…sonstige wesentlich im Privatinteresse der Parteien liegende Amtshandlungen, die von Behörden in Angelegenheiten der Bundesverwaltung vorgenommen werden. Rz 1782: Angelegenheiten der Bundesverwaltung umfassen Angelegenheiten der unmittelbaren oder mittelbaren Bundesverwaltung sowie des übertragenen Wirkungsbereiches der Gemeinden in Bundesangelegenheiten. Der Behördenbegriff der BVwAbgV ist somit ein funktioneller…
B.11. Abgabenerhebung (§ 11 NoVAG 1991) B.11.1. Fälle des § 11 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991 (Unternehmerfälle) Rz 1160: Die Abgabenerhebung ist in den Fällen, in denen die Steuerschuld mit Ablauf eines Kalendermonats entsteht, § 21 Abs. 1 UStG 1994 (Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum) nachgebildet…
…zu enthalten. Ist die Anbringung des Vermerks auf der Schrift selbst nicht möglich (etwa bei elektronischen Akten) muss die Entrichtung der Bundesverwaltungsabgaben aus dem Verwaltungsakt - analog dem Vermerk auf der Schrift - nachvollziehbar sein (zB exakte Kanzleiverfügungen). Rz 1797: Auf von den Bundesverwaltungsabgaben befreiten Schriften ist…
…das die Befolgung seiner Anordnung erzwingen will (§ 111 BAO); Ausnahme siehe Rz 165. 3.38.1.2. Ordnungsstrafe Rz 178: Zuständig für Ordnungsstrafen ist in den Fällen des § 112 Abs. 2 BAO jenes Finanzamt, dessen Amtshandlung (zB durch Störung) betroffen ist. Zuständig für die Verhängung…
…16 GSpG) Bewilligung der Besuchs- und Spielordnung von Spielbanken (§ 26 GSpG) Bewilligung der Durchführung von Lotterien ohne Erwerbszweck (§ 37 GSpG) Bewilligung der Bewerbung des Besuchs von Spielbanken-Betriebsstätten im EU-Raum oder EWR (§ 56 GSpG) Aufsicht über Lotterien-Konzessionäre (§ 19 GSpG) Aufsicht über Spielbanken-Konzessionäre (…
…II. Abschnitt des GebG drei Jahre, bei den übrigen Gebühren fünf Jahre. Die zehnjährige Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben ist auch für den Bereich des Gebührengesetzes 1957 anwendbar. Rz 14: Die Verjährungsfrist beginnt gemäß § 208 Abs. 1 lit. a BAO mit dem Ablauf des Jahres, in…
…weshalb ein Streit betreffend die Zuständigkeit zur Erledigung einer Sache nicht vorkommen kann. 1.3.3. Ad hoc-Zuständigkeit Rz 17: Bei Gefahr im Verzug kann jede Abgabenbehörde des Bundes in ihrem Amtsbereich die notwendigen Amtshandlungen unter gleichzeitiger Verständigung der anderen Behörde vornehmen (§ 54 Abs…
…untergliedert ist, ist eine Angelegenheit der inneren Organisation dieses Finanzamts. Welche Dienststelle bzw. welche Organwalter welcher Dienststelle des Finanzamts Österreich für dieses tätig werden, ist daher keine Frage der Zuständigkeit, sondern nur eine Frage der inneren Gliederung der Behörde (BFG 22.2.2022, RV/7102838…
…in Vorbereitung hat - zB wenn im Zuge der Abwicklung der GSBG-Beihilfe ein Ermittlungsbedarf festgestellt worden ist. Durch diese Regelung sollen Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung und Belastungen des Beihilfenwerbers durch doppelte Außenprüfungen vermieden werden. Hinweis: Für Erklärungen, die ein Kalenderjahr vor dem Jahr 2024 betreffen…
…Entgegennahme der Mitteilung der Höhe der dem Steuerabzug unterliegenden Beträge und die Höhe der abgezogenen Steuerbeträge (§ 101 Abs. 3 EStG 1988) sowie die Zuständigkeit zur Befreiung des Abfuhrverpflichteten von Aufzeichnungspflichten (§ 101 Abs. 2 EStG 1988). Rz 100: Wird der geschuldete steuerabzugspflichtige Betrag aufgrund eines Übereinkommens…
…Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991). Diese Norm kann somit die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. In allen anderen Fällen obliegt die Erhebung der Normverbrauchsabgabe dem Finanzamt Österreich. Dieselbe Zuständigkeitsregel gilt auch für die Vergütung der Normverbrauchsabgabe (§ 12 Abs…
…Der Versicherer hat zudem die Versicherungssteuer zu berechnen und für Rechnung des Versicherungsnehmers zu entrichten. Der Versicherungsnehmer hat die motorbezogene Versicherungssteuer entsprechend der für die Versicherungsprämie vereinbarten Zahlungsweise an den Versicherer zu zahlen. Im Versicherungsschein ("Polizze") sind die Bemessungsgrundlage und die Steuer gesondert auszuweisen. Rz…
…auf Antrag von der zur Einhebung der Abgabe zuständigen Abgabenbehörde (Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten) zurückzuzahlen (§ 241 Abs. 2 BAO). Solche Anträge können bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres gestellt werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Betrag zu Unrecht entrichtet wurde (§ 241 Abs…
…60 Abs. 1 Z 2 BAO). 3.27. Kammerumlagen nach dem WKG Rz 159: Für die Erhebung der Wirtschaftskammerumlage gemäß § 122 Abs. 1, 2 und 3 WKG (KU1) sind die Abgabenbehörden des Bundes zuständig (§ 122 Abs. 6 WKG). Daher ist gemäß § 61 Abs. 2 erster…
… 61 Abs. 4 BAO enthält einen Katalog an Aufgaben, die eine ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe vorsehen. Diese "punktuelle" Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben kommt auch dann zum Tragen, wenn für den Abgabepflichtigen grundsätzlich das Finanzamt Österreich zuständig ist. Rz 78: Davon umfasst sind: Die…
…zuständig gewesen ist (§ 240 Abs. 3 letzter Satz BAO), also das Finanzamt, das auch für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Abzugsverpflichteten zuständig ist. Diese allgemeine Regel wird allerdings durch die Spezialzuständigkeit nach § 61 Abs. 4 Z 2 BAO verdrängt, wonach für das Verfahren…
…die eine ausschließliche Zuständigkeit von österreichischen Vertretungsbehörden besteht (Rz 74). Rz 71: Zu den Aufgaben, die ausschließlich durch das Zollamt Österreich zu erledigen sind, und die deshalb selbst dann nicht in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe fallen, wenn der persönliche Zuständigkeitsaspekt vorliegt (§ 61 Abs…
…4.3. Erstmalige Zulassung (§ 4 Z 2 NoVAG 1991) Rz 752: Führt die erstmalige Zulassung zum Verkehr im Inland zum Entstehen der Steuerschuld (z.B. Eigenimport, Widmung eines Kraftfahrzeuges als Anlagevermögen des Fahrzeughändlers), so ist derjenige, für den das Kraftfahrzeug nach den kraftfahrrechtlichen Bestimmungen (vgl. §…
…Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) hebt das Finanzamt Österreich ein. 3.36. Landwirtschaftskammerumlagen Rz 175: Die Erhebung von Kammerumlagen für die Landwirtschaftskammern ist durch die die Landwirtschaftskammern regelnden Gesetze der Länder den Abgabenbehörden des Bundes übertragen. Das gilt nicht für die Länder Wien und Vorarlberg. Die Bestimmungen…
… 6 Abs. 3 Z 7 VersStG 1953 vom Versicherer nur für das laufende und die zwei vorangegangenen Kalenderjahre erfolgen. Erstattungen über diesen Zeitraum hinaus bis zum Ablauf der Verjährungsfrist (grundsätzlich fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuerschuld entstanden ist) sind vom Finanzamt…