…Für andere beschränkt Steuerpflichtige, etwa gemeinnützige Vereine, gelten die allgemeinen Zuständigkeitsregeln. An das für die Erhebung der Körperschaftsteuer zuständige Finanzamt knüpfen auch andere Bestimmungen an (zB § 13, § 15, § 38b Abs. 3 und § 38e Abs. 4 und § 43 Abs. 1 UmgrStG). 3.2.2. Gemeinnützige Bauvereinigungen…
…mit Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträgen aus Investmentfonds nur insoweit steuerpflichtig, als sie aus Ertragsbestandteilen bestehen, die unter § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 fallen. Soweit Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge nicht aus inländischen Zinsen und Dividenden bestehen, unterliegen sie nicht der beschränkten Steuerpflicht, weil diese…
…kann unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Methodenwechsel kommen, bei welchem die ausländischen Beteiligungserträge nicht befreit sind und es daher in weiterer Folge zu einer Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer und Quellensteuern kommt. Soweit die ausländischen Beteiligungserträge steuerpflichtig sind (unter 10%, keine umfassende Amtshilfe) kann nur die ausländische…
…aus Kapitalvermögen. Eine wesentliche Ausnahme sind Beteiligungserträge. Im Bereich der Investmentfonds ergeben sich dabei keine Besonderheiten. Zur beschränkten Steuerpflicht der "zweiten" Art siehe KStR 2013 Rz 1495 ff. 3.4.2.2. Betroffene Einkünfte Rz 384: Die steuerpflichtigen Einkünfte sind in § 21 Abs. 2 und…
…wie zB Betriebsratsfonds iSd § 74 ArbVG Fonds nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 Fonds nach den Landes-Stiftungs- und Fondsgesetzen Fonds ohne Rechtspersönlichkeit, wie zB Jubiläumsfonds der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) Fonds Colloquium der katholischen Aktion Österreich. Siehe dazu auch KStR 2013 Rz 49 und…
…Die Besteuerung hat im Rahmen der Veranlagung gemäß § 102 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 zu erfolgen. Eine Veranlagungspflicht für beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen besteht jedoch nur, wenn die gesamten inländischen Einkünfte, die zu veranlagen sind, mehr als 2.000 Euro betragen. Rz 446: Liegen…
… 99a Abs. 8 EStG 1988 (Zinsen- und Lizenzgebühren), § 21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988 (Beteiligungserträge) oder wegen des Fehlens der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 98 EStG 1988. Die Rückzahlung der Körperschaftsteuer an ausländische Einrichtungen im Sinne des § 5 Z 4 des PKG, sofern die Voraussetzungen…