…Anwendbare Rechtslage Rz 15: Der Inhalt der Abgabenschuld (Höhe, Bemessungsgrundlage, Befreiungen) ergibt sich nach der im Entstehungszeitpunkt der Schuld bestehenden Rechtslage. 1.8. Nachträgliche Beseitigung der Gebührenschuld Rz 16: Eine einmal entstandene Gebührenschuld kann grundsätzlich nachträglich nicht mehr beseitigt werden. Zur ex tunc-Auflösung siehe…
…wenn das ursprüngliche Rechtsgeschäft im Zeitpunkt der "Änderung" oder "Verlängerung" noch dem Rechtsbestand angehört. Wurde das Vertragsverhältnis bereits aufgehoben oder ist es durch Zeitablauf erloschen, liegt ein neues Rechtsgeschäft vor, das bei Beurkundung selbständig und seinem ganzen Inhalt nach der Gebühr unterliegt. Rz 1140: Wird…
…es entstanden ist oder noch besteht. Zweifelhaft ist ein Recht dem Grunde oder der Höhe nach, wenn die Parteien sich über Bestand, Inhalt, Umfang oder auch über dessen (sichere) Verwirklichung oder Erlöschen nicht im Klaren sind. Rz 1542: Insbesondere eine Vertragsformulierung, wonach "sämtliche wie immer…
…Wirksamkeit des Feststellungsbescheides, wenn sich die für seine Erlassung maßgeblichen tatsächlichen (für die Erlassung des Feststellungsbescheides unbedingt erforderlichen Sachverhaltselemente für die bescheidmäßige Feststellung der Manipulationssicherheit des geschlossenen Gesamtsystems) Verhältnisse geändert haben. Dieses Erlöschen tritt ex lege ein. Zeigt der Unternehmer hingegen im Sinne § 131b Abs…