…Die §§ 253 und 261 Abs. 1 lit. a BAO sind insbesondere anwendbar für endgültige Bescheide, die (gemäß § 200 Abs. 2 erster Satz BAO) nach vorläufigen Bescheiden ergehen, vorläufige Bescheide, die nach vorläufigen Bescheiden (nach § 200 Abs. 1 zweiter Satz BAO) erlassen werden, nachträglich (insbesondere gemäß …
…von Einkünften), Abänderung nach § 295a BAO (Eintritt eines rückwirkenden Ereignisses), Aufhebungen und neue Sachbescheide gemäß § 299 BAO, Wiederaufnahmen von Verfahren (und neue Sachbescheide) nach § 303 BAO, Wert-, Art- und Zurechnungsfortschreibungen (§ 193 BAO), endgültige bzw. endgültig erklärende Bescheide (§ 200 Abs. 2 BAO), Herabsetzungen von Säumniszuschlägen nach …
…weil die spätere Herabsetzung mit der endgültigen Festsetzung in keinem Zusammenhang mit der Erledigung der Beschwerde gegen den vorläufigen Bescheid steht (VwGH 22.12.2016, Ro 2016/16/0020). Dies gilt gleichermaßen für sonstige, nach Erledigung der Beschwerde durchgeführte Verminderungen der ursprünglich entrichteten Abgabenschuld. 2…
…der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei den Verwaltungsgerichten (VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV): Beschwerden, Wiedereinsetzungs- oder Wiederaufnahmeanträge und sonstige…
…Rz 1080 ff. 13.4. Nach dem Zustandekommen des Rechtsgeschäftes entstandene Umstände Rz 1099: Die einmal entstandene Gebührenschuld wird durch die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung eines Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung nicht aufgehoben. Damit kommt zum Ausdruck, dass die entstandene Gebührenschuld durch nachträgliche…
26. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG) Rz 1217: Hat ein Gebührenschuldner (siehe Rz 1176 ff) ein Interesse daran, eine mit Bescheid festzusetzende Gebühr im Zeitpunkt der Anzeige eines Vertrages sogleich zu entrichten, so kann er beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten beantragen, einen mündlichen Bescheid zu erlassen…
8.2. Entstehen der Gebührenschuld nach § 11 GebG 8.2.1. Ansuchen um Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels, Eingaben im Zusammenhang mit Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten, übrige Eingaben, Beilagen, Protokolle Rz 157: Bei Ansuchen um Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels sowie bei den in…