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4 Treffer531 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 53–57A.2.3.6. Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…9 Ob A 150/00z). Dabei kann als Verwender im Sinne dieser Bestimmungen nicht nur eine natürliche Person,; bei mehreren Wohnsitzen vereinigt jeweils einer die das Kraftfahrzeug lenkt, sondern auch eine juristische Person angesehen werden, die über das Kraftfahrzeug die Verfügungsgewalt gleich einem Halter im…

VPR 2021 Rz 250–2632. Teil: Multinationale Betriebsstättenstrukturen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…satzungsmäßigen Sitz (EAS 598, EAS 776, EAS 838); durch die Vornahme einer bloßen Gerichtsregistrierung einer polnischen Zweigniederlassung bei einer zwölf Monate nicht übersteigenden Montagedauer einer Kesselanlage (EAS 2082); durch Holzrückearbeiten mit einem mobilen Container (EAS 2244); durch tageweise Tätigkeiten eines Filmcutters (EAS 2099); durch einen…

KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…KFG 1967 (Antrag auf Zulassung) regelt, dass als dauernder Standort eines Kraftfahrzeuges der Hauptwohnsitz des Antragstellers gilt; bei Kraftfahrzeugen von Unternehmungen der Ort, von dem aus der Antragsteller über das Kraftfahrzeug hauptsächlich verfügt. Für Kraftfahrzeuge mit ausländischer Zulassung normiertAls Verwender im Sinne des § 82 Abs…

VPR 2021 Rz 192–1951.3.7. Einzelfragen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Warenlieferungen in die USA) in eine dauerhafte Verlustzone gerät (EAS 2860). 1.3.7.2. Konzerninterne Arbeitskräfteüberlassung Rz 194: Bei einer konzerninternen Entsendung von Arbeitskräften ist zu prüfen, ob es sich um die Erbringung einer Aktiv- oder Passivleistung durch das entsendende Unternehmen handelt (zur Unterscheidung…