…Zahlung von 1.000 Euro eingeräumt. Es liegt kein einheitliches Rechtsgeschäft vor, da für die Einräumung der Dienstbarkeit (Wohnrecht) eine gesonderte Gegenleistung vereinbart wurde. Rz 1045: Das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 wurde für Erwerbe, für die die Steuerschuld nach dem 31.7.2008 entstanden wäre…
…Liegenschaft bestellt. 15.3.2. Steuerbares Hauptgeschäft Rz 1115: Voraussetzung für eine Gebührenbefreiung gemäß § 19 Abs. 2 GebG zweiter Satz ist auch, dass das Hauptgeschäft nach diesem Gesetz einer Gebühr oder nach einem Verkehrsteuergesetz (Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955; Grunderwerbsteuergesetz 1987; Versicherungssteuergesetz 1953; Kapitalverkehrsteuergesetz; Feuerschutzsteuergesetz 1952…
Die österreichische Finanzverwaltung wird durch das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG), BGBl. I Nr. 104/2019, und das 2. Finanz-Organisationsreformgesetz (2. FORG), BGBl. I Nr. 99/2020, grundlegend reformiert. Aufgrund dieser neuen Organisationsstruktur ergibt sich auch ein Anpassungsbedarf der in Zusammenhang mit dem internationalen Steuerrecht…
…drei verschiedene Nutzungstypen unterschieden: [Grafik] Abbildung 1: Nutzungstypen bei Photovoltaikanlagen Beim Volleinspeiser wird die gesamte erzeugte Energie direkt in das Ortsnetz eingespeist und an ein Energieversorgungsunternehmen oder die OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom Österreich) verkauft. Der für den Eigenbedarf benötigte Strom wird zur Gänze von…
… 16 Abs. 6 GebG (siehe Rz 1080 ff) erst in dem Zeitpunkt, in welchem die gerichtliche Bewilligung den Vertragsteilen zugestellt wird und nicht bereits mit Unterfertigung des Adoptionsvertrages (VwGH 29.1.1996, 93/16/0058, 0059). Rz 1257: Die Annahme wird im Falle ihrer Bewilligung…
…zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, die Schädigung zu vermeiden. Eine Waldnutzung infolge höherer Gewalt ist in folgenden Fällen nicht gegeben: Fällung pilzbefallener Einzelstämme, welche in die Kraft'schen Baumklassen 4 b und 5 einzuordnen sind, in hiebsunreifen Beständen. Waldbauliche Entnahme von Dürrlingen, die zum natürlich ausscheidenden…
1.5. Zuständigkeitsaspekt der Gesamtrechtsnachfolge Rz 35: Bei Gesamtrechtsnachfolge (zB Erbfolge, Spaltung nach § 1 SpaltG) gehen bereits entstandene Abgabenschulden auf den bzw. die Gesamtrechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (§ 19 Abs. 1 BAO). Für die Geltendmachung…
…Gesamtvermögen (in- und ausländisches Vermögen, abzüglich der Schulden) heranzuziehen. Rz 1255: Die Bewertung des Vermögens hat nach Maßgabe des § 26 GebG (siehe Rz 1171 ff) nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes 1955 (BewG 1955) zu erfolgen. Nicht fällige Ansprüche aus Lebens-, Kapital- und Rentenversicherungen gehören zum…
… 6 Abs. 1 Z 1 und 2 EU-QuStG zu erfolgen und die Zinserträge sind der EU-Quellensteuer zu unterziehen. Im Rahmen der Besteuerung der Investmentfonds waren daher die entsprechenden Meldungen für die laufenden Erträge, Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträge mit 31. Dezember 2016 vorzunehmen.  …
…in Absicht auf die eheliche Verbindung geschlossen werden. Sie regeln die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten oder eingetragenen Partner, so wie sich diese während der Ehe oder Partnerschaft und nach deren Auflösung gestalten sollen. Allerdings gehört nicht jeder Vertrag, der anlässlich der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft…
Am 14. Mai 2014 schlossen die Republik Österreich und die Vogtei Guernsey ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen. Um die Anwendung des Abkommens sicherzustellen, haben die zuständigen Behörden von Österreich und Guernsey (die "zuständigen Behörden") Folgendes vereinbart: 1. Gewöhnliche Kosten bei der Anwendung der…
…Anteile beispielsweise auch für allfällige auf Fondsebene erzielte Dividenden die Befreiung nach § 10 KStG 1988 nicht zur Anwendung kommt. 3.2.4.2.2. Komponenten und steuerliche Behandlung Rz 345: Nach § 186 Abs. 2 Z 2 InvFG 2011 hat der steuerliche Vertreter der Meldestelle gemäß…
…Zusammenhang mit einer Energiegemeinschaft sowohl auf Ebene der Energiegemeinschaft als auch auf Ebene der Mitglieder anfallen. § 107 EStG 1988 (Steuerabzug bei Einkünften im Zusammenhang mit der Einräumung von Leitungsrechten und Maßnahmen zur Abwehr von Hochwasserschäden) ist nicht anwendbar. 3.2.1.2. Besteuerung von EEG…
…Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland folgende Konsultationsvereinbarung getroffen: 1. Im Hinblick auf die mit Wirkung vom 1. Januar 2013 erstmals anzuwendenden Bestimmungen der Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur…
…21 Abs. 2 KStG 1988 sind kapitalertragsteuerpflichtige Einkünfte im Sinne des § 1 Abs. 3 Z 2 und 3 KStG 1988 (siehe KStR 2013 Rz 136 f) von der Steuerpflicht ausgenommen. Die korrespondierende Kapitalertragsteuerbefreiung für diese Einkünfte findet sich in § 94 Z 6 EStG 1988. Sollte…
Der Erlass des BMF vom 17. Februar 1999, 04 1482/13-IV/4/99, AÖF Nr. 62/1999, wird aufgehoben. Bundesministerium für Finanzen, 14. Juni 2023
…jene Mengen an elektrischer Energie, die vom Überschusseinspeiser selbst verbraucht oder an Energieversorgungsunternehmen oder die OeMAG geliefert und nicht der EEG zur Verfügung gestellt werden. Die weiteren Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung ergeben sich aus der ElAbg-ESBV. Randzahlen 159 bis 160: derzeit frei
…des § 98 Abs. 1 Z 5 lit. d (Aufwertungs- und Bewirtschaftungsgewinne aus im Inland gelegenen Immobilien) ausgenommen, wenn es ich um Immobilien eines Immobilienfonds handelt, dessen Anteile im In- oder Ausland sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht an einen unbestimmten Personenkreis angeboten werden…
…04 0101/62-IV/4/92, AÖF Nr. 246/1992, betreffend die Abkommensberechtigung von Körperschaften des öffentlichen Rechts und von steuerbefreiten Körperschaften ist im Verhältnis zu Deutschland nicht mehr anwendbar, da dessen Regelungsinhalt in Art. 4 Abs. 1 des gegenwärtig in Kraft stehenden DBA-Deutschland…
…Inhalt beschriebenes und ausgefertigtes Papier zu verstehen. Der auf dem Papier mittels Schriftzeichen angebrachte und damit festgehaltene Inhalt des Schriftstückes ist dafür entscheidend, ob es sich dabei um eine gebührenpflichtige Schrift (§ 14 GebG) handelt. Für die Gebührenpflicht einer Schrift sind das Vorhandensein und der Inhalt…