…dem jedoch der Befreiungstatbestand gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 NoVAG 1991 gegenübersteht (siehe Rz 671 bis 678). Erfolgt die Verbringung oder Lieferung ins Ausland erst nach mehr als drei Monaten, entsteht zunächst die Steuerpflicht gemäß § 1 Z 3 NoVAG 1991 mit dem Tag der…
…Konzerns die Aufgabe, Lizenzrechte des ausländischen Stammhauses international zu verwerten und wird der Wert dieser Lizenzrechte auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 mit dem fremdüblichen Wert als Vermögen der inländischen Niederlassung angesetzt, ist den erzielten Lizenzeinnahmen eine angemessene Abschreibung des gemäß § 6…
A.3.6.2.2.2. Eigenimport Rz 256: In Fällen des Eigenimports eines Kraftfahrzeuges hat der Mensch mit Behinderung, auf den bzw. für den ein Kraftfahrzeug zugelassen werden soll, die vorstehenden Voraussetzungen (siehe Rz 245) dem Finanzamt nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Insbesondere ist…
…sodass ein Auftragsfertiger in der Regel ebenfalls als Routineunternehmen einzustufen ist. Rz 81: Angesichts des geringen Funktions- und Risikoprofils eines Konzernunternehmens mit bloßem Lohn- oder Auftragsfertigungscharakter ist - sofern keine Vergleichspreise feststellbar sind - der Verrechnungspreis für die erbrachte Dienstleistung nach der Kostenaufschlagsmethode (oder der kostenbasierten TNMM…
…zum Zweck der Finanzierung dazwischengeschaltet wird. Dies wird insbesondere unter der Voraussetzung anzunehmen sein, dass die Leasinggesellschaft als Abnehmer (Käufer) einer normverbrauchsabgabepflichtigen Lieferung eingebunden ist. In diesem Fall ist die Voraussetzung für das Gewähren der Befreiung die Vorlage der Bescheinigung, die vom Bundesministerium für europäische…
B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack) Rz 543: Nicht unter die Position 8703 fallen Teile von Kraftfahrzeugen oder schadhafte Personen- oder Kombinationskraftwagen (sogenannte Wracks), welche nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht oder nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden können. Dies gilt grundsätzlich für Kraftfahrzeuge…
…europäische und internationale Angelegenheiten (U 45) liegt vor und wird dem Händler ausgehändigt. Der Händler behandelt die Fahrzeuglieferung sowohl normverbrauchsabgabebefreit als auch umsatzsteuerbefreit und weist in der Rechnung 25.000 Euro aus. Nach Ablauf der Sperrfrist verkauft der Diplomat das gegenständliche Kraftfahrzeug an eine Privatperson…