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961 Treffer361 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1136–114117.1.1. Änderung des Vertragsinhaltes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die Bemessung der für das betreffende Rechtsgeschäft vorgesehenen Gebühr überhaupt relevant sind. Beispiel: Wird in einem Nachtrag zu einem beurkundeten Bestandvertrag eine Mietvorauszahlung von drei Monaten vereinbart, ist dies kein Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits ausgefertigten Urkunde, weil nur die Fälligkeit der Verpflichtung zu…

BMF-010221/0208-IV/8/2019Änderung des Erlasses über die Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0208-IV/8/201909.07.2019

…das auf das Jahr der Einbehaltung folgt, eingereicht werden (Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 27. Mai 1980, Z B 621/1/1-IV/4/1980, AÖF Nr. 179/1981, betreffend Rückerstattung österreichischer Kapitalertragsteuer nach den Bestimmungen von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung). Da das…

InvFR 2018 Rz 474–4805.10. Fristberechnung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Darüber hinaus verliert der Fonds seinen Meldestatus und wird bis zur nächsten fristgerechten Jahresmeldung zu einem Nichtmeldefonds.   5.12. Korrektur von Meldungen Rz 477: Werden Ausschüttungs- oder Jahresmeldungen fristgerecht vorgenommen, können diese vor Ablauf der jeweiligen Meldefrist durch Übermittlung einer "Korrektur" mit Referenz auf…

GebR 2025 Rz 13–161.6. Verjährung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Anwendbare Rechtslage Rz 15: Der Inhalt der Abgabenschuld (Höhe, Bemessungsgrundlage, Befreiungen) ergibt sich nach der im Entstehungszeitpunkt der Schuld bestehenden Rechtslage. 1.8. Nachträgliche Beseitigung der Gebührenschuld Rz 16: Eine einmal entstandene Gebührenschuld kann grundsätzlich nachträglich nicht mehr beseitigt werden. Zur ex tunc-Auflösung siehe…

GebR 2025 Rz 66–693.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG) Rz 66: Die in einem Kalendervierteljahr entrichteten Gebühren sind von der (einhebenden) Behörde (auch Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden, sind "funktionell" Behörden iSd GebG, siehe Rz 414) bis zum 15. Tag…

GebR 2025 Rz 1313–131827.3.2.2. Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…bedarf. Rz 1316: Wird nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Bestanddauer das Bestandverhältnis gemäß §§ 1114 und 1115 ABGB fortgesetzt, ohne dass eine Verlängerung im Vertrag vereinbart ist oder eine neuerliche Urkunde über das fortgesetzte Bestandverhältnis errichtet wird, ist die Verlängerung der Bestanddauer gebührenrechtlich unbeachtlich. Rz 1317…

GebR 2025 Rz 439–44510.5.10. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…75 Euro (siehe Rz 510 ff) | lit. b | Ansuchen um Verleihung oder Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft | 125,60 Euro | - | bei Minderjährigen | 68,50 Euro | - | lit. c | Ansuchen um Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels "Artikel…

GebR 2025 Rz 1726–174429.3. Befreiung für von der Geburt veranlasste Schriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…sonstige Dokumente: Anzeige der Geburt oder Totgeburt Geburtsurkunde Geburtsbestätigungen für Krankenkasse oder Finanzamt Staatsbürgerschaftsnachweis (nicht befreit ist jedoch die Verleihung oder Erstreckung der Staatsbürgerschaft sowie der danach ausgestellte Staatsbürgerschaftsnachweis) Erteilung von Vornamen Auszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) Bestätigung der Meldung aus dem Zentralen Melderegister…

InvFR 2018 Rz 481–4835.13. Verspätete Meldungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

5.13. Verspätete Meldungen Rz 481: Werden Ausschüttungs- oder Jahresmeldungen nach Ablauf der jeweiligen Meldefrist erstmalig vorgenommen (§ 3 Abs. 2 FMV 2015), können diese Meldungen vom Abzugsverpflichteten beim KESt-Abzug nicht automatisch berücksichtigt werden. Dies führt dazu, dass die in § 186 Abs. 2 Z 3…

GebR 2025 Rz 656–65810.13.8. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die als Nachweis der persönlichen Eignung zur Verwendung als ehrenamtliche Sanitäter gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 Sanitätergesetz dienen | Z 28 | Zeugnisse, die für Zwecke der Verleihung oder Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ausgestellt werden | Z 29 | Diebstahls- und Verlustanzeigebestätigungen…

