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BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

…ungebundenen Rücklagen unterschieden wird oder die gebundenen Teile mit "davon gebunden" ausgewiesen werden). Diese Untergliederung steckt nämlich jedenfalls den Rahmen für die Ausübung des Wahlrechtes zwischen Einlagenrückzahlung und offener Ausschüttung ab (dazu Abschnitt 1.3. sowie die überblicksartige graphische Darstellung in Abschnitt 1.3.3.). …

InvFR 2018 Rz 386–3924. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…3 ImmoInvFG zwingend eine Instandhaltungsrücklage zu bilden, die den Bewirtschaftungsgewinn mindert. Hinsichtlich der Höhe dieser Rücklage besteht ein Wahlrecht, das sich in einer Bandbreite von 10% bis 20% der Nettomieteinnahmen bewegt. Nettomieteinnahmen sind sämtliche für die entgeltliche Überlassung von Immobilien und sonstigen Gegenständen (zB Einrichtung…

GebR 2025 Rz 1163–117021. Bewertungsvorschriften (§ 26 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…20/2009 zur verbindlichen Festsetzung von Erlebenswahrscheinlichkeiten zum Zwecke der Bewertung von Renten und dauernden Lasten (ErlWS-VO 2009). Auf der Homepage des BMF steht ein Berechnungsprogramm zur Verfügung (https://service.bmf.gv.at/Service/Anwend/Steuerberech/Par16/Par16.aspx). Beispiel: Im Zuge eines gebührenpflichtigen…

GebR 2025 Rz 1332–134427.3.2.2.3. Unbestimmte Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Ablauf dieser Zeit von jedem der beiden Vertragsteile oder auch nur von einem von ihnen beliebig aufgelöst werden kann, ist in seiner Dauer unbestimmt. Rz 1335: Bei Bestandverträgen mit unbestimmter Dauer sind die wiederkehrenden Leistungen mit dem dreifachen Jahreswert zu bewerten (§ 33 TP 5 Abs…

GebR 2025 Rz 1353–136327.3.4. Gebührenbefreiungen (§ 33 TP 5 Abs. 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.4. Gebührenbefreiungen (§ 33 TP 5 Abs. 4 GebG) 27.3.4.1. Miete von Wohnräumen Rz 1353: Befreit sind Verträge über die Miete von Wohnräumen (§ 33 TP 5 Abs. 4 Z 1 GebG idF BGBl. I Nr. 147/2017). Nicht erfasst von der…

GebR 2025 Rz 1287–129527.3.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Summe der Jahreswerte, jedoch ohne Abzug von Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen, höchstens jedoch mit dem Achtzehnfachen des Jahreswertes zu bewerten. Bei Bestandverhältnissen von unbestimmter Dauer mit einem sich nach einiger Zeit vereinbarungsgemäß erhöhenden Mietzins ist - dem Urkundenprinzip Rechnung tragend - von dem gemäß § 26 GebG…

GebR 2025 Rz 1345–134827.3.2.2.4. Kombination von bestimmter und unbestimmter Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.2.4. Kombination von bestimmter und unbestimmter Dauer Rz 1345: Eine Verlängerung eines Vertrages, der zunächst auf bestimmte Dauer abgeschlossen wurde, auf unbestimmte Zeit liegt vor, wenn der Vertrag nach Ablauf der bestimmten Vertragsdauer ausdrücklich auf unbestimmte Zeit oder auf eine unbestimmte…

GebR 2025 Rz 1494–150127.7.3. Leibrentenverträge
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.7.3. Leibrentenverträge 27.7.3.1. Abgrenzungen Rz 1494: Das Gebührengesetz 1957 enthält keine eigene Definition für den Leibrentenvertrag. Für die Auslegung sind §§ 1284 ff ABGB heranzuziehen (VwGH 7.10.1985, 84/15/0040; VwGH 17.3.1986, 84/15/0124). Danach liegt…

GebR 2025 Rz 1319–133127.3.2.2.2. Bestimmte Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.2.2. Bestimmte Dauer Rz 1319: Eine bestimmte Dauer liegt vor, wenn nach dem Vertragsinhalt beide Vertragsteile auf eine bestimmte Zeit an das Vertragsverhältnis gebunden sind. Rz 1320: Die Bemessungsgrundlage ist der Wert der vom Bestandnehmer während der gesamten vorgesehenen Vertragsdauer geschuldeten…

GebR 2025 Rz 1440–145727.5. Dienstbarkeit (§ 33 TP 9 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Leitungsrecht) und persönlichen Dienstbarkeiten (zB Fruchtgenussrecht, Wohnrecht). Rz 1443: Gemäß § 474 ABGB steht bei den Grunddienstbarkeiten das Nutzungsrecht dem jeweiligen Eigentümer einer bestimmten Liegenschaft (des "herrschenden Grundstücks") zu. Rz 1444: Die belastete Sache ist stets ein Grundstück (das "dienende Grundstück"). Rz 1445: Ein Grundstück kann…

GebR 2025 Rz 1171–117521.2. Sonderbestimmungen bei der Bewertung auf dem Gebiet des Gebührengesetzes 1957
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…GebG. Ist eine unbestimmte Leistung mit einem Höchstbetrag begrenzt, handelt es sich nicht um eine Vereinbarung einer Bedingnung, sondern hat die Bewertung der Leistung gemäß § 26 GebG nach den allgemeinen Bestimmungen des BewG 1955 zu erfolgen (VwGH 4.5.2023, Ra 2020/16/0157). Rz…

GebR 2025 Rz 1364–137027.3.4.2. Urheberrechtliche und leistungsschutzrechtliche Nutzungsverträge sowie Patent-, Marken- und Musterlizenzverträge
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Es ist ausschließlich auf den gesamten, die Bemessungsgrundlage bildenden Wert abzustellen. Die Befreiungsbestimmung kann auch für vertragliche Erhöhungen des Bestandzinses von Bedeutung sein. Ein derartiger Nachtrag ist nämlich gemäß § 21 GebG im Umfang der vereinbarten Änderung als selbständiges Rechtsgeschäft gebührenpflichtig. Beispiel: Der monatliche Mietzins wird…

GebR 2025 Rz 1458–146727.5.2. Abgrenzung zum Bestandvertrag
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.5.2. Abgrenzung zum Bestandvertrag Rz 1458: Die Bezeichnung als "Nutzungsvertrag" gibt keinen Aufschluss darüber, ob ein Bestandvertrag gemäß § 33 TP 5 GebG oder eine Dienstbarkeit gemäß § 33 TP 9 GebG vorliegt. Rz 1459: Folgende Begrifflichkeiten können für die Einräumung einer Dienstbarkeit sprechen: "Erlaubnis…

GebR 2025 Rz 1531–153527.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften Rz 1531: Verpfänden mehrere Miteigentümer zur Sicherstellung einer Verbindlichkeit ihre Liegenschaften, so wird die Gebühr nach § 33 TP 18 GebG in Verbindung mit § 7 GebG nur im einfachen Betrag erhoben, wenn diese Verpfändung sich auf eine (Zahlwort) Verbindlichkeit…