7.2. Besteuerung der Erträge von ausländischen REITs, die von in- bzw. ausländischen Investmentfonds gehalten werden Rz 522: REITs bzw. die von REITs gehaltenen Projektgesellschaften erwirtschaften in einem hohen Ausmaß Erträge aus ausländischen Immobilien, die gemäß den jeweils geltenden DBA in Österreich steuerfrei sind. Aufgrund…
4. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen 4.1. Anteile im Privatvermögen 4.1.1. Unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen 4.1.1.1. Allgemeines 4.1.1.1.1. Modifiziertes Transparenzprinzip Rz 386: Wie auch bei Investmentfonds erfolgt…
…zufließenden Erträge kommen. Die Vermeidung einer allfälligen Doppelbesteuerung richtet sich dabei nach den zwischen den Staaten geschlossenen DBA bzw. nach den entsprechenden innerstaatlichen Maßnahmen (vgl. Rz 537). Rz 574: Bei Immobilienfonds iSd § 40 ImmoInvFG sind die Fondserträge wie bei den Investmentfonds den Anteilinhabern zuzurechnen. Aus…
…in dem diese Erträge angefallen sind. Rz 397: Sieht das jeweilige DBA bei der Zuteilung der Besteuerungsrechte von Einkünften aus unbeweglichem Vermögen die Anrechnungsmethode vor oder besteht bei Fehlen eines DBA nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Vermeidung von Doppelbesteuerungen kein Anspruch…
…Rz 423: Tatsächliche Ausschüttungen aus Nichtmelde-Immobilienfonds stellen anders als tatsächliche Ausschüttungen von Meldefonds einen steuerpflichtigen Kapitalertrag dar. Eine Ausschüttung reduziert nämlich den Rücknahmepreis zum Ende des Kalenderjahres, auf den die Pauschalbesteuerung abstellt, und damit im Ergebnis auch die Höhe des pauschal ermittelten ausschüttungsgleichen Ertrags…
…Für eine Behandlung der ausschüttungsgleichen Erträge als Dividenden spricht zudem die Definition von Dividenden iSd Art. 10 Abs. 3 OECD-MA, welche auf die Einstufung der Einkünfte laut nationalem Recht verweist. Wie bereits erwähnt, stellen die bei den Anteilinhabern besteuerten Erträge Einkünfte aus Kapitalvermögen dar…
…im vorangegangenen Wirtschaftsjahr mit dem investierten Kapital direkt oder indirekt überwiegend Erträge aus der Überlassung oder Übertragung von Immobilien an Dritte erwirtschaftet hat. Somit ist ein Fonds unabhängig vom Anlegerkreis als "AIF in Immobilien" anzusehen, wenn er mehr als 50% seiner Erträge aus Immobilienvermögen erwirtschaftet…
…Ansässigkeitsstaat zugeteilt ist. 4.1.2.3. Meldefonds auf einem ausländischen Depot Rz 451: Soweit Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge aus inländischen Dividenden bestehen, erfolgt deren Besteuerung bereits bei Ausschüttung der Dividende an den Investmentfonds in der Weise, dass von der ausschüttenden Kapitalgesellschaft als Schuldnerin der…
…die CbC-Berichterstattung herangezogen, so ist der Anteil des Unternehmens am Gewinn und Verlust der Beteiligungsunternehmen (IAS 28) aus den Erträgen auszuscheiden. Rz 463: Die Erträge iZm natürlichen Personen sind unter der Spalte für "Fremde Unternehmen" zu erfassen. Rz 464: Bei Finanzunternehmen, wie zB Banken…
…aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis (Rücknahmepreis) des Fondsanteils und dessen Anschaffungskosten (ohne Nebenkosten), wobei die Anschaffungskosten um während der Behaltezeit des Fondsanteils zugeflossene ausschüttungsgleiche Erträge (Pauschalermittlung gemäß § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011) zu erhöhen sind. Rz 248: Die Erfassung der Gewinne aus…
…Besteuerung, die mit dem Sondersteuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu erfolgen hat. Zu nicht öffentlich begebenen Immobilienfondsanteilen siehe aber Rz 388. Rz 421: Die Einkünfte aus den ausschüttungsgleichen Erträgen sind in der Beilage zur Einkommensteuererklärung "E1kv" unter der Kennzahl 937 einzutragen.
