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VPR 2021 Rz 86–931.3.2. Dienstleistungen allgemeiner Art
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…76). Ob Fremdüblichkeit nach einem Aufschlagsatz verlangt, der zur Unter- oder Obergrenze tendiert, ist vielmehr nach den Gegebenheiten des Einzelfalles zu beurteilen und etwa anhand konkreter Erfahrungswerte von Vergleichsbetrieben nachvollziehbar zu begründen (VwGH 20.10.2009, 2006/13/0116; UFS 28.4.2010, RV/3837…

VPR 2021 Rz 192–1951.3.7. Einzelfragen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Unternehmens wird dabei auch zu beachten sein, ob entsprechendes Personal mit denselben Fähigkeiten und Kenntnissen auf dem lokalen Arbeitsmarkt verfügbar und welcher Aufwand dafür zu leisten wäre. Rz 195: Wird von inländischen Konzernunternehmen das Dienstverhältnis mit Konzernmitarbeitern gelöst, die im Rahmen von Arbeitsgestellungsvereinbarungen zu ausländischen…

GebR 2025 Rz 1468–147027.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1468: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…

VPR 2021 Rz 284–2872.2.2. Funktionsanalyse
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…maßgebend, welcher Unternehmensteil die Beurteilung der Kreditwürdigkeit der Kunden der Betriebsstätte vornimmt und auf die Zahlungskonditionen Einfluss nimmt (in diesem Sinn AOA Report 2008 Z I/26). Rz 285: Eine genaue Durchleuchtung dieser wesentlichen Mitarbeiterfunktionen ist vor allem im Verhältnis zu Ländern von Bedeutung, mit…

GebR 2025 Rz 1151–116119. Schätzbare und unschätzbare Leistungen (§ 23 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

19. Schätzbare und unschätzbare Leistungen (§ 23 GebG) Rz 1151: § 23 GebG besagt, dass unschätzbare Leistungen außer Ansatz bleiben, wenn in einer Urkunde über ein Rechtsgeschäft schätzbare und unschätzbare Leistungen bedungen sind. Rz 1152: Eine Leistung ist in sinngemäßer Anwendung des § 303 ABGB nur dann unschätzbar…

GebR 2025 Rz 1163–117021. Bewertungsvorschriften (§ 26 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

21. Bewertungsvorschriften (§ 26 GebG) 21.1. Grundsätze der Bewertung Rz 1163: Im Allgemeinen ist die Bewertung gebührenpflichtiger Gegenstände auf den Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenpflicht zu beziehen. Wovon die (Hundertsatz-)Gebühr zu berechnen ist, wird in den einzelnen Tarifposten des § 33 GebG geregelt. Sofern die…

GebR 2025 Rz 1458–146727.5.2. Abgrenzung zum Bestandvertrag
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.5.2. Abgrenzung zum Bestandvertrag Rz 1458: Die Bezeichnung als "Nutzungsvertrag" gibt keinen Aufschluss darüber, ob ein Bestandvertrag gemäß § 33 TP 5 GebG oder eine Dienstbarkeit gemäß § 33 TP 9 GebG vorliegt. Rz 1459: Folgende Begrifflichkeiten können für die Einräumung einer Dienstbarkeit sprechen: "Erlaubnis…