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KfzBStR 2021 Rz 363–371A.3.7.2.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (von Neufahrzeugen) im übrigen Unionsgebiet
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…beim Erwerb aus dem übrigen Unionsgebiet ist es daher relevant, ob es sich um Neufahrzeuge oder um Gebrauchtfahrzeuge handelt. Rz 365: Die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe in § 3 Abs. 4 Z 2 bzw. § 3 Z 4 lit. b NoVAG 1991 bezieht sich nicht nur auf…

KfzBStR 2021 Rz 1219–1251B.12.5. Nachweis über die Höhe des Vergütungsanspruchs
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.12.5. Nachweis über die Höhe des Vergütungsanspruchs Rz 1219: Der Leistungsempfänger hat den Vergütungsanspruch nicht nur dem Grunde, sondern auch der Höhe nach nachzuweisen. Als Nachweis kommt dabei alles in Betracht, was zur Feststellung der Höhe des Vergütungsanspruchs geeignet ist. Im Einzelnen können…

GebR 2025 Rz 1781–178931. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Einbringung Rz 1787: Die Zuständigkeit für die Einbringung der Bundesverwaltungsabgaben, somit deren Vollstreckung, ergibt sich aus den Bestimmungen des VVG. Rz 1788: Die Vollstreckung von Bundesverwaltungsabgaben (Einbringung von Geldleistungen) obliegt gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 VVG grundsätzlich der Bezirksverwaltungsbehörde als zuständiger Vollstreckungsbehörde. Die Vollstreckungsbehörde…

GebR 2025 Rz 785–79210.20.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die Vorauszahlung durch das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten zu erstatten. Eine Rückerstattung der Gebühr durch die für die Ausstellung des Ausweises zuständige Behörde darf mangels Zuständigkeit nicht erfolgen. Rz 790: Wird das Ansuchen auf Ausstellung eines Ausweises für Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi) ab- bzw. zurückgewiesen…

GebR 2025 Rz 1790–179931.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Bundesverwaltungsabgaben nachvollziehbar zu machen, ist von der Behörde auf jeder Schrift, die im Zuge einer Amtshandlung aus- oder hergestellt wurde, ein Vermerk über die Höhe der entrichteten (also bereits bezahlten) oder der zu entrichtenden (dh. noch nicht bezahlten, aber angefallenen) Bundesverwaltungsabgabe anzubringen. Der Sichtvermerk kann…

KfzBStR 2021 Rz 1264–1270B.12.9.4. Definition Kraftfahrzeug, Verbringen bzw. Lieferung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Ist ein bestimmungsgemäßer Gebrauch des Kraftfahrzeuges, also die Verwendung des Kraftfahrzeuges im Inland auf Straßen mit öffentlichem Verkehr, nicht mehr möglich, hat sich die Normverbrauchsabgabe vollständig verbraucht und ist demgemäß keine Vergütung der Normverbrauchsabgabe mehr möglich. Besteht für ein Kraftfahrzeug keine gültige Begutachtungsplakette ("Pickerl") oder…

KfzBStR 2021 Rz 1100–1112B.8. Änderung der Abgabenbemessung (§ 8 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…1 Z 4 NoVAG 1991. Änderungen des gemeinen Wertes werden im § 8 NoVAG 1991 nicht erfasst. Rz 1101: Hinsichtlich des innergemeinschaftlichen Erwerbes ist § 8 NoVAG 1991 sinngemäß anzuwenden. Rz 1102: Sowohl Entgeltminderungen als auch Entgelterhöhungen stellen eine Änderung der Bemessungsgrundlage dar. Minderungen ergeben sich insbesondere…

GebR 2025 Rz 538–54110.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die Gebühr, ist die Vorauszahlung durch das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten zu erstatten. Eine Rückerstattung der Gebühr durch die für die Ausstellung der Reisedokumente zuständige Behörde darf mangels Zuständigkeit nicht erfolgen. Rz 540: Wird das Ansuchen auf Ausstellung eines Reisedokuments ab- bzw. zurückgewiesen, ist im…

KfzBStR 2021 Rz 1200–1208B.12. Vergütung (§§ 12 und 12a NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Abgabe (Allgemeines) Rz 1200: § 12 NoVAG 1991 regelt die Vergütung der Normverbrauchsabgabe, wenn eine Zulassung zum Verkehr aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht in Betracht kommt, wenn tatsächlich innerhalb von fünf Jahren ab der Lieferung keine Zulassung erfolgt ist bzw. wenn eine mittelbare Steuerbefreiung gemäß …

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…Beschwerdeführer gegeben ist, fällt die Beschwerdegebühr für jeden einzelnen Beschwerdeführer gesondert an. Die Gebühr beträgt insgesamt 150 Euro (5 x 30 Euro; siehe aber zur Rechtsgemeinschaft Rz 112 ff). Rz 454: Die Gebühr ist nicht zu entrichten, wenn im § 14 TP 6 Abs. 5 GebG…