GebR 2025 Rz 368–38010.4.3. Beilagen zu anderen Schriften als Eingaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rz 635 ff) unterliegt bei ihrer Verwendung als Beilage der Beilagengebühr. Rz 379: Schriften und Druckwerke, die einem Ansuchen um Verleihung oder Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft oder einem Ansuchen um Erteilung eines Aufenthaltstitels beigelegt werden, sind von der Beilagengebühr befreit. 10.4.6…

GebR 2025 Rz 340–35110.3. Auszüge (§ 14 TP 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…2 GebG, die für Zwecke der Verleihung oder der Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ausgestellt werden; dies gilt auch für jene ausländischen Schriften, die in diesem Zusammenhang zum amtlichen Gebrauch vorgelegt werden | Abs. 5 | Auszüge aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer, für…

GebR 2025 Rz 480–49510.6. Protokolle (Niederschriften; § 14 TP 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…TP 7 Abs. 1 Z 4 GebG, die ausschließlich die Anpassung der Satzungen oder der Gesellschaftsverträge an die Bestimmungen des 1. Euro-Justiz-Begleitgesetzes zum Gegenstand haben, sowie Protokolle und Niederschriften, die für Zwecke der Verleihung oder Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft errichtet werden.

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…ein Monat ab Zustellung der Beschwerdevorentscheidung. Diese Monatsfrist ist auf Antrag verlängerbar (nach § 264 Abs. 4 lit. a BAO iVm § 245 Abs. 3 BAO). Die Verlängerung liegt nicht im Ermessen. Die Verlängerung der Vorlageantragsfrist obliegt der Abgabenbehörde. Der Antrag auf Erstreckung der Frist hemmt die…

GebR 2025 Rz 70–763.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 bis 6 GebG (siehe Rz 490 ff) über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, eine Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Verlosungen oder Auslosungen von Wertpapieren, die Aufnahme eines Wechsel(Scheck-)protestes, wenn sie vom Notar aufgenommen werden…

InvFR 2018 Rz 466–4735.4. Regelung des Übermittlungsverfahrens durch die FMV 2015
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…1 lit. c ImmoInvFG ist der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, folgende Einzelheiten des Übermittlungsverfahrens durch Verordnung zu regeln: die Frist für die Übermittlung an die Meldestelle gemäß § 12 KMG, unter Berücksichtigung der für Jahresberichte maßgeblichen Fristen, die Voraussetzungen für die Übermittlung an die Meldestelle gemäß §…

VPR 2021 Rz 447–4533.2.3.3. Mitteilungspflicht iZm der Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Vergleich zu der im Vorjahrzuletzt abgegebenen Mitteilung Änderungen ergeben (zB, wenn sich die oberste Muttergesellschaft ändert oder die Berichtspflicht nicht mehr übernommen wird). Ergeht keine Mitteilung, ist die für ein vorangegangenes Wirtschaftsjahr ergangene Mitteilung für jedes folgende Berichtswirtschaftsjahr weiterhin gültig. Das Ende der Zugehörigkeit zu…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 2/2

…Das Finanzamt weist die nicht erledigten Fälle der Schätzung zu und weist den Vertreter auf die Möglichkeit eines Ausschlusses von der Quotenregelung hin. Fortsetzung Beispiel 1 (folgendes Veranlagungsjahr): Zum 31.10.2025 wurde die Quote für das Veranlagungsjahr 2024 in Höhe von 20% vollständig erfüllt…

KfzBStR 2021 Rz 1160–1173B.11. Abgabenerhebung (§ 11 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…mit Ablauf des Kalendermonats der Lieferung (§ 7 Abs. 1 Z 1 iVm § 1 Z 1 und Z 4 erster Fall NoVAG 1991, siehe Rz 1050), des Entnahmeeigenverbrauchs (§ 7 Abs. 1 Z 1 iVm § 1 Z 4 zweiter Fall NoVAG 1991, siehe Rz 1050), der Nutzungsänderung (…

KfzBStR 2021 Rz 1698–1708D.4.2. Oldtimer und Steuererhöhung für Kraftfahrzeuge ohne Katalysator
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…gestatten, auch telegraphisch, fernschriftlich oder, soweit es durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen zugelassen wird, im Wege automationsunterstützter Datenübertragung oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingereicht werden. Rz 1705: Nach der mit 12. September 1991 in Kraft getretenen Verordnung BGBl. Nr. 494/1991, ist…