…33 TP 7 Abs. 2 GebG unterliegen nicht der Bürgschaftsgebühr Bürgschaftserklärungen, die im Strafverfahren und überhaupt zur Sicherung allgemeiner Interessen außer dem öffentlichen Dienst oder einem Vertragsverhältnis gegeben werden müssen; Bürgschaftserklärungen von Kreditunternehmungen an Körperschaften des öffentlichen Rechtes sowie an Eisenbahnunternehmungen, die dem öffentlichen Verkehr…
…verbunden, zum Vorteil eines anderen, nämlich des Berechtigten, in Rücksicht seiner Sache etwas zu dulden oder zu unterlassen. Es ist ein dingliches, gegen jeden Besitzer der dienstbaren Sache wirksames Recht. Rz 1441: Von der Dienstbarkeit zu unterscheiden ist die nicht der Gebühr unterliegende Reallast. Darunter…
…unterliegt nur in Österreich (Kassenstaat) der Besteuerung, auch wenn sie im Homeoffice in Deutschland tätig wird. Variante: Werden die Dienste an mehr als 45 Tagen außerhalb der Grenzzone in einem der beiden Vertragsstaaten oder in Drittstaaten geleistet (beispielsweise aufgrund von Dienstreisen), hätte dies zur Folge…
…Abkommen vom 24. August 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und…
…per Upload auf eine digitale Anwendung, per Filehosting-Dienst, per WebERV oder per Fax zu verstehen. Rz 653: Der Ausdruck eines bereits auf elektronischem Wege übermittelten Zeugnisses samt dessen Aushändigung durch die Behörde ist gebührenpflichtig. 10.13.7. Gebührenschuld und Gebührenschuldner 10.13.7.1…
…nach deren Ausscheiden aus dem aktiven Dienst. Richter und Professoren gelten in diesem Sinne nicht als Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. 12. Jede zuständige Behörde bestellt innerhalb von 60 Tagen nach dem Tag, an dem beide zuständigen Behörden den Schiedsantrag (oder eine Kopie desselben) erhalten haben…
…per Upload auf eine digitale Anwendung, per Filehosting-Dienst, per WebERV oder per Fax zu verstehen. Rz 366: Der Ausdruck einer auf elektronischem Wege beigelegten Beilage durch die Behörde begründet keine zusätzliche Gebührenpflicht. Rz 367: Gebührenbefreit sind jene Beilagen, die auf elektronischem Wege einer Behörde…
…die Zurechnung der Einkünfte zur Betriebsstätte maßgeblich ist, wenn es sich dabei um Sondervergütungen in der Form von Vergütungen für die Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft, für die Gewährung von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern handelt. Die nach innerstaatlichem Recht bestimmte Zurechnung der…