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KfzBStR 2021 Rz 1050–1055B.7. Entstehung der Steuerschuld (§ 7 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten zu berechnen haben (Istbesteuerung), diese Besteuerungsart bei Liefervorgängen gemäß § 1 Z 1 und Z 4 NoVAG 1991 auch für die Berechnung der Normverbrauchsabgabe anzuwenden. Das gilt insbesondere auch für den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld. Zur Anwendung der Istbesteuerung im…

GebR 2025 Rz 157–1688.2. Entstehen der Gebührenschuld nach § 11 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

8.2. Entstehen der Gebührenschuld nach § 11 GebG 8.2.1. Ansuchen um Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels, Eingaben im Zusammenhang mit Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten, übrige Eingaben, Beilagen, Protokolle Rz 157: Bei Ansuchen um Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels sowie bei den in…

GebR 2025 Rz 1046–105712. Entstehen der Gebührenschuld (§ 16 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Urkunde von beiden Vertragsteilen unterzeichnet wird, im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Inland. Dies gilt bei Unterzeichnung im Inland unabhängig davon, ob die beteiligten Parteien Inländer sind oder das Rechtsgeschäft eine sachliche Inlandsbezogenheit aufweist. Rz 1051: Unterzeichnung ist entweder die eigenhändige Unterschrift oder nach § 18 Abs…

GebR 2025 Rz 1588–160027.10.3. Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Wert der ausgegebenen Anteile. Werden keine zusätzlichen Anteile gewährt und auch keine sonstige Gegenleistung vereinbart, so erfolgt die Einlage in der Regel unentgeltlich. 27.10.4. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner Rz 1598: Die Zession ist ein zweiseitig verbindliches Rechtsgeschäft. Rz 1599: Zum Entstehen der Gebührenschuld…

GebR 2025 Rz 169–1768.2.2. Amtliche Ausfertigungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…GebG nicht besonders aufgeführt. Infolge des Zeugnischarakters dieser Tarifposten gelten hinsichtlich des Entstehens der Gebührenschuld sinngemäß die Bestimmungen für Zeugnisse. 8.2.6. Unterschriftsbeglaubigungen Rz 176: Die Gebührenschuld bei Unterschriftsbeglaubigungen (siehe Rz 610 ff) entsteht im Zeitpunkt der Unterzeichnung durch die Urkundsperson. Wurde die Unterschriftsbeglaubigung…

GebR 2025 Rz 1075–108112.3. Entstehen der Gebührenschuld bei Anbot- und Annahmeschreiben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

12.3. Entstehen der Gebührenschuld bei Anbot- und Annahmeschreiben Rz 1075: Nach § 15 Abs. 2 GebG gilt eine schriftliche Annahme eines Vertragsanbotes, das sowohl schriftlich als auch mündlich sein kann, als Urkunde (siehe Rz 1089). Rz 1076: Wird die mündliche Annahme eines Vertragsanbotes beurkundet, so…

GebR 2025 Rz 692–69810.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…nicht entrichtet, ist sie mit Bescheid gemäß § 202 BAO gegenüber dem abgabenrechtlichen Haftungspflichtigen (Rechtsträger der Zulassungsstelle) geltend zu machen. 10.14.4. Haftung für die Gebühr Rz 698: Nach § 14 TP 15 Abs. 3 GebG haftet der Rechtsträger der Zulassungsstelle, also das Versicherungsunternehmen, für die…

VPR 2021 Rz 507–5134.1.3. Körperschaftsteuerliche Sekundärberichtigungen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…bisher nicht erfasste Betriebseinnahme oder als überhöht angesetzte Betriebsausgabe zu berücksichtigen sein und muss zwangsläufig Rückwirkungen auf das steuerliche Betriebsvermögen haben und damit zu Sekundärberichtigungen führen. Rz 508: Nach den OECD-VPL sollen internationale Verrechnungspreiskorrekturen, wenn möglich, durch eine Rückführung der verlagerten Gewinne umgesetzt werden…

KfzBStR 2021 Rz 536–542B.2.2.1.3. Maßgebliche zolltarifarische Einreihung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…vorliegt. Rz 539: Liegen Vorfragenentscheidungen von Zollbehörden in Bezug auf die zolltarifarische Einreihung des zu beurteilenden Kraftfahrzeuges vor, dann sind diese bindend. Solche Entscheidungen im Sinne von Art. 22 ff Zollkodex der Union (UZK), Verordnung (EU) Nr. 952/2013, können sowohl in Form eines Abgabenbescheides…

