…ist im Fall eines ausländischen Anteilinhabers zunächst zu prüfen, ob dieser mit den ihm zuzurechnenden Einkünften in Österreich der (unbeschränkten oder beschränkten) Besteuerung unterliegt. Unterliegen in weiterer Folge diese Einkünfte zwar der Besteuerung in Österreich, weist das zwischenstaatliche Steuerrecht allerdings das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat des…
…deutschen Personengesellschaftsbetriebsstätte). Die in der britischen Betriebsstätte erwirtschafteten Gewinne können nicht zwei Betriebsstätten, nämlich gleichzeitig der britischen und der deutschen, zugerechnet werden. Aus dem DBA-Deutschland kann daher keine völkerrechtliche Verpflichtung entnommen werden, die den britischen Betriebsstätten zuzuordnenden Gewinne von der österreichischen Besteuerung freizustellen; dies…
…der in solchen Gebäuden bestehenden Wohn- und Betriebsräumlichkeiten vermietet, so können die deutschen Antennenanlagen nicht als Betriebsstätte der österreichischen Gesellschaft in Deutschland gewertet werden. Die durch die Vermietungstätigkeit erzielten Gewinne unterliegen daher der ausschließlichen Besteuerung in Österreich (EAS 340). Rz 254: Die betriebliche Tätigkeit in…
…und deshalb "auf Grund des Abkommens" an der Besteuerung gehindert wird. Weil in diesem Fall die Einkünfte daher nicht "nach diesem Abkommen im anderen Staat besteuert werden dürfen", verpflichtet Art. 23 Abs. 1 OECD-MA den Ansässigkeitsstaat Österreich nicht zur Freistellung oder Anrechnung. Eine Verpflichtung…
Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall einer österreichischen Bau-GmbH an österreichische Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt sind, unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen…
7.2. Besteuerung der Erträge von ausländischen REITs, die von in- bzw. ausländischen Investmentfonds gehalten werden Rz 522: REITs bzw. die von REITs gehaltenen Projektgesellschaften erwirtschaften in einem hohen Ausmaß Erträge aus ausländischen Immobilien, die gemäß den jeweils geltenden DBA in Österreich steuerfrei sind. Aufgrund…
…ansehen und aufgrund der Grenzgängerregelung nicht besteuern, werden die Vergütungen also aufgrund der durch das maßgebliche innerstaatliche Recht Deutschlands gebotenen Anwendung des Abkommens nicht im Tätigkeitsstaat besteuert (negativer Qualifikationskonflikt), können diese Vergütungen gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Abkommens im Ansässigkeitsstaat, in diesem Fall Österreich…
…den Informationsaustausch zu Steuerzwecken einschließlich des automatischen Informationsaustauschs schafft, in der Erwägung, dass die zuständige Behörde von Österreich und die zuständige Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika (die "zuständigen Behörden") anerkennen, dass jeder Staat über geeignete Schutzvorkehrungen zur Sicherstellung der vertraulichen Behandlung der nach…
…pro Woche wird sie im Homeoffice an ihrem Hauptwohnsitz in der Nähe der Grenze tätig. B wird an keinem Tag außerhalb der Grenzzone tätig. Ergebnis: B unterliegt nur in Österreich (Kassenstaat) der Besteuerung, auch wenn sie im Homeoffice in Deutschland tätig wird. Variante: Werden die…
…dass die geforderte vergleichbare fachliche Qualifikation vorhanden ist, weil eine Kenntnis des in Österreich geltenden Rechts erforderlich ist. Ebenso wenig kann das Vorhandensein einer vergleichbaren fachlichen Qualifikation bei in- oder ausländischen Kreditinstituten oder Verwaltungsgesellschaften automatisch angenommen werden. Ist eine solche vergleichbare fachliche Qualifikation aber im…
…AÖF Nr. 31/1987, betreffend die Besteuerung von Einkünften wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer nach dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen ist überholt und daher aufzuheben, da dessen Regelungsinhalt vom Wortlaut des Art. 16 des gegenwärtig in Kraft stehenden DBA-Deutschland (BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl…
…EU-Amtshilferichtlinie in der Fassung der Richtlinie (EU) 2015/2376 des Rates vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung. Den Verpflichtungen aus der EU-Amtshilferichtlinie ist Österreich durch eine…
…Österreich-Geschäft der inländischen Besteuerung unterliegt (EAS 2125). Der Frage, ob eine inländische Vertreterbetriebsstätte besteht, wird in Fällen derartiger funktionaler Herabstufungen österreichischer Vertriebstochtergesellschaften vor allem dann nachzugehen sein, wenn sich zwischen der durch die Vertreterprovision begründeten Gewinnsituation der inländischen Tochtergesellschaft und den aus dem Österreich…
A.3.7.4. Legitimationskarte Rz 376: Personen, die in Österreich zum Kreis der Träger von Privilegien und Immunitäten gehören, wird vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag eine Legitimationskarte mit bis zu dreijähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, aus der die Identität, die Staatsangehörigkeit und…
…Personengesellschaft in einen AIF unmittelbare ertragsteuerliche Konsequenzen nach sich zieht, kann nicht allgemein gesagt werden; dies hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Soweit ersichtlich treten bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft keine Änderungen ein. Die Sonderregeln der Fondsbesteuerung gehen jedenfalls dem Transparenzprinzip vor (zB Besteuerung…
…zurückzuführen sind, die dem österreichischen Stammhaus zugerechnet werden müssen (insb. Auftragsakquisition, Angebotserarbeitung, Vertragsverhandlungen, Bauplanung, Finanzierung, Organisation der gesamten Bauabwicklung, Inlandsteil der Vorbereitung und Auswertung der Bauüberwachung vor Ort) (EAS 751 betr. DBA-Russland). Rz 369: Auch die Anwendung eines innerbetrieblichen Kostenumlageverfahrens in der Art, dass…
…dieser Betriebsstättentätigkeit erzielten Gewinne zuteilt. Wird die Bauplanung und die Zulieferung von Anlagenbauteilen von einer anderen konzernzugehörigen österreichischen Kapitalgesellschaft (B-GmbH) wahrgenommen, die diese Arbeiten in Österreich ausführt, dann unterliegen die von der B-GmbH erzielten Gewinne nicht der ausländischen Besteuerung. Dies selbst dann nicht…
…6 Abs. 3 NoVAG 1991) für alle Kraftfahrzeuge unabhängig von der Kraftstoffart 300 Euro. Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen. Beispiel: Erstzulassung EU: 15. April 2016 (maßgeblich für die anzuwendende Rechtslage) Zulassung in Österreich: 5. Juli 2021 (maßgeblich für die Aliquotierung des Abzugspostens, siehe…
…Beteiligung wird in Österreich als Ansässigkeitsstaat idR gemäß Art. 13 Abs. 4 OECD-MA zu befreien oder die ausländische Steuer wird anzurechnen sein. Aufwertungsgewinne inländischer Immobilien fallen dagegen unter Artikel 13 Abs. 5 OECD-MA und sind abkommensrechtlich ausschließlich im Ansässigkeitsstaat (hier: Österreich) zu besteuern.
…Grenzgängerregelung) in Bezug auf Arbeitstage im Homeoffice (3) Im Hinblick auf die Auslegung des Artikels 15 Absatz 6 wird Randziffer 9 der Konsultationsvereinbarung vom 4./9. April 2019 zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens vom…