AlleRichtlinien2Erlässe & InformationenEAS-AuskünfteBFG-EntscheidungenUFS-EntscheidungenAmtliche Veröffentlichungen2
2 Treffer463 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1720–172529. Übergangs- und Sonderbestimmungen (§ 35 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025
…5 Z 2 GebG) für die Ersatzbeschaffung zerstörter Wirtschaftsgüter durch den Abschluss eines Bestandvertrages (Mietvertrag, Leasingvertrag). Dies gilt auch für damit im Zusammenhang stehende Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte. Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Befreiung ist, dass der Eintritt und die Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung glaubhaft gemacht werden…
InvFR 2018 Rz 68–732.1.3.3.3. Pensionsinvestmentfonds als Zukunftsvorsorge
geltende FassungRichtlinien19.07.2018
…Aktien müssen nicht veräußert werden, wenn in den Folgejahren die Marktkapitalisierung 40% überschreitet. Werden solche Aktien später veräußert, dürfen für die Ersatzbeschaffung nur Aktien erworben werden, die die Voraussetzungen des ersten Satzes erfüllen. Werden Aktien im Wege der Wertpapierleihe verliehen, gelten die allgemeinen Zurechnungsgrundsätze für…