B.2.2.1.3. Maßgebliche zolltarifarische Einreihung Rz 536: Die zolltarifarische Einreihung ist die einzige maßgebliche Grundlage für die Beurteilung, ob ein Kraftfahrzeug im Sinne des § 2 NoVAG 1991 vorliegt. Bei Zollsachverhalten führt sie die Zollbehörde primär mittels Annahme der (in der Regel einen…
…NoVAG 1991 mit dem Tag der Überschreitung der drei Monate (bei aufrechter Zulassung) (siehe Rz 1051). Nach Verbringung oder Lieferung der Kraftfahrzeuge ins Ausland wird auf Antrag die Abgabe vom gemeinen Wert zum Zeitpunkt der Beendigung der Zulassung zum Verkehr im Inland vergütet (§ 12a Abs…
… 16 Abs. 2 Z 2 GebG ist auf jene Fälle beschränkt, in denen die Gebührenpflicht nicht bereits gemäß § 16 Abs. 2 Z 1 GebG auf Grund der Urkundenerrichtung im Ausland entstanden ist. § 16 Abs. 2 Z 2 GebG gilt daher insbesondere dann, wenn den Vertragsparteien…