5.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG) 5.3.1. Allgemeines Rz 33: Das meldende Finanzinstitut hat das betreffende Konto im Falle, dass Informationen zur Ansässigkeit des Rechtsträgers in einem teilnehmenden Staat vorliegen, als meldepflichtiges Konto zu behandeln. Es besteht…
…Gegenstand der Gebühr als eine Person anzusehen sind, oder ihren Anspruch oder ihre Verpflichtung aus einem gemeinschaftlichen Rechtsgrund ableiten. Die Begünstigung des § 7 GebG hat vor allem für die Eingabengebühr (§ 14 TP 6 GebG) praktische Bedeutung. 5.2. Rechtsgemeinschaft 5.2.1. Begriff der Rechtsgemeinschaft…
…oder mehrerer der drei Fallgruppen erfüllen, als wirtschaftliche Eigentümer festzustellen und zu melden. Nur wenn nach allen drei Fallgruppen kein wirtschaftlicher Eigentümer ermittelt werden kann, darf ein subsidiärer wirtschaftlicher Eigentümer (= oberste Führungsebene des meldepflichtigen Unternehmens) festgestellt und gemeldet werden. Bei der Feststellung ist direktes…