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961 Treffer275 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1006–101611.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Ermittlung des Sachverhaltes nicht von Amts wegen vorzugehen hat (vgl. § 116 Abs. 2 BAO). Die Abgabenbehörde ist somit an gerichtliche Entscheidungen im Zivilprozess in der Regel nicht gebunden (vgl. VwGH 11.7.1995, 95/13/0153); dies im Unterschied zu im Außerstreitverfahren oder im Strafverfahren…

GebR 2025 Rz 1095–110013.2. Formmangel der Urkunde
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rz 1080 ff. 13.4. Nach dem Zustandekommen des Rechtsgeschäftes entstandene Umstände Rz 1099: Die einmal entstandene Gebührenschuld wird durch die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung eines Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung nicht aufgehoben. Damit kommt zum Ausdruck, dass die entstandene Gebührenschuld durch nachträgliche…

2021-0.410.198Sammelerlass zur Bereinigung überholter Erlassaussagen betreffend die Auslegung des DBA-Deutschland
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.410.19817.06.2021

…Nr. 143/1993, betreffend die Berechnung der Baustellenfrist bei Auftragsvergabe in Baulosen ist aufzuheben, da die Berechnung der Baustellenfrist bei Auftragsvergabe in Baulosen nach den Grundsätzen des OECD-MK erfolgen soll (vgl. auch Ziffer 16 des Protokolls zum gegenwärtig in Kraft stehenden DBA-Deutschland, BGBl…

GebR 2025 Rz 13–161.6. Verjährung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…festen Gebühren nach dem II. Abschnitt des GebG drei Jahre, bei den übrigen Gebühren fünf Jahre. Die zehnjährige Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben ist auch für den Bereich des Gebührengesetzes 1957 anwendbar. Rz 14: Die Verjährungsfrist beginnt gemäß § 208 Abs. 1 lit. a BAO mit dem…

GebR 2025 Rz 1790–179931.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…25.3.2010, 2007/05/0058) und eine solche nicht in der BVwAbgV geregelt ist, verjähren Ansprüche aus der BVwAbgV nicht. 31.1.8. Anwendbare Rechtslage Rz 1799: Der Inhalt der Abgabenschuld (Höhe, Bemessungsgrundlage, Befreiungen) ergibt sich nach der im Entstehungszeitpunkt der Schuld bestehenden Rechtslage.

KfzBStR 2021 Rz 302–315A.3.6.3.4. Verfahren - Rechtslage bis 30. November 2019
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Ebenso darf nach elektronischer Archivierung eine nicht indizierte Veränderung des digitalisierten Dokumentes nicht möglich sein. Die Echtheit des Originaldokumentes muss nachgewiesen/bestätigt sein. Gemäß § 132 Abs. 3 BAO müssen die digitalisierten Dokumente innerhalb der von der Behörde festgelegten Fristen jederzeit in der von der Behörde…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei den Verwaltungsgerichten (VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV): Beschwerden, Wiedereinsetzungs- oder Wiederaufnahmeanträge und sonstige…

GebR 2025 Rz 1551–156027.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Nach den Sozialhilfegesetzen können über Ersatzansprüche mit den Verpflichteten Vergleiche geschlossen werden, die aus sozialen Gründen befreit bleiben. 27.9.4.4. Vergleiche mit dem Bundesminister für Finanzen namens des Bundes über Ansprüche aus Haftungen nach dem Ausfuhrförderungsgesetz Rz 1559: In Ergänzung der zur Exportförderung…

2023-0.418.865Erlass zur Aufhebung des Erlasses des BMF vom 17. Februar 1999, 04 1482/13-IV/4/99, AÖF Nr. 62/1999
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.418.86514.06.2023

  Der Erlass des BMF vom 17. Februar 1999, 04 1482/13-IV/4/99, AÖF Nr. 62/1999, wird aufgehoben. Bundesministerium für Finanzen, 14. Juni 2023

GebR 2025 Rz 1040–104511.3. Von der Gebührenpflicht ausgenommene Rechtsgeschäfte (§ 15 Abs. 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…2 BewG 1955) | 98.420,57 | Verbindlichkeiten | 5.000,00 Die GrESt ist nach den Vorschriften des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 zu ermitteln. Gebühr | Kap Rente | : | x | = | Gem Wert insgesamt | : | Gem Wert bew BV | 98…

