…dass die entstandene Gebührenschuld durch nachträgliche Ereignisse, selbst bei nachträglichem Wegfall der vertraglichen Erfüllungspflicht, nicht mehr beseitigt werden kann. Dabei ist gleichgültig, ob die Ausführung des Rechtsgeschäftes stillschweigend oder als Folge einer vertraglichen Abänderung oder Aufhebung unterblieben ist. Auch die nachträgliche gemeinsame Feststellung der Parteien…
…Anwendbare Rechtslage Rz 15: Der Inhalt der Abgabenschuld (Höhe, Bemessungsgrundlage, Befreiungen) ergibt sich nach der im Entstehungszeitpunkt der Schuld bestehenden Rechtslage. 1.8. Nachträgliche Beseitigung der Gebührenschuld Rz 16: Eine einmal entstandene Gebührenschuld kann grundsätzlich nachträglich nicht mehr beseitigt werden. Zur ex tunc-Auflösung siehe…
…Fällen kann es zu einer KESt-Nachbelastung kommen, während eine überhöhte KESt durch den Abzugsverpflichteten nicht rückerstattet wird. Besteht keine aufrechte Geschäftsbeziehung zum Anteilinhaber mehr, kann bzw. muss dieser die Korrektur ausschließlich im Rahmen der Veranlagung vornehmen. Grundsätzlich besteht jedoch auch in diesen Fällen gemäß…
…2 BAO schließt bloße "Arbeitnehmerveranlagungen" von der automationsunterstützten Quotenregelung aus: § 134a Abs. 1 BAO ist auf Einkommensteuererklärungen nicht anzuwenden, wenn diese ausschließlich Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 4 EStG 1988 enthalten, für die die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) erhoben worden…