RIS AI
11 Treffer402 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1006–101611.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…sie wirkt nur innerhalb der Grenzen der Rechtskraft und erstreckt sich auf den Inhalt des Spruches (vgl. VwGH 19.10.1988, 86/01/0062). Rz 1014: Keine Bindung besteht an Entscheidungen der Gerichte über privatrechtliche Fragen dann, wenn das Gericht bei Ermittlung des Sachverhaltes nicht…

GebR 2025 Rz 1790–179931.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Anbringung des Vermerks auf der Schrift selbst nicht möglich (etwa bei elektronischen Akten) muss die Befreiung aus dem Verwaltungsakt - analog dem Vermerk auf der Schrift - nachvollziehbar sein (zB exakte Kanzleiverfügungen). 31.1.7. Verjährung Rz 1798: Da eine Verjährung im Bereich des öffentlichen Rechts nur…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…Frist (vier Wochen) einzuräumen. Rz 459: Bei Wiedereinsetzungsanträgen, Wiederaufnahmeanträgen, Anträgen auf Ausschluss oder Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung, Anträgen auf Bewilligung der Verfahrenshilfe und sonstigen Eingaben (zB Eingaben im Vergabeverfahren) ist wie folgt vorzugehen: Auf der Zahlungsanweisung ist als Verwendungszweck die Geschäftszahl des betreffenden Verfahrens anzugeben…

GebR 2025 Rz 1095–110013.2. Formmangel der Urkunde
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…dass die entstandene Gebührenschuld durch nachträgliche Ereignisse, selbst bei nachträglichem Wegfall der vertraglichen Erfüllungspflicht, nicht mehr beseitigt werden kann. Dabei ist gleichgültig, ob die Ausführung des Rechtsgeschäftes stillschweigend oder als Folge einer vertraglichen Abänderung oder Aufhebung unterblieben ist. Auch die nachträgliche gemeinsame Feststellung der Parteien…

GebR 2025 Rz 139–1428.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wenn ihre Errichtung bei zweckmäßigerer Vorgangsweise hätte unterbleiben können (VwGH 7.10.1993, 93/16/0018). Wird der Weg einer gebührenpflichtigen Eingabe gewählt, dann kann die Gebührenpflicht nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass auch ein anderer, nicht gebührenpflichtiger Weg zur Verfolgung des Anliegens offen…

GebR 2025 Rz 416–42110.5.5. Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…oder Racheakten zu schützen (Schutz des Privat- und Familienlebens) Aufzeigen von Missständen (zB Dienstaufsichtsbeschwerden), wenn der Einschreiter damit sein Verfahren beeinflussen möchte (vgl. VfGH 15.10.1962, B297/61; VwGH 2.2.1967, 1040/66) Rz 421: Kein Privatinteresse ist zB anzunehmen bei: Eingaben nach …

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…im Zeitpunkt ihrer Abgabe der Inhalt des zu erwartenden Bescheides, bei Abgabenbescheiden die Grundlagen der Abgabenfestsetzung, die Höhe und die Abweichungen von den bisherigen Festsetzungen, bekannt waren. Weicht der Bescheid von diesen Angaben ab, so wird der Rechtsmittelverzicht dadurch unwirksam. Ein Rechtsmittelverzicht ist nur gültig…

GebR 2025 Rz 178030. Exkurs: Ausgewählte Befreiungen außerhalb des Gebührengesetzes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

30. Exkurs: Ausgewählte Befreiungen außerhalb des Gebührengesetzes Rz 1780: Nur in denjenigen Gesetzen, in denen eine Gebührenbefreiung ausdrücklich Verfahren vor den Verwaltungsgerichten sowie vor dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof umfasst, besteht eine Befreiung von der Gebühr nach der VwG-EGebV und nach § 24a VwGG oder…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…Verwaltungsgerichte). Sie besteht nur bei unveränderter Sach- und Rechtslage (vgl. zB VwGH 12.10.1993, 93/07/0062, zu § 66 Abs. 2 AVG). 3.12. Unterbleiben von Beschwerdevorentscheidungen 3.12.1. § 262 Abs. 2 bis 4 BAO In den Abs. 2 bis 4 des § 262…

GebR 2025 Rz 422–43410.5.7. Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…weil das Begleitschreiben nur einen Höflichkeitsakt darstellt. 10.5.7.3. Urgenz Rz 426: Eingaben, mit denen eine Erledigung in einem anhängigen Verfahren urgiert wird, sind gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 Z 17 GebG befreit. Anders bei Wiederholung des bereits gestellten Begehrens (siehe Rz…

GebR 2025 Rz 13–161.6. Verjährung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist bei den festen Gebühren nach dem II. Abschnitt des GebG drei Jahre, bei den übrigen Gebühren fünf Jahre. Die zehnjährige Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben ist auch für den Bereich des Gebührengesetzes 1957 anwendbar. Rz 14: Die Verjährungsfrist beginnt gemäß …