GebR 2025 Rz 17–192. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

2. Gebührenbefreiungen 2.1. Allgemeines Rz 17: Befreiungen von der Gebührenpflicht können als persönliche oder sachliche gestaltet sein. Neben den im Gebührengesetz 1957 selbst angeführten Befreiungen finden sich in zahlreichen Materiengesetzen (zB GewO 1994, NeuFöG) und Staatsverträgen, sowie in Amtssitzabkommen mit internationalen Organisationen weitere Gebührenbefreiungen…

GebR 2025 Rz 1601–161127.10.5. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…10.5.1. Zessionen an Gebietskörperschaften Rz 1602: Nach § 33 TP 21 Abs. 2 Z 1 GebG unterliegen Zessionen an Gebietskörperschaften zur Sicherung rückständiger öffentlicher Abgaben nicht der Gebühr. 27.10.5.2. Zessionen zwischen bestimmten Instituten Rz 1603: Keiner Gebühr unterliegen nach § 33 TP…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 2/2

Bundesministerium für Finanzen, 30. September 2026

GebR 2025 Rz 1813–181631.1.10. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) veranlasst worden sind. Rz 1814: Ebenfalls von den Bundesverwaltungsabgaben ausgenommen ist die Bestimmung von Zeugen- und Beteiligtengebühren. Rz 1815: Die Befreiungstatbestände des § 78a AVG sind auch auf Verwaltungsabgaben außerhalb der BVwAbgV, wie beispielsweise solche nach § 15 MeldeV, anzuwenden (vgl. VwGH 27…

GebR 2025 Rz 1781–178931. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…im Verwaltungsvollstreckungsverfahren zu entrichten. Darüber hinaus findet die BVwAbgV auch in solchen Verfahren keine Anwendung, denen andere Verfahrensgesetze als das AVG zugrunde liegen (zB Abgabenverfahren nach der BAO). 31.1.1. Begriff der Bundesverwaltungsabgaben Rz 1784: Bundesverwaltungsabgaben sind öffentliche Abgaben iSd Finanzverfassung. Das sind einmalige…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

… 293b BAO (Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen), Änderungen gemäß § 295 Abs. 1 BAO (zB Anpassung eines Einkommensteuerbescheides an nachträglich geänderten Bescheid über die Feststellung von Einkünften), Abänderung nach § 295a BAO (Eintritt eines rückwirkenden Ereignisses), Aufhebungen und neue Sachbescheide gemäß § 299 BAO, Wiederaufnahmen von Verfahren (und…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…Die Fälligkeit und Höhe von Konsulargebühren richtet sich nach dem KGG 1992. | Z 6 | Eingaben in Bewirtschaftungsangelegenheiten | Diese Befreiungsbestimmung bezieht sich auf Angelegenheiten im Zusammenhang mit staatlichen Lenkungsmaßnahmen von Waren und Dienstleistungen. | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. | Z…

GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…mehr zum Bauplan, sondern sind weitere jeweils selbständige Beilagen. Die Summe aller Detailpläne kann somit nicht als Einheit angesehen werden. Rz 384: Insbesondere folgende Schriften stellen in einem Planbescheinigungsverfahren eigenständige Beilagen dar: Zustimmungserklärung Koordinatenverzeichnis Lageplan Polygonzugsübersicht Netzausgleich Teilungsausweis Flächenberichtigungsanzeige Erklärungen nach § 37 Abs. 1 Z…

GebR 2025 Rz 121726. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Sonderzuständigkeiten beantragen, einen mündlichen Bescheid zu erlassen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Gebührenschuldner einen Rechtsmittelverzicht abgibt (§ 255 BAO). Der Bescheid wird durch mündliche Bekanntgabe erteilt. Die darin festgesetzte Gebühr wird mit der Bekanntgabe des Bescheides sofort zur Zahlung fällig. Randzahlen 1218 bis 1249: derzeit frei

GebR 2025 Rz 80–873.2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1. Aufschreibungen (Gebührenjournal) Rz 81: Der zur Selbstberechnung nach § 3 Abs. 4 GebG berechtigte Gebührenschuldner ist zur Führung von fortlaufenden Aufschreibungen ("Gebührenjournal") verpflichtet. In diese sind alle Rechtsgeschäfte, für die die Selbstberechnung erfolgt, aufzunehmen. Ausgenommen sind lediglich jene gebührenfreien Rechtsgeschäfte, für die keine Anzeigepflicht nach …