…verlangt sonach auch nach Einbeziehung der in den Auslandsbetriebsstätten gehaltenen Vermögenswerte. Rz 314: Auslandseinkünfte sind in Österreich stets nach österreichischem Steuerrecht zu ermitteln (§ 2 Abs. 8 Z 1 EStG 1988 und § 7 Abs. 2 KStG 1988). Liegt daher eine nach ausländischem Recht erstellte Betriebsstättenbuchhaltung vor…
…etwaige abkommenskonforme Entlastung von der österreichischen Abzugsteuer nach der österreichischen Rechtslage grundsätzlich nicht dem ausländischen Investmentfonds, sondern nur dessen Anteilinhabern zu, weil die österreichischen Kapitalerträge aus steuerlicher Sicht nicht dem Fonds, sondern den Empfängern der Fondsausschüttungen (Anteilinhabern) zugerechnet werden. Im Fall von österreichischen Zinsen gemäß …
…Befreiungsland". Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird für REIT 1 keine genaue Aufteilung nach der effektiven Belegenheit vorgenommen. Daher werden diese Erträge zur Gänze als Erträge aus "Anrechnungsländern" behandelt. Bei REIT 2 liegen nur manche Immobilien in "Anrechnungsländern", wobei eine getrennte Ermittlung der Erträge nicht vorgenommen…
…richtet sich dabei nach den zwischen den Staaten geschlossenen DBA bzw. nach den entsprechenden innerstaatlichen Maßnahmen (vgl. Rz 537). Rz 574: Bei Immobilienfonds iSd § 40 ImmoInvFG sind die Fondserträge wie bei den Investmentfonds den Anteilinhabern zuzurechnen. Aus der Sicht des innerstaatlichen Rechts wird daher auch…
…entgegenstehenden Bestimmungen des originär innerstaatlichen Rechts vor (vgl. VwGH 28.6.1963, 2312/61; 17.12.1975, 1037/75; 7.9.1989, 89/16/0085). Rz 14: Erfordert hingegen der im DBA verankerte Fremdvergleichsgrundsatz eine Gewinnerhöhung in Österreich, dann wird nach herrschender Auffassung das DBA…
…ist aufgrund der abkommensautonomen Interpretation in einer vom österreichischen innerstaatlichen Recht abweichenden Weise auszulegen und es sind Zinsen aus einer Kaufpreisforderung, die aus der Veräußerung eines Betriebs herrühren, nicht unter Art. 7, sondern unter Art. 11 des Abkommens zu subsumieren und sind daher nach Maßgabe…
…inländischen Investmentfonds Rz 541: Inländische Investmentfonds stellen zwar kein Steuer- aber für Zwecke der KESt ein Empfängersubjekt dar. § 94 Z 10 EStG 1988 normiert für Investmentfonds eine eigene KESt-Befreiung bezüglich Dividenden, wenn deren Schuldner weder Wohnsitz, Sitz noch Ort der Geschäftsleitung im Inland haben…
… 48 BAO die Einkünfte dieser Immobilien von der Besteuerung ausgenommen sind. Die Ermittlung der nach der derzeitigen Rechtsauslegung erforderlichen Trennung der Immobilienfondserträgnisse in steuerfreie und steuerpflichtige Ertragsteile muss im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht seitens des Steuerpflichtigen vorgenommen und belegt werden. Rz 582: Sieht das DBA…
…steuerpflichtige Körperschaften der "zweiten" Art 3.4.2.1. Allgemeines Rz 383: Unter diese beschränkte Steuerpflicht fallen folgende inländische Körperschaften mit ihren Einkünften iSd § 21 Abs. 2 und 3 KStG 1988: Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988), Körperschaften, die nach …
…Jahr 2013 erfolgt zeitlich erst nach Veräußerung der Fondsanteile. Nachdem keine unterjährige Abgrenzung der ausschüttungsgleichen Erträge zu erfolgen hat, ergibt sich für den Anleger im Jahr 2013 keine Steuerpflicht aus laufenden Erträgen des Investmentfonds. Ermittlung des Gewinnes aus der Veräußerung der Fondsanteile am 21.8…