BMF-420100/0024-III/6/2016Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Annahme von fremden Währungen und die Abwicklung unbarer und scheckfreier Zahlungen durch die Zollämter (Zollentrichtungsverordnung 2016 – Zollentrichtungskurse)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-420100/0024-III/6/201628.04.2016

…10.2013 (Zollkodex)) können mit gleicher Wirkung wie durch Barzahlung in Euro dadurch entrichtet werden, dass die im Anhang bezeichneten fremden Währungen und gesetzlichen Zahlungsmittel zu den angegebenen Gegenwerten (Zollentrichtungskursen) hingegeben werden. (2) Die Entrichtung oder Sicherheitsleistung durch Hingabe anderer als der im Anhang bezeichneten…

GebR 2025 Rz 1630–163727.11.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…3. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner Rz 1633: Die Gebührenschuld für Wechsel entsteht, wenn einer von folgenden fünf Vorgängen im Inland verwirklicht wird: der formgültige, aber nicht akzeptierte Wechsel vom Aussteller dem Wechselnehmer (das ist der, an den nach dem Text der Urkunde gezahlt werden soll)…

GebR 2025 Rz 538–54110.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ff). Der Gebührenschuldner hat bei Überreichung des Antrages auf Ausstellung eines Reisedokumentes eine Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Gebühr zu entrichten. Die Vorauszahlung ist zu erstatten, wenn keine Gebührenschuld entsteht (siehe Rz 539 ff). Die Behörde darf das Reisedokument nur nach erfolgter Entrichtung der Gebühr…

GebR 2025 Rz 1095–110013.2. Formmangel der Urkunde
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

13.2. Formmangel der Urkunde Rz 1095: In welcher Form die Urkunde über das Rechtsgeschäft errichtet wurde, ist für das Entstehen der Gebührenschuld grundsätzlich unerheblich. Kommt ein Rechtsgeschäft wegen eines Formmangels allerdings zivilrechtlich nicht gültig zustande, wie zB bei Ehepakten ohne Notariatsakt, entsteht keine Gebührenschuld…

GebR 2025 Rz 1349–135227.3.2.3. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Kündigungsrecht und der andere Vertragspartner kann nur bei Vorliegen eng abgegrenzter Kündigungsgründe (zB § 30 Abs. 2 MRG, außerordentliche Kündigungsgründe) kündigen | Bestimmte Dauer | Vertrag auf bestimmte Zeit von über 18 Jahren | Bestimmte Dauer von maximal 18 Jahren 27.3.3. Entstehen der Gebührenschuld…

VPR 2021 Rz 402–4103. Teil: Dokumentations- und Meldepflichten
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…dass auch keine steuerliche Dokumentationsverpflichtung bestünde. Weil der Begriff "Buchführung" die Erfassung sämtlicher Geschäftsvorfälle in einer Art und Weise erfordert, dass daraus eine Ermittlung des steuerrechtlichen Gewinnes möglich wird, verlangt dies nach einer Gewinnermittlung unter Beachtung des in § 6 Z 6 EStG 1988 und Art…

KfzBStR 2021 Rz 750–762B.4. Abgabenschuldner (§ 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Inland zum Entstehen der Steuerschuld (z.B. Eigenimport, Widmung eines Kraftfahrzeuges als Anlagevermögen des Fahrzeughändlers), so ist derjenige, für den das Kraftfahrzeug nach den kraftfahrrechtlichen Bestimmungen (vgl. § 37 KFG 1967 idgF) zugelassen wird bzw. zuzulassen wäre, der Abgabenschuldner. Gleiches gilt, wenn es nach einem Steuerbefreiungstatbestand…

GebR 2025 Rz 1468–147027.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wenn das Vertragsverhältnis nach Ablauf der bestimmten Zeit nicht beendet wird | Bestimmte Dauer + bestimmte Dauer (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte); Verlängerung auf unbestimmte Zeit, wenn das Vertragsverhältnis nach Ablauf der bestimmten Zeit nicht beendet wird | Bestimmte Dauer…

GebR 2025 Rz 1790–179931.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…März 2015, Ra 2015/04/0005). 31.1.4. Entstehen der Verwaltungsabgabenschuld Rz 1793: Die Pflicht zur Entrichtung der Verwaltungsabgabe tritt in dem Zeitpunkt ein, in dem die Berechtigung rechtskräftig verliehen ist oder die Amtshandlung vorgenommen wird. 31.1.5. Rückerstattung von Verwaltungsabgaben Rz 1794…