktionsgesellschaften Rz 79: Bei der Prüfung, ob die von einer Produktionsgesellschaft für konzerninterne Warenlieferungen in Rechnung gestellten Verrechnungspreise dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen, ist im Rahmen der Funktionsanalyse festzustellen, ob die Produktion nach der Grundform…
1. Allgemeines Der Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht stellt einen Auslegungsbehelf zu den §§ 131 ff BAO, in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2025 - AbgÄG 2025, BGBl. I Nr. 97/2025, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Der nachstehende Erlass enthält insbesondere die…
1.3.5.3. Ein- und Austritt Rz 172: Unternehmen, die sich zu einem späteren Zeitpunkt an dem KVV beteiligen, müssen eine Eintrittszahlung leisten, wenn die bisherigen KVV-Teilnehmer dem Eintretenden materielle und immaterielle Ergebnisse überlassen. Die Eintrittszahlungen werden nach den Grundsätzen des Fremdvergleichs bestimmt…