…so liegt es im Ermessen der Behörde, welchen der Gesamtschuldner sie zur Entrichtung der Gebühr heranzieht. Das Gesetz räumt der Abgabenbehörde sohin einen Ermessensspielraum ein, in dessen Rahmen sie ihre Entscheidung gemäß § 20 BAO nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände…
…Abmeldung auch ein Vertreterwechsel, kann die Steuernummer vor Fristende durch den neuen Vertreter zur Quotenregelung angemeldet werden. Da § 2 Abs. 5 vierter Satz QuRV keinen Ermessensspielraum gewährt, sieht § 2 Abs. 5 letzter Satz QuRV die Möglichkeit der vollautomatisierten Gewährung der Nachfrist vor. Für die Einreichung…
7. Gebührenerhöhung (§ 9 GebG) Rz 127: Die Gebühren nach dem GebG - mit Ausnahme der Wettgebühren nach § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG - fallen gemäß § 2 Abs. 2 FinStrG nicht unter die Abgaben, für die das Finanzstrafrecht anzuwenden ist (siehe Rz 4). Die Erhöhungen…
Bundesministerium für Finanzen, 30. September 2026