… 40a KFG 1967 vom Versicherer eingerichteten Zulassungsstellen sind in den ihnen übertragenen Angelegenheiten funktionelle Organe (beliehenes Unternehmen). In der VO ÖAeC-Zuständigkeitsverordnung, BGBl. Nr. 394/1994 idgF wird dem Österreichischen Aero Club die Zuständigkeit für die Durchführung von Verwaltungsverfahren einschließlich der Entscheidungsbefugnis für die Ausstellung…
…Finanzamt Österreich mit der Durchführung der Außenprüfung betreffend die GSBG-Beihilfe auch dann beauftragen, wenn dieses keine Außenprüfung betreffend die Umsatzsteuer in Vorbereitung hat - zB wenn im Zuge der Abwicklung der GSBG-Beihilfe ein Ermittlungsbedarf festgestellt worden ist. Durch diese Regelung sollen Doppelgleisigkeiten in der…
…Finanzämter: das Finanzamt Österreich (FAÖ) und das Finanzamt für Großbetriebe (FAG). Dass das Finanzamt Österreich infolge seines bundesweiten Aufgabenbereichs in mehrere Dienststellen untergliedert ist, ist eine Angelegenheit der inneren Organisation dieses Finanzamts. Welche Dienststelle bzw. welche Organwalter welcher Dienststelle des Finanzamts Österreich für dieses tätig…
…zu verstehen, dass in der zuständigkeitsbegründenden Norm das Wort "Abgabenbehörde" bzw. "Finanzamt" enthalten sein muss. Vielmehr geht es um die angesprochene Funktion. Daher können verschiedene Begriffe verwendet werden, wenn das Finanzamt Österreich oder das Finanzamt für Großbetriebe angesprochen werden soll: zB "Finanzbehörden" (WGG, WTBG 2017…
…für sich in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe fallen (zB Privatstiftungen, Sparkassen, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder Unternehmen, die durch einen Umgründungsvorgang neu entstehen und bereits von Beginn an die Grenzen des § 61 Abs. 1 Z 1 BAO überschreiten). Rz 46: Das Finanzamt Österreich ist…
…3.3. Ad hoc-Zuständigkeit Rz 17: Bei Gefahr im Verzug kann jede Abgabenbehörde des Bundes in ihrem Amtsbereich die notwendigen Amtshandlungen unter gleichzeitiger Verständigung der anderen Behörde vornehmen (§ 54 Abs. 2 BAO). Diese Bestimmung betrifft ausschließlich die beiden Finanzämter und das Zollamt Österreich. Diese…
2.3.2. Die übrigen Gebietskörperschaften im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises (§ 2 Z 2 GebG) 2.3.2.1. Allgemeines Rz 30: Gebietskörperschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Gebietshoheit gegenüber jedermann, der sich auf ihrem Gebiet aufhält. Sie sind grundsätzlich für alle Angelegenheiten…
…erfolgte Selbstberechnung anzubringen, der den Gebührenbetrag, das Datum der Selbstberechnung und die Unterschrift des Bestandgebers enthalten muss. Rz 1375: Bei elektronischen Urkunden ist der Vermerk über die erfolgte Selbstberechnung samt Gebührenbetrag und Datum der Selbstberechnung in einer Beilage zur elektronischen Urkunde zu dokumentieren. Diese Beilage…
…Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1468: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit (ohne beidseitigen Kündigungsverzicht) |…
…verbunden, zum Vorteil eines anderen, nämlich des Berechtigten, in Rücksicht seiner Sache etwas zu dulden oder zu unterlassen. Es ist ein dingliches, gegen jeden Besitzer der dienstbaren Sache wirksames Recht. Rz 1441: Von der Dienstbarkeit zu unterscheiden ist die nicht der Gebühr unterliegende Reallast. Darunter…
…Solche bundesgesetzlichen Vorschriften finden sich in den §§ 13 und 14 KommStG 1993. Die Zerlegung und Zuteilung der Bemessungsgrundlage ist von dem für die Erhebung der Lohnsteuer zuständigen Finanzamt durchzuführen (§ 13 KommStG 1993). Diese Norm kann die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für…
…hebt das Finanzamt Österreich ein. 3.36. Landwirtschaftskammerumlagen Rz 175: Die Erhebung von Kammerumlagen für die Landwirtschaftskammern ist durch die die Landwirtschaftskammern regelnden Gesetze der Länder den Abgabenbehörden des Bundes übertragen. Das gilt nicht für die Länder Wien und Vorarlberg. Die Bestimmungen finden sich in …
…NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 tritt mit 1. Juli 2021 in Kraft und ist somit anwendbar, wenn die Pflicht zur Leistung der Normverbrauchsabgabe ab dem 1. Juli 2021 entsteht. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt des steuerbaren Vorgangs im Sinne des § 1 NoVAG…
…sowie für die Aufnahme in die und die Führung der Liste spendenbegünstigter Einrichtungen ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 4a Abs. 75 Z 13 und 4 EStG 1988). 3.1.8. Zuzugsbegünstigung Rz 106: Für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Zuzugsbegünstigung ist das Finanzamt Österreich zuständig (…
…wenn der Bestandzins vereinbarungsgemäß an ein ausländisches Konto zu leisten ist. Der Erfüllungsort liegt damit nicht in Österreich. 12.2.2.3. Zusätze und Nachträge Rz 1071: Wird die sachliche Inlandsbezogenheit und die Inländereigenschaft aller Parteien erst im Zeitpunkt der Errichtung eines Zusatzes oder Nachtrages…
…als Betriebsstätte eingestuft zu werden (zeitliches Element). Räumlichkeiten, die ausländischen Unternehmen zur Erfüllung ihrer Tätigkeit in Österreich zur Verfügung gestellt werden, begründen in der Regel erst ab einer Verfügungsdauer von sechs Monaten eine Betriebsstätte (OECD-MK Art. 5 Z 28 und EAS 350, EAS 501…
…des Eigentums und des Baurechtes in das Grundbuch anfällt, ist im Fall der Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer das für die Erhebung der Grunderwerbsteuer zuständige Finanzamt zuständig (§ 4 Abs. 7 GGG iVm § 10a Grundbuchsgebührenverordnung BGBl. II Nr. 511/2013). Daher ist immer das Finanzamt Österreich zuständig. 3…
…387/2014) festgestellter pauschalierter Kostenersatz in Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht betreffend Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erstattungskodex (§ 351j Abs. 2 letzter Satz ASVG). Rz 50: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung von Abgaben: im…
…Republik Österreich; Internationale Regierungsorganisationen, Ständige Vertretungen fremder Staaten gegenüber in Österreich ansässigen internationalen Regierungsorganisationen. Rz 352: Soweit diese Einrichtungen von sämtlicher Besteuerung befreit sind, trifft dies auch auf die Kraftfahrzeugbesteuerung (NoVA, KfzSt und motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt)) von Dienstkraftfahrzeugen zu. Rz 353: Den Einrichtungen wird in…
…bestimmte Verwaltungshandlungen gegenüberstehen. 1.2. Zuständigkeit Rz 6: Für die Erhebung der festen Gebühren und Rechtsgeschäftsgebühren ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 60 Abs. 1 Z 2 iVm § 61 Abs. 2 Z 2 BAO). Innerhalb des Finanzamtes Österreich wird diese Zuständigkeit durch die Dienststelle Sonderzuständigkeiten wahrgenommen.