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GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…Behörde oder des Gerichtes, bei der oder bei dem die Eingabe (samt Beilagen) eingebracht wird, hat den Beleg dem Beschwerdeführer (Antragsteller) auf Verlangen zurückzustellen, zuvor darauf einen deutlichen Sichtvermerk anzubringen und auf der im Akt verbleibenden Ausfertigung der Eingabe zu bestätigen, dass die Gebührenentrichtung durch…

GebR 2025 Rz 1006–101611.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Wird zB ein Pachtvertrag über eine Jagdpacht von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit rechtskräftigem Bescheid für unwirksam erklärt, fehlt der Gebührenvorschreibung ihre Grundlage (VwGH 18.3.1982, 81/15/0112). Rz 1011: Wird ein Mietvertrag von nur einem der beiden Hälfteeigentümer einer Liegenschaft auf der Vermieterseite…

GebR 2025 Rz 1095–110013.2. Formmangel der Urkunde
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

13.2. Formmangel der Urkunde Rz 1095: In welcher Form die Urkunde über das Rechtsgeschäft errichtet wurde, ist für das Entstehen der Gebührenschuld grundsätzlich unerheblich. Kommt ein Rechtsgeschäft wegen eines Formmangels allerdings zivilrechtlich nicht gültig zustande, wie zB bei Ehepakten ohne Notariatsakt, entsteht keine Gebührenschuld…

GebR 2025 Rz 1551–156027.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der im Vergleich ausbedungenen, positiv zu erbringenden Leistungen, zB auch Neben- oder Ersatzleistungen, Abfindungsbeträge, Unterhaltsverpflichtung für Kinder (VwGH 19.6.1989, 88/15/0167). Nicht dazu gehören Leistungen, worauf verzichtet wurde. Rz 1552: Geld oder geldwertes Vermögen wird mit dem Nennbetrag bzw. gemeinen Wert ohne…

GebR 2025 Rz 1413–142327.4.1.3. Erfüllungsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Gläubiger dazu verpflichtet, dem Schuldner die wirtschaftliche Last abzunehmen, welche die Schuld in dessen Vermögen bildet. Der Gläubiger erhält gegen den Erfüllungsübernehmer keine Rechte (VwGH 7.10.1985, 84/15/0071). 27.4.1.4. Garantievertrag Rz 1414: Ein gebührenfreier Garantievertrag liegt vor, wenn der…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…Umsatzsteuerveranlagungsbescheides (§ 21 Abs. 4 UStG 1994) trotz eines mit Beschwerde angefochtenen Umsatzsteuerfestsetzungsbescheides (§ 21 Abs. 3 UStG 1994). Dies deshalb, weil durch die Veranlagung der Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid aufgehoben würde (vgl. zB VwGH 30.5.2001, 2000/13/0011). Diese vorübergehende Unzuständigkeit der Abgabenbehörde dauert nur solange, als…

GebR 2025 Rz 1790–179931.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…vorzuschreiben. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit einer gesonderten Vorschreibung iSd § 3 Abs. 2 BVwAbgV (vgl. VwGH vom 18. März 2015, Ra 2015/04/0005). 31.1.4. Entstehen der Verwaltungsabgabenschuld Rz 1793: Die Pflicht zur Entrichtung der Verwaltungsabgabe tritt in dem Zeitpunkt ein, in…

GebR 2025 Rz 1424–143527.4.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.4.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1424: Die Gebühr beträgt 1% vom Wert der verbürgten Verbindlichkeit. Rz 1425: Der Wert der verbürgten Verbindlichkeit ergibt sich vorbehaltlich von Sonderregelungen des GebG nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes 1955. Auf die Pro-fisco Klausel des § 22 GebG…

GebR 2025 Rz 1349–135227.3.2.3. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.3. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1349: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…

GebR 2025 Rz 20–232.2. Auswirkungen der Gebührenbefreiungen auf das Gesamtschuldverhältnis
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ausgenommen, so kann weder von einem in Betracht kommenden Gebührenschuldner noch von einem Haftungspflichtigen eine Gebühr gefordert werden. Rz 23: Sind Gebührenbefreiungen für die Behörde nicht eindeutig erkennbar, so bedarf es eines entsprechenden Hinweises der Partei im Abgabenverfahren (VwGH 5.10.1987, 86/15/0102).

