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PV-Erlass Rz 14–152.1.1.2. Steuerbefreiung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

2.1.1.2. Steuerbefreiung Rz 14: Steuerfrei sind seit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 (AbgÄG 2022) ab der Veranlagung 2022 Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25…

PV-Erlass Rz 10–132. Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Steuerpflichtige daneben noch eine andere betriebliche (zB land- und forstwirtschaftliche) Tätigkeit betreibt. Zur Steuerbefreiung siehe sogleich unten Rz 14 f. Dementsprechend sind sämtliche Einnahmen aus der Einspeisung als Betriebseinnahmen zu erfassen. Sämtliche Aufwendungen/Ausgaben aus dem Betrieb der Anlage (inkl. allfälliger Sozialversicherungsbeiträge) stellen Betriebsausgaben dar…

PV-Erlass Rz 36–402.2. Überschusseinspeiser
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…3.000,00 | Steuerliche Anschaffungskosten | 50.000,00 | Eingespeiste Strommenge: 28.000 kWh Einspeistarif: 10,0 Cent pro kWh | | Einspeisung 28.000 kWh à 10,0 Cent | 2.800,00 | - IFB (50.000 * 15%) | - 7.500,00…

PV-Erlass Rz 412.2.1.2. Steuerbefreiung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…der Rest (4.000 kWh) wird ins öffentliche Netz eingespeist. Sämtliche Einkünfte aus der Einspeisung sind steuerfrei. b) B hat bereits auf seinem Eigenheim in Niederösterreich eine Photovoltaikanlage mit 15 kWp installiert. Nun rüstet er auch sein Ferienhaus in Salzburg mit einer weiteren Photovoltaikanlage mit…

PV-Erlass Rz 136–1473.2.1.3.2. Allgemeines zu Körperschaften als Mitglieder
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…nur auf natürliche Personen anwendbar ist, unterliegen sowohl Einkünfte aus der Überlassung der Energieerzeugungsanlagen als auch Einkünfte aus der Stromlieferung an die Energiegemeinschaft und der Einspeisung der elektrischen Energie in das öffentliche Netz der allgemeinen Körperschaftsteuerpflicht. 3.2.1.3.3. Körperschaften öffentlichen Rechts - Betrieb…

PV-Erlass Rz 151–1543.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…den Voraussetzungen des § 2 Z 2 UStBBKV schuldet diesfalls die EEG die Steuer für die Lieferung der Elektrizität. Ist der Eigentümer der Energieerzeugungsanlage ein pauschalierter Land- und Forstwirt, unterliegen die Umsätze aus der Einspeisung dem Pauschalsteuersatz von 13%. § 2 Z 2 iVm § 1 UStBBKV ist…

VPR 2021 Rz 310–3172.2.3. Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…werden können, wenn das Gesamtunternehmen Verluste erzielt (OECD-MK Art. 7 Z 11 idF vor 2010). Beispiel (ähnlich EAS 3164): Eine österreichische AG errichtet in Deutschland ein stromerzeugendes Kraftwerk zur Einspeisung des Stroms in das deutsche Stromnetz, wodurch in Deutschland eine Betriebsstätte iSv Art. 5…

KfzBStR 2021Anhang I: Genehmigungsdatenbank (allgemein)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…betrieben. In dieser Datenbank sind für alle Fahrzeuge, die seit dem 1. Juli 2007 zugelassen werden, die Genehmigungen dokumentiert. Die Einspeisung der Genehmigungsdaten und Typendaten in die Genehmigungsdatenbank erfolgt durch die Hersteller bzw. deren Bevollmächtigte, die Generalimporteure, die dazu mittels Bescheid des Bundesministeriums für Klimaschutz…

PV-Erlass Rz 16–212.1.1.3. Körperschaftsteuer - Betrieb gewerblicher Art (§ 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Ausnahmegenehmigung (§§ 44 Abs. 2 oder 45a BAO) vorliegt. Rz 20: Steht eine Photovoltaikanlage im Eigentum eines dem § 40 Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG) unterliegenden Gebildes, sind die Erträge aus der Einspeisung Bewirtschaftungsgewinne gemäß § 14 Abs. 2 Z 1 ImmoInvFG. Diese werden ausschließlich gemäß § 14 Abs. 3 ImmoInvFG…

PV-Erlass Rz 26–312.1.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Investitionsförderung Kosten Herstellung Betriebsbereitschaft | - 2.000,00 + 3.000,00 | idR echter Zuschuss Vorsteuer: 600,00 | Einspeisung 20.000 kWh à 10 Cent | 2.000,00 | USt: 400,00 Im Jahr der Anschaffung ergibt sich ein Vorsteuerabzug von 6.600…