…von Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen bei inländischem Depot 4.1.1.5.3.1. Veräußerung von Anteilen an Meldefonds Rz 437: Die Regelungen entsprechen jenen zu den Investmentfonds; siehe dazu Rz 242 ff. Ist der Immobilienfonds nicht öffentlich angeboten, sind die Erträge nicht…
…Ausweitung der Besteuerung auf realisierte Substanzgewinne von Kapitalanlagen (§ 27 Abs. 3 EStG 1988). Danach ist auch im Privatvermögen die Veräußerung von Wirtschaftsgütern, deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital iSd § 27 Abs. 2 EStG 1988 darstellen, unabhängig von der Behaltedauer und der Beteiligungshöhe, steuerpflichtig…
…der tatsächlichen Übung überwiegend Erträge aus der Überlassung oder Übertragung der Immobilien an Dritte erwirtschaftet wurden. Maßgeblich ist die Zusammensetzung der Ertragskomponenten im vorangegangenen Wirtschaftsjahr. Siehe auch Rz 88. Ohne Relevanz ist die Anzahl der Anteilinhaber, weshalb die Veranlagungsgemeinschaft auch aus einer einzigen Person bestehen…
…ist je Anteil um 10 zu erhöhen. Da die KESt-Auszahlung aus diesen versteuerten Substanzgewinnen erfolgt, mindert jedoch die Ausschüttung eines bereits versteuerten Ertrages den Buchwert um 1,65. Zwei Jahre danach werden die Substanzgewinne iHv 8,35 ausgeschüttet. Die depotführende Bank hat für 40…
…Erträge eines Investmentfonds insoweit, als sie aus inländischen Einkünften iSd § 93 Abs. 2 EStG 1988 bestehen und die Anteilscheine und Anteile an dem Immobilienfonds gemäß § 27a Abs. 2 EStG 1988 öffentlich begeben wurden (siehe Rz 388). Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer sind sämtliche Einkünfte aus…
…sind bei der Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge ausländischer Fonds die Gewinne ausländischer Immobilien von der Bemessungsgrundlage ausgenommen, die aufgrund eines DBA oder des § 48 BAO von der Besteuerung ausgenommen sind (vgl. Rz 582). An Einkünften eines ausländischen Fonds aus der Bewirtschaftung ausländischer Immobilien und Aufwertungsgewinnen…
…Erträge gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen (zum Selbstnachweis siehe Rz 214 ff). 2013 Die Ausschüttung im Jahr 2013 erfolgt zeitlich erst nach Veräußerung der Fondsanteile. Nachdem keine unterjährige Abgrenzung der ausschüttungsgleichen Erträge zu erfolgen hat, ergibt sich für den Anleger im Jahr 2013 keine Steuerpflicht aus…
…1988 oder anderen Bundesgesetzen von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit sind (§ 1 Abs. 3 Z 3 KStG 1988). Die Steuerpflicht umfasst im Bereich der Kapitaleinkünfte einen großen Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Eine wesentliche Ausnahme sind Beteiligungserträge. Im Bereich der Investmentfonds ergeben sich dabei keine Besonderheiten. …
…Erträge. Der Selbstnachweis durch den Anleger kann wie bei im Privatvermögen gehaltenen Anteilen geführt werden, siehe im Detail Rz 214 ff. 3.2.2.4. Veräußerung eines Investmentfondsanteils 3.2.2.4.1. Allgemeines Rz 315: Die Veräußerung von Betriebsvermögen führt grundsätzlich zu Einkünften aus…