ZustRL Rz 11–141.2. Zuständigkeit für die Entgegennahme von Anbringen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 2a BAO). Daher hat dieses die vorgelegte Beschwerde gemäß § 53 zweiter Satz BAO an die Abgabenbehörde ohne unnötigen Aufschub zurückzuschicken, wenn es seine Unzuständigkeit erkennt, weil rechtswidriger Weise keine Beschwerdevorentscheidung erlassen oder kein Vorlageantrag eingebracht worden ist (VwGH 20.9.2023, Ro 2023/13/0015…

GebR 2025 Rz 1065–107112.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Wohnsitz oder an der Niederlassung des Gläubigers liegt (§ 907a ABGB). Rz 1070: Sind somit beide Parteien Inländer auf Grund eines Wohnsitzes oder einer Betriebsstätte im Inland, ist trotz Beurkundung des Rechtsgeschäftes im Ausland dieses gebührenpflichtig, da zumindest ein Erfüllungsort im Inland liegt. Es sei denn…

GebR 2025 Rz 1142–114517.2. Parteienidentität und Parteiwechsel
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wenn die Parteien, die den Zusatz oder Nachtrag vereinbart haben, dieselben sind wie die, die laut der ursprünglichen Urkunde Parteien des Rechtsgeschäftes waren (VwGH 18.12.1997, 97/16/0473). Die Parteienidentität fehlt sowohl dann, wenn an die Stelle des ursprünglichen Vertragspartners eine andere Person…

GebR 2025 Rz 1401–141227.4. Bürgschaftserklärungen (§ 33 TP 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der er beitritt, besteht (vgl. OGH 25.10.2000, 3 Ob 296/99x; VwGH 17.2.1983, 83/15/0001). Rz 1408: Eine gebührenpflichtige Schuldbeitrittserklärung liegt nur dann vor, wenn der Beitretende einer ihm fremden Schuld beitritt, nicht aber dann, wenn mehrere Personen bei der…

KfzBStR 2021 Rz 1300–1310B.13. Mitwirkung anderer Behörden (§ 13 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Daraus ergibt sich eine Bindungswirkung für die Abgabenbehörde nur soweit, als der Spruch der vorfragenentscheidenden Stelle reicht (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, S 1322). Eine Bindungswirkung für die Abgabenbehörde ergibt sich zum Beispiel bei "verurteilenden Straferkenntnissen" (Bindung an Strafurteile): Nach der VwGH-Judikatur ist die Abgabenbehörde…

GebR 2025 Rz 1345–134827.3.2.2.4. Kombination von bestimmter und unbestimmter Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…5. Immerwährende Dauer Rz 1347: Immerwährende Nutzungen oder Leistungen sind solche, deren Ende von Ereignissen abhängt, bei denen ungewiss ist, ob und wann sie in absehbarer Zeit eintreten (VwGH 16.2.1984, 83/15/0047, 0048). Nutzungen und Leistungen von unbestimmter Dauer sind hingegen solche…

VPR 2021 Rz 13–171.1.3. Innerstaatliche Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…rechtlichen Grundlage, weil hier das DBA unmittelbar seine Sperrwirkung entfaltet (Rz 500). DBA haben zwar nur den Rang einfacher Bundesgesetze, gehen aber als lex specialis den entgegenstehenden Bestimmungen des originär innerstaatlichen Rechts vor (vgl. VwGH 28.6.1963, 2312/61; 17.12.1975, 1037/75;…

ZustRL Rz 22–341.4. Wechsel der Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…2 BAO). Das gilt auch für Beschwerdeverfahren, die am 31.12.2020 beim Bundesfinanzgericht anhängig waren sowie dann, wenn sich die Beschwerdeverfahren am 31.12.2020 im Stadium der Säumnis befanden (VwGH 25.5.2022, Ra 2021/15/0035). Soweit Parteierklärungen einer Behörde gegenüber mit…

GebR 2025 Rz 178030. Exkurs: Ausgewählte Befreiungen außerhalb des Gebührengesetzes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Grund oder unmittelbar für Zwecke dieses Bundesgesetzes Verwaltungsabgaben des Bundes sowie Barauslagen nicht zu entrichten. Die Befreiung von Gebühren, Verwaltungsabgaben und Barauslagen gilt auch im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. | Nicht umfasst sind Rechtsmittel vor den Höchstgerichten. | § 42 Abs. 6 DSG | Informationen gemäß …

GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.4.7. Höhe der Gebühr Rz 381: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf…