…offengelegt und bei Bedarf eine Prüfung im Amtshilfeweg möglich ist (vgl. EAS 3044). Bei der Ermittlung der Höhe des anzuwendenden Quellensteuersatzes ist das zwischen Österreich und dem Ansässigkeitsstaat des Investmentfonds anzuwendende DBA maßgeblich (vgl. EAS 3189). Eine gesonderte Antragstellungsmöglichkeit des ausländischen Anteilinhabers ist nicht vorgesehen. …
…Konzerngesellschaft gehören und sollte die Vermutung einer missbräuchlichen und künstlichen Gestaltung nicht entkräftet werden, dann legt Art. 9 DBA Österreich nicht die Verpflichtung auf, den Gewinn der A-GmbH um 100 herabzusetzen. Rz 8: Die Grundsätze des Art. 9 OECD-MA haben auch in Art…
…inländischer Investmentfonds an ausländische Anteilinhaber sind DBA-rechtlich als Dividenden iSd Art. 10 OECD-MA oder Zinsen iSd Art. 11 OECD-MA zu qualifizieren, abhängig davon, welche Einkünfte auf Ebene der Investmentfonds der Ausschüttung zugrunde liegen. Somit steht Österreich als Quellenstaat an diesen Ausschüttungen grundsätzlich…
…522: REITs bzw. die von REITs gehaltenen Projektgesellschaften erwirtschaften in einem hohen Ausmaß Erträge aus ausländischen Immobilien, die gemäß den jeweils geltenden DBA in Österreich steuerfrei sind. Aufgrund dieser geringen steuerlichen Auswirkung erscheint eine genaue Ermittlung der steuerpflichtigen Erträge nicht zweckmäßig, weil der damit verbundene…
…es zu einer Doppelbesteuerung kommen, wenn der Ansässigkeitsstaat des Fonds diese Einkünfte ebenfalls besteuert. Gemäß Art. 10 des jeweils anwendbaren DBA darf Österreich eine betraglich begrenzte Quellensteuer auf diese Dividenden erheben, der Ansässigkeitsstaat des Empfängers hat diese Steuer anzurechnen. Die Befreiung gemäß § 94 Z 10…
… 6 Z 6 EStG 1988 iVm Art. 9 DBA in Österreich eine entsprechende Gewinnberichtigung vorzunehmen, die im Ausland zu einer korrespondierenden Gegenberichtigung führen muss (Rz 499 ff). Rz 113: Bei der Beurteilung der Fremdüblichkeit eines Konzerndarlehens müssen sowohl die Perspektive des Darlehensgebers als auch jene…
…13 Abs. 2 DBA-Schweiz in Österreich auch dann der Besteuerung zu unterziehen, wenn auf der Grundlage des Rohprämienschlüssels eine indirekte Betriebsstättengewinnermittlung vorgenommen wurde (EAS 943). Rz 353: Es ist zwar nicht ausdrücklich gefordert, dass die indirekte Gewinnaufteilungsmethode von beiden DBA-Partnerstaaten angewendet wird. Da…
…zu, als in der Fondsausschüttung (im ausschüttungsgleichen Ertrag) entlastungsfähige ausländische Erträge enthalten sind (siehe Rz 146 ff). Sind sie im Drittausland (weder Österreich noch Quellenstaat der Investmentfondserträge) ansässig, können sie sich nur auf die zwischen dem Quellenstaat der Fondserträge und ihrem Ansässigkeitsstaat abgeschlossenen DBA berufen.
…2012, RV/2515-W/09). Die letztgültigen OECD-VPL gelten daher grundsätzlich für alle von Österreich abgeschlossenen DBA. Nur wenn sich in einer neueren Version der OECD-VPL eine ausdrückliche Abkehr von Aussagen früherer OECD-VPL und nicht bloß klarstellende oder ergänzende Aussagen finden, so…
…die nach der Funktionsanalyse dem Stammhaus zuzuordnen sind, kann - solange Art. 7 der von Österreich abgeschlossenen DBA nicht entsprechend revidiert wird - keine fiktive Lizenzgebühr verrechnet werden. Vielmehr wäre zu prüfen, ob durch die Nutzung in der Betriebsstätte eine Änderung in Hinblick auf die Ausübung der…
…der inländischen Kapitalgesellschaft als Darlehen verzinslich überlassen, dann unterliegen die hierfür gezahlten Zinsen der österreichischen Körperschaftsbesteuerung. Eine Zurechnung des Zinsenertrags als Betriebseinnahme der - in Österreich gemäß DBA steuerfrei zu stellenden - Auslandsbetriebsstätte wäre unzulässig, weil die Disposition über solche Finanzmittel, insbesondere wenn sie einen Zinsenertrag in…
…5 Abs. 1 OECD-MA eine örtliche Betriebsstätte begründen. Rz 267: In viele der von Österreich abgeschlossenen DBA wurde die 12-Monatsfrist des Art. 5 Abs. 3 OECD-MA übernommen; in einzelnen DBA finden sich hingegen vom OECD-MA abweichende - teils kürzere, teils längere - Fristen…
…natürlichen Personen siehe Rz 284 ff. Zu beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen siehe Rz 329 ff. Zu juristischen Personen siehe Rz 332 ff. Bei Immobilienfonds deren Immobilien sich ausschließlich in Staaten befinden, die mit Österreich ein DBA mit Befreiungsmethode abgeschlossen haben, sind Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne steuerfrei…
…und - sofern nicht die vereinfachte Dokumentation iSd § 2 Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung anwendbar ist - im Zuge dessen die Abkommensberechtigung durch eine von der ausländischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung glaubhaft zu machen (VwGH 9.10.2024, Ra 2023/15/0066). Das ausgefüllte und vom Einkünfteempfänger sowie von…
…verwenden die Schiedsrichter Fernkommunikationsmittel, um Diskussionen untereinander und mit den zuständigen Behörden zu führen. Diese Mittel müssen den Sicherheitserfordernissen für vertrauliche Kommunikation gemäß den nationalen Rechtsvorschriften Österreichs und der Schweiz entsprechen. 33. Falls erforderlich darf die Schiedsstelle zusätzliche Verfahrens- und Beweisregeln erarbeiten, um das Verfahren…
…der Erwägung, dass Artikel 25 des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ("das Doppelbesteuerungsabkommen"), die Grundlage…
…mit Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung allgemein zu bewerten sowie gegebenenfalls für wirtschaftliche und statistische Analysen, in der Erwägung, dass das Recht von Österreich und der Vereinigten Staaten von Amerika den berichtenden Rechtsträger einer multinationalen Unternehmensgruppe verpflichtet, jährlich einen länderbezogenen Bericht vorzulegen, in der Erwägung…
…3 DBA Volksrepublik China getroffen. Diese Verständigungsvereinbarung wurde am 16. Juni 2014 unterzeichnet. Die zuständigen Behörden der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China führten Verhandlungen in Bezug auf Artikel 11 Absatz 3 und haben im Hinblick auf die richtige Durchführung des…
…der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland übereingekommen, dass aus Gründen der Rechtsvereinheitlichung und der Verwaltungsökonomie ab 1. Januar 2013 im Bereich des Informationsaustauschs in Steuersachen die Amtshilferichtlinie gegenüber dem AHV 1954 und dem zwischen den Vertragsstaaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen vom 24. August 2000 (DBA) in…
…gleichzeitige Prüfungen erfolgen nach den Bestimmungen der Zusammenarbeitsverordnung (Artikel 28, 29 und 30). 4. Die Durchführung der Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer im Verhältnis zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland richtet sich, vorbehaltlich der Ausnahmen lt. Absatz 3…