GebR 2025 Rz 692–69810.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Jahr folgt, in dem der Betrag zu Unrecht entrichtet wurde (§ 241 Abs. 3 BAO). Rz 697: Wurde die Gebühr zu Unrecht nicht entrichtet, ist sie mit Bescheid gemäß § 202 BAO gegenüber dem abgabenrechtlichen Haftungspflichtigen (Rechtsträger der Zulassungsstelle) geltend zu machen. 10.14.4. Haftung für…

KfzBStR 2021 Rz 998B.6.2.2.5.5. Rechtslage 18. Juni 2009 bis 31. Dezember 2009, idF BGBl. I Nr. 52/2009 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…siehe Rz 933930 ff) MVEG-Verbrauch (Benzin): nicht bekannt CO2 in g/km: keine Angabe NOx in mg/km: keine Angabe 147 kW x 0,2 = 29,4 (Ersatzberechnung) | Bemessungsgrundlage: | 10.000,00 Euro | NoVA-Satz: (147 kW x 0,2…

VPR 2021 Rz 172–1751.3.5.3. Ein- und Austritt
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…regelmäßig ein Ausgleich nicht geboten sein. In allen Fällen eines Ausgleiches übertragen die bisherigen KVV-Teilnehmer einen Teil ihrer jeweiligen Anteile an den aus der bisherigen Tätigkeit stammenden Ergebnissen. Rz 173: Scheiden KVV-Teilnehmer vorzeitig aus dem KVV aus und können sie aus den bisher…

KfzBStR 2021 Rz 665–670B.3.4.2. Tageszulassungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…der ohne Umsatzsteuerkomponente ermittelte gemeine Wert des Kraftfahrzeuges. Wird jedoch das Kraftfahrzeug vom Fahrzeughändler weiterhin nachweisbar nicht benutzt und kurze Zeit später fremdüblich im Inland verkauft, wie in diesem Fall, kann die Bemessungsgrundlage aus dem Verkaufspreis abgeleitet werden. Nichtsdestotrotz hat der Fahrzeughändler als Abgabenschuldner auch…

GebR 2025 Rz 820–82710.22. Ausnahmebewilligung zum zeitlich unbeschränkten Parken in Kurzparkzonen (§ 14 TP 23 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Abs. 6). Das Stellen eines schriftlichen Antrages ist in diesen Fällen nicht notwendig, um eine Gebührenpflicht zu begründen. 10.22.3. Befreiungen Rz 824: Neben den festgelegten Pauschalgebühren fallen keine weiteren Gebühren nach dem GebG an. Aus diesem Grund sieht § 14 Tarifpost 23 Abs. 4…

PV-Erlass Rz 26–312.1.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Z 11 Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) unterliegen nicht der Elektrizitätsabgabe (§ 1 Abs. 1 Z 1 ElAbgG). Die elektrische Energie, die der Betreiber der Photovoltaikanlage (Volleinspeiser) aus dem öffentlichen Netz für seinen persönlichen Gebrauch bezieht und verbraucht, unterliegt der Elektrizitätsabgabe und ist nicht nach …

KfzBStR 2021 Rz 302–315A.3.6.3.4. Verfahren - Rechtslage bis 30. November 2019
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…kein Fahrzeugwechsel vorgenommen wird. Dies ergibt sich aus der Übergangsbestimmung des § 10 Abs. 4 KfzStG 1992. Rz 310: Durch den Nachweis der Behinderung weist der Mensch mit Behinderung nach, dass er ein bestimmtes Kraftfahrzeug wegen seiner Behinderung zur persönlichen Fortbewegung verwenden muss. Deshalb ist der…

KfzBStR 2021 Rz 979B.6.2.2.4.4. Änderung Abzugsposten und Umweltbonus -Rechtslage 1. März 2014 bis 31. Dezember 2014
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…vom 1. März 2014 bis zum 31. Dezember 2014: für Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor 350 Euro, für Kraftfahrzeuge mit anderen Kraftstoffarten 450 Euro. Eine Verminderung um den Abzugsposten kommt nur zur Anwendung, wenn nicht ein Bonus gemäß § 6 Abs. 5 NoVAG 1991 anzuwenden ist. Gemäß § 6…

KfzBStR 2021 Rz 40–64A.2.3. Verwendung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…in der durch BGBl. I Nr. 26/2014 geänderten Fassung ist seit 24. April 2014 zu beachten, wonach die Monatsfrist ex lege durch eine vorübergehende Verbringung des Kraftfahrzeuges aus dem Bundesgebiet nicht unterbrochen wird. § 82 Abs. 8 KFG 1967 idF BGBl. I Nr. 26/2014 …