… 2 Z 1 lit. a Schlussteil WiEReG ist oder ob der Berechtigte aus dem Abtretungsvertrag Kontrolle auf andere Weise ausübt. Eine Kontrolle auf andere Weise ist etwa im Zusammenhang mit den unter Abschnitt 2.3.9 (Ausübung von Kontrolle auf "andere Weise") angeführten Beispielen denkbar…
…210: Bei Ausschüttungen aus einem Fonds, der nicht rechtzeitig eine Ausschüttungsmeldung abgegeben hat, bildet der gesamte ausgeschüttete Betrag die Bemessungsgrundlage für die Einkommensbesteuerung. Der Anleger hat die ausgeschütteten Erträge im Jahr des Zuflusses in seine Einkommensteuererklärung aufzunehmen. Die Besteuerung erfolgt mit dem besonderen Steuersatz gemäß…
…I Nr. 162/2001 sind ungeachtet ihrer nationalen Einstufung keine Finanzinstitute im Sinne des GMSG, sondern werden in Abstimmung mit der OECD und dem Globalen Forum grundsätzlich als passive NFE angesehen, sofern kein aktiver NFE gemäß § 95 Z 2 GMSG gegeben ist. Rz 98: Abfertigungs…
…| 45.000 | Kapitalrücklagen | 4.000 | Gewinnrücklagen | 1.000 | Bilanzgewinn | 1.000 Das Evidenzkonto weist daher folgende Entwicklungen aus: | Evidenzsubkonten | Beginn Wj X3 | Zugang | Abgang | Umbuchung | Ende Wj X3 | indisponible Einlagen |…
…oder die Zahlungen durch den Arbeitgeber erfolgen und diese dem Arbeitgeber von den Sozialversicherungseinrichtungen erstattet werden. Zu den Zahlungen aus der österreichischen gesetzlichen Sozialversicherung gehören auch Leistungen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz. Diese Konsultationsvereinbarung ist auf alle zum Zeitpunkt der Unterzeichnung…
…immer in der Meldung einzumelden; eine automatische Übernahme aus den Vorjahren findet nicht statt. Nicht verbrauchte Verlustvorträge werden im Meldetool ausgerechnet und dem steuerlichen Vertreter für die Angabe in nachfolgenden Geschäftsjahren angezeigt. Rz 501: Bei den Verlustvorträgen ist zu unterscheiden, ob es sich um Substanzverluste…
2.3. Die persönlichen Gebührenbefreiungen 2.3.1. Der Bund, vom Bund betriebene Unternehmungen und öffentlich-rechtliche Fonds, deren Abgänge der Bund zu tragen hat (§ 2 Z 1 GebG) 2.3.1.1. Allgemeines Rz 24: Die persönliche Befreiung des Bundes ist uneingeschränkt und umfasst…
…die dabei erzielten Einkünfte aus den daraus realisierten Wertsteigerungen nach Maßgabe des § 30 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 idF vor BBG 2011 zu erfassen, wobei für nach dem 31.12.2010 und vor dem 1.4.2012 angeschaffte Fondsanteilscheine die Spekulationsfrist bis…
…1 FMV 2015) für Fonds, die erstmalig in Österreich zum Vertrieb zugelassen werden oder deren Vertrieb in Österreich erstmalig beginnt, mit dem in der Anlage 2 der FMV 2015 angefügten Formular unter vollständiger Bekanntgabe der dort angeführten Stammdaten oder im Rahmen der ISIN-Vergabe durch…