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BMF-010221/0113-IV/8/2019Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0113-IV/8/201930.04.2019

…der Entfernung die Luftlinie und nicht die Zahl der Straßenkilometer maßgeblich ist. 2. Die Eigenschaft als Grenzgänger erfordert grundsätzlich eine tägliche Rückkehr zum Wohnort im Ansässigkeitsstaat in der Grenzzone. 3. Nach dem Wortlaut des Abkommens steht die Grenzgängereigenschaft nur Personen zu, die ihren Wohnsitz in…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Daten abgestellt wird. Sollten im Firmenbuch meldepflichtige Daten gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 WiEReG nicht eingetragen sein, wie zB die vollständige Wohnsitzanschrift, die Staatsangehörigkeit oder der Geburtsort, so besteht dennoch keine Verpflichtung zur Abgabe einer subsidiären Meldung ohne automatische Datenübernahme, da gemäß § 5 Abs…

KfzBStR 2021 Rz 53–57A.2.3.6. Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Abs. 1 Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz - die Person zu verstehen, die das Kraftfahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch und die Verfügungsgewalt darüber hat. Dies welcher von mehreren Wohnsitzen eines Menschen als Hauptwohnsitz anzusehen ist, ist nach objektiven Gesichtspunkten im Rahmen einer Gesamtschau zu beurteilen. Maßgebend ist…

KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…diese zum Mittelpunkt seiner Lebensinteressen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichendie Verfügung (wie, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensinteressen eines Menschen auf mehrere Wohnsitze zuwann, hat er jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem erwo) über das überwiegende Naheverhältnis hatKraftfahrzeug auszuüben. Wenn…

GMSR Rz 10–163. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…§ 10 bis 16 GMSG) 3.2.1. Wohnsitzadresse Rz 11: Bei Konten von geringem Wert (Gesamtsaldo oder -wert in Höhe eines Betrags im Gegenwert von höchstens 1.000.000 US-Dollar zum 30. September 2016) kann das meldende Finanzinstitut die natürliche Person, die Kontoinhaber ist…

2023-0.913.349Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 1a des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.913.34922.12.2023Teil 2/2

Oberallgäu | 87490 | 09780122 | Halfing | Rosenheim | 83128 | 09187139 | Halsbach | Altötting | 84553 | 09171119 | Hausham | Miesbach | 83734 | 09182119 | Hauzenberg | Passau | 94051 | 09275126 | Hebertsfelden | Rottal-Inn | 84332 |…

KfzBStR 2021 Rz 58–65A.2.3.7. Widerlegung der Standortvermutung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

A.2.62.3.7. Widerlegung der Standortvermutung Rz 58: Die gesetzliche Vermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967, dass Kraftfahrzeuge als mit dauerndem Standort im Inland anzusehen sind, kann durch einen Gegenbeweis widerlegt werden. Den Verwender gemäß § 82 Abs. 8 KFG 1967 trifft die…