…die Gelder der Anteilinhaber im Ausland oder befinden sich die Anteile an österreichischen Investmentfonds im Besitz ausländischer Anteilinhaber, kann es zur Doppelbesteuerung der dem Investmentfonds - und in weiterer Folge den Anteilinhabern - zufließenden Erträge kommen. Die Vermeidung einer allfälligen Doppelbesteuerung richtet sich dabei nach den zwischen…
…Der Begriff des Unternehmens im Sinne des Art. 9 OECD-MA bezieht sich gemäß Art. 3 Abs. 1 lit. c OECD-MA auf die Ausübung einer Geschäftstätigkeit; unabhängig davon, um welche Einkünfte es sich nach österreichischem Recht handelt und in welcher Rechtsform die Geschäftstätigkeit ausgeübt…
…Kapitalgesellschaften Rz 516: Wird ein ausländischer AIF in ordnungsgemäßer und EU-rechtskonformer Rechtsanwendung im Ausland mit den erzielten Kapitalerträgen der Besteuerung unterworfen, während dieser ausländische AIF nach österreichischem Recht als transparent zu werten ist, kommt es zu einem Zurechnungskonflikt der in den AIF einfließenden Kapitalerträge…
…ein ausschüttungsgleicher Ertrag von 7,60 Euro der Besteuerung. Die ausschüttungsgleichen Erträge erhöhen die Anschaffungskosten des Fondsanteils, wodurch bei dessen späteren Veräußerung ein Veräußerungsgewinn entsprechend vermindert bzw. ein Veräußerungsverlust entsprechend erhöht wird. 3.1.1.4.4.2.1. Rechtslage vor dem BBG 2011 Rz…
…halten, verpflichtet, diese ausschüttungsgleichen Erträge im Rahmen der Veranlagung zu versteuern. 3.2.2.2.4. AIF-Einkünfte Rz 313: AIF-Einkünfte fallen nicht unter die Definition des "ausschüttungsgleichen Ertrages", sie gelten aber nach denselben Regeln als ausgeschüttet. Allerdings findet kein KESt-Abzug statt, weshalb…
…im Privatvermögen hält, ein. Werden die Investmentfondsanteile nicht im Betriebsvermögen einer österreichischen Betriebsstätte gehalten, werden die Einkünfte im Wesentlichen gleich besteuert wie im Privatvermögen einer beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person. Nach der Isolationstheorie erfolgt die Beurteilung der Einkünfte dann als Einkünfte aus Kapitalvermögen iSd § 98 Abs…
…steht. Im Folgenden wird daher auch nur auf die rechtlich maßgebenden Absätze aus den Teilen I bis IV des AOA Reports 2008 Bezug genommen. Die Grundsätze des AOA light gelten gleichsam bei Anwendung der Doppelbesteuerungsverordnung (BGBl. II Nr. 474/2002). Rz 281: Nach Art. 7…
…verteilt. Direkt zuordenbare Aufwendungen sind grundsätzlich nur bei Substanzgewinnen und AIF-Einkünften (Einkünfte, die weder Einkünfte gemäß § 27 EStG 1988 noch Immobilieneinkünfte gemäß § 14 Abs. 2 Z 1 und 2 ImmoInvFG sind) denkbar. Diese Aufwendungen sind direkt bei der Ermittlung der jeweiligen Einkünfte einzumelden.
…eine für Natur und Zweck des Rechtsgeschäftes oder für die Erbringung einer Hauptleistung wesentliche Nebenleistung betrifft. Die Vereinbarung der Anwendbarkeit des österreichischen Rechts oder die Wahl des Gerichtsstandes in Österreich reicht per se nicht aus, um von einer Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäftes auszugehen (zur Befreiung des…
…richtet sich nach §§ 139 f InvFG 2011. Dazu sind die vollständigen Unterlagen an die FMA zu übermitteln. Jedoch ist es für die steuerliche Behandlung unbeachtlich, ob der Vertrieb rechtmäßig erfolgt, solange eine Bewilligung gemäß Art. 5 der RL 2009/65/EG erteilt worden ist. 2…