A.3.7. Botschaften, Konsulate, Internationale Organisationen, Diplomaten usw. Rz 350: Für völkerrechtlich privilegierte Personen ist in § 3 Abs. 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage ab 1. Juli 2021) bzw. in § 3 Z 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 24…
…staatliche Einrichtung des Kassenstaates, die auf dem Staatsgebiet des Ansässigkeitsstaates belegen ist, leisten (zB Personal, das von Botschaften beschäftigt wird). Ihrem Wortlaut gemäß umfasst die Regelung aber auch solche Konstellationen, in denen eine Person Dienste für eine staatliche Einrichtung des Kassenstaates leistet, die auf dem…
…2 BAO aufgelisteten Zuständigkeitsbereiche (§ 61 Abs. 2 letzter Satz BAO). Rz 74: Konsulargebühren nach dem KGG 1992 sind ausschließlich durch die österreichischen Vertretungsbehörden (zB Botschaften) zu erheben. Sie fallen deshalb selbst dann nicht in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe, wenn der persönliche Zuständigkeitsaspekt vorliegt…
…dritter Satz QuRV nicht, wenn Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug bezogen wurde, weil der Arbeitgeber nicht über eine inländische Betriebsstätte verfügt oder nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet werden kann (zB sur-place-Personal bei Botschaften). Die betroffene Einkommensteuererklärung kann daher zur Quotenregelung angemeldet werden, wenn dem Finanzamt zuvor…
…Vergütung nach § 12 NoVAG 1991, siehe Rz 1200 bis 1221. B.3.9. Botschaften, Konsulate, Internationale Organisationen, Diplomaten usw. Rz 697698: Näheres zur Befreiung von der Normverbrauchsabgabe für Botschaften, Konsulate, Internationale Organisationen und Diplomaten siehe Rz 350 bis 379. Randzahlen 698699 bis 749: derzeit frei