PV-Erlass Rz 46–502.2.1.4. Körperschaftsteuer - Betrieb gewerblicher Art (§ 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…der nicht selbst verbrauchte Strom wird jeweils in das öffentliche Netz eingespeist. Sofern die Photovoltaikanlagen jeweils Einnahmen von wirtschaftlichem Gewicht (mind. 2.900 €) aus der Einspeisung erzielen, liegen zwei Betriebe gewerblicher Art vor. Eine Zusammenfassung der beiden Betriebe ist unter den allgemeinen Voraussetzungen (einem…

PV-Erlass Rz 56–582.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…| Investitionsförderung Kosten Herstellung Betriebsbereitschaft | - 2.000,00 + 3.000,00 | idR echter Zuschuss Vorsteuer: 600,00 | Einspeisung 14.000 kWh à 10 Cent | 1.400,00 | USt: 280,00 | Entnahme (Privatanteil 30% der AfA) | 465,00 |…

PV-Erlass Rz 592.2.2.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen einer zusätzlichen unternehmerischen Nutzung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…| Investitionsförderung Kosten Herstellung Betriebsbereitschaft | - 2.000,00 + 3.000,00 | idR echter Zuschuss Vorsteuer: 600,00 | Einspeisung 10.000 kWh à 10 Cent | 1.000,00 | USt: 200,00 | Entnahme (Privatanteil 20% der AfA) | 310,00 |…

PV-Erlass Rz 602.2.2.4. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…40%). Die gesamten Vorsteuern sind nach § 22 Abs. 1 UStG 1994 bereits durch die Pauschalregelung abgegolten. Die Umsätze aus der Einspeisung unterliegen dem Pauschalsteuersatz von 13%. Die Entnahme des elektrischen Stroms für private Zwecke ist steuerbar und steuerpflichtig, unterliegt jedoch dem Pauschalsteuersatz von 10%, was…

PV-Erlass Rz 66–702.2.3. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…5 und 6 mit Verfahrenserleichterungen), befinden sich in der ElAbg-ESBV. Auch eine Zwischenspeicherung oder eine zwischenzeitliche Einspeisung in öffentliche Netze und spätere Wiederentnahme (innerhalb desselben Kalenderjahres) führt nicht zum Ausschluss der Befreiung, da damit ein Ausgleich für Erzeugungs- und Verbrauchsspitzen ermöglicht wird (siehe auch…

PV-Erlass Rz 116–1173.1.3. Beteiligte, Begriffsdefinitionen
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…nur Überschussstrom wird der Energiegemeinschaft zur Verfügung gestellt. Einnahmen aus dem Stromverkauf innerhalb der Energiegemeinschaft sind der Energiegemeinschaft zuzurechnen. Einnahmen aus der Einspeisung in das öffentliche Netz sind dem zivilrechtlichen Eigentümer der Anlage zuzurechnen. Das Entgelt für den Anlageneigentümer besteht - bei Anwendung einer der Mustervereinbarung…

PV-Erlass Rz 129–1353.2.1.3. Besteuerung der Mitglieder
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Wird die erzeugte Energie nicht innerhalb der EEG verbraucht und ein Überschuss in das öffentliche Netz eingespeist, sind die Einnahmen aus der Einspeisung ins öffentliche Netz nicht dem Eigentümer der Energieerzeugungsanlage, sondern der Energiegemeinschaft zuzurechnen. Rz 131: Beim "Überschuss-Modell" stellt der Eigentümer der Erzeugungsanlage…

PV-Erlass Rz 110–1123.1.2.4. Übersicht
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

3.1.2.4. Übersicht Rz 110: | Gemeinsam Energie erzeugen - Modelle im Vergleich | Modell | Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) | Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) | Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) | lokal | regional | Zulässig für (Energieart) | Strom | erneuerbaren Strom und Wärme | Strom…

PV-Erlass Rz 156–1583.2.3. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

3.2.3. Elektrizitätsabgabe Rz 156: Gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 ElAbgG ist aus erneuerbaren Energieträgern von Elektrizitätserzeugern einschließlich EEG selbst erzeugte elektrische Energie von der Elektrizitätsabgabe befreit, soweit sie nicht in das Netz eingespeist, sondern von diesen Elektrizitätserzeugern, ihren teilnehmenden Berechtigten, Mitgliedern oder…

PV-Erlass Rz 42–452.2.1.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

2.2.1.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs Rz 42: Durch Wind-, Solar- oder Wasserkraftwerke gewonnene Energie stellt kein Urprodukt im Sinne des § 21 EStG 1988 dar; dementsprechend stellt die Energieerzeugung grundsätzlich keine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit dar. Wird die erzeugte…