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2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…davon ausgegangen werden, dass die Offenbarung einer Anzeige gegenüber dem Angezeigten zu einer Schädigung berechtigter Interessen einer dritten Person führen würde. Das Parteiengehör erstreckt sich nämlich grundsätzlich auch auf die Identität von Auskunftspersonen und Zeugen (VwGH 17.2.1999, 98/14/0105). Würde die Einsichtnahme…

GMSR Rz 33–365.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…der Meldepflicht unterliegt, überprüft das Finanzinstitut die ihm vorliegenden Informationen, welche es zu aufsichtsrechtlichen Zwecken oder für die Kundenbetreuung verwahrt (einschließlich der aufgrund von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche [AML/KYC] erhobenen Informationen), nach Hinweisen auf die Ansässigkeit des Rechtsträgers in einem teilnehmenden Staat (§ 91…

GMSR Rz 43–467. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…zu den Belegen, die zwecks Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche beschafft wurden. Somit ist keine Plausibilität gegeben. Beispiel 2: Das meldende Finanzinstitut kann ebenfalls nicht von der Plausibilität der Selbstauskunft ausgehen, wenn sich die dort angegebene Wohnsitzadresse nicht in demjenigen Staat befindet, in dem der…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG) 4.1. Allgemeines Rz 26: Wenn von einem Neukonto natürlicher Personen gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind (§ 82 GMSG). 4.2. Selbstauskunft (§ 30 GMSG) …

GMSR Rz 10–163. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…einen gültigen Ausweis - ausgestellt hat (zu Belegen siehe Rz 86 ff). Es ist nicht notwendig, dass dem meldenden Finanzinstitut Kopien von Belegen in Papierform vorliegen. Die Anforderungen sind auch erfüllt, wenn das meldende Finanzinstitut in seinen Unterlagen einen Vermerk in Bezug auf die Belege hat…

GMSR Rz 37–385.4. Feststellung, ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG) Rz 37: Es ist festzustellen, ob bei bestehenden Konten von Rechtsträgern der Kontoinhaber ein passiver NFE (§ 94 GMSG) mit einer oder mehreren beherrschenden Person(en) ist, bei denen es sich um meldepflichtige Personen handelt. Wenn…

GMSR Rz 39–426. Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern (§§ 43 bis 46 GMSG, § 86 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…derer das meldende Finanzinstitut die steuerliche(n) Ansässigkeit(en) des Kontoinhabers ermitteln kann, beschaffen und die Plausibilität dieser Selbstauskunft anhand der vom meldenden Finanzinstitut bei Kontoeröffnung beschafften Informationen einschließlich der aufgrund von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC) erfassten Unterlagen bestätigen. Erklärt der Rechtsträger…

GMSR Rz 81–8212. Sonstige Begriffsbestimmungen (§§ 96 bis 106 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…natürliche und nicht meldepflichtige Person ist. Da einer der beiden Kontoinhaber eine meldepflichtige Person ist, stellt das Einlagenkonto ein meldepflichtiges Konto dar. Wird ein Finanzkonto von einer Personengesellschaft unterhalten, gilt die Personengesellschaft als Kontoinhaber und nicht die Gesellschafter der Personengesellschaft, da die Personengesellschaft Rechtsträger im…

GMSR Rz 7–92. Allgemeine Sorgfaltspflichten (§§ 7 bis 9 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…wird es als meldepflichtiges Konto identifiziert. Daher müssen Informationen in Bezug auf dieses Konto im Jahr 02 für das gesamte Kalenderjahr 01 gemeldet werden. Beispiel 2: Identifiziert ein meldendes Finanzinstitut im Jahr 2017 ein meldepflichtiges Konto von geringerem Wert, muss es bis Ende September 2018…

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…der beiden Staaten ergangen ist und dass etwaige laufende Gerichts- oder Verwaltungsgerichtsverfahren entweder ausgesetzt oder beendet wurden. 2. Innerhalb von dreißig Tagen nach Eingang des Schiedsantrags übersendet die zuständige Behörde, bei der dieser ohne Hinweis auf Übersendung auch an die andere zuständige Behörde eingegangen ist…

GebR 2025 Rz 70–763.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 bis 6 GebG (siehe Rz 490 ff) über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, eine Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Verlosungen oder Auslosungen von Wertpapieren, die Aufnahme eines Wechsel(Scheck-)protestes, wenn sie vom Notar aufgenommen werden…

GMSR Rz 9413. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

… 107 GMSG bestraft werden, auch wenn das meldende Finanzinstitut als schuldloser unmittelbarer Täter nicht bestraft wird. 13.2. Missbrauch Rz 94b: Der Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des privaten Rechts kann die Meldepflicht nicht umgehen. Missbrauch liegt vor, wenn die wirtschaftliche Zielsetzung einer rechtlichen Gestaltung unangemessen ist…

GMSR Rz 73–7711. Der Begriff "meldepflichtiges Konto" (§§ 88 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Eine anerkannte Wertpapierbörse bedeutet eine Börse, die von einer staatlichen Behörde (worunter zB auch die European Securities and Markets Authority zu verstehen ist) offiziell anerkannt und überwacht wird und einen bedeutsamen jährlichen gehandelten Aktienwert hat (Sec. VIII Rz 112 CRS-Kommentar). Hinsichtlich jeder Aktiengattung der…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…Z 3 lit. a und b der RL (EU) 2015/849 Einsicht in die Urkunde genommen hat, bevor allfällige Schwärzungen von Teilen des Inhaltes vorgenommen wurden. Zur Anfertigung eines Aktenvermerks sind berechtigt: 1)der berufsmäßige Parteienvertreter 2)ein Dritter gemäß Art. 2 Abs. 1 Z…