…von ihren Mitgliedern - zukaufen. Eine örtliche Einschränkung der Teilnahmemöglichkeit an einer EEG folgt aus § 16c Abs. 2 ElWOG 2010, der den einzuhaltenden Nahebereich der EEG definiert. Demnach müssen innerhalb einer EEG die Verbrauchsanlagen der Mitglieder mit den Erzeugungsanlagen über das Verteilernetz im Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers…
…Eigene Rechtsform erforderlich? | Nein | Ja | Welche Rechtsform ist geeignet? | Vertrag gemäß § 16a Abs. 4 (ElWOG) ausreichend | Verein, Genossenschaft. Weitere Formen sind möglich. | Räumliche Grenze, Netzinfrastruktur | Nutzung einer Leitungsanlage (innerhalb eines Gebäudes bzw. "hinter" einem gemeinsamen Netzanschluss, idR an…
…Abs. 1 Z 1 und Z 2 ElAbgG). Soweit der Überschusseinspeiser den von ihm erzeugten Strom in das öffentliche Netz und damit an ein "Elektrizitätsunternehmen" iSd § 7 Abs. 1 Z 11 ElWOG 2010 liefert, sind die Lieferungen nicht steuerbar (§ 1 Abs. 1 Z 1 ElAbgG)…
…§ 79 ff EAG und §§ 16c ff ElWOG 2010) muss der Energiegemeinschaft die (anteilige) Betriebs- und Verfügungsgewalt an der Energieerzeugungsanlage übertragen werden. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise kommt es zu einer Energielieferung an die EEG, die technisch über das öffentliche Netz erfolgt. Diese Einkünfte aus der Einspeisung von…
…kWpeak); die Leistung des Wechselrichters ist nicht relevant. "Anschlussleistung" ist gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 ElWOG 2010 die für die Netznutzung an der Übergabestelle vertraglich vereinbarte Leistung. Hinsichtlich der Einheitlichkeit einer Photovoltaikanlage ist auf den Zählpunkt abzustellen (§ 5 Abs. 1 Z 3 EAG). Die…
…oder durch Netze anderer Netzbetreiber ist unzulässig (siehe auch § 16c Abs. 2 ElWOG 2010). Eine Selbsterzeugung kann auch dann vorliegen, wenn sich die Stromerzeugungsanlage nicht im Eigentum der begünstigten Elektrizitätserzeuger befindet und bzw. oder begünstigte Elektrizitätserzeuger den operativen Betrieb und die Wartung der Stromerzeugungsanlage einem…
…2.1.3. Elektrizitätsabgabe Rz 31: Stromlieferungen eines Volleinspeisers in das öffentliche Netz und damit an ein "Elektrizitätsunternehmen" iSd § 7 Abs. 1 Z 11 Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) unterliegen nicht der Elektrizitätsabgabe (§ 1 Abs. 1 Z 1 ElAbgG). Die elektrische Energie, die der…
…selbst willen erfolgen, sondern an die Mitglieder bzw. an die Gemeinschaft weitergegeben werden". Davon unabhängig ist auch festzuhalten, dass ElWOG 2010 und EAG keinesfalls als leges speciales zur BAO anzusehen sind. Energiegemeinschaften sind demnach in aller Regel nicht begünstigt iSd §§ 34 ff BAO. Eine Begünstigung…
…in der jeweils geltenden Fassung, befreit. | | § 112 Abs. 1 ElWOG 2010 | Die Umgründungsvorgänge sind von allen bundesgesetzlich geregelten Steuern, Abgaben und Gebühren befreit, die mit der Gründung oder einer Vermögensübertragung verbunden sind. Diese Befreiungen gelten auch für anlässlich der Umstrukturierung begründete Rechtsverhältnisse…