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14 Treffer647 msnur geltende Fassungen
InvFR 2018 Rz 68–732.1.3.3.3. Pensionsinvestmentfonds als Zukunftsvorsorge
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…entsprechende unwiderrufliche Erklärung abgibt. Der Steuerpflichtige gibt eine Erklärung ab, in der er sich unwiderruflich verpflichtet, für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren ab Einzahlung des aus den geleisteten Beiträgen resultierenden Anspruches zu verzichten (§ 108g Abs. 1 Z 2 EStG 1988). Außerdem dürfen keine Gewinne…

VPR 2021 Rz 164–1711.3.5.2. Beitrag zum KVV
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Abrechnung eines konzerninternen Leistungsaustauschs bezeichnet. Rz 165: Damit die Bedingungen eines KVV dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen, muss der Wert der Beiträge der KVV-Teilnehmer dem entsprechen, was unabhängige Unternehmen unter vergleichbaren Umständen aufgrund ihres Anteils an den voraussichtlichen Gesamtvorteilen, die sie vernünftigerweise aus der Vereinbarung erwarten…

ZustRL Rz 81–923. Zuständigkeitsregelungen in Abgabenvorschriften des Bundes
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…das Kommunalsteuergesetz 1993 daran als weitere Zuständigkeit jene für die Zerlegung und Zuteilung der Bemessungsgrundlage an (§ 10 Kommunalsteuergesetz 1993). Rz 85: Weiters spielt der Begriff des für die Erhebung der Lohnsteuer zuständigen Finanzamtes auch im Zusammenhang mit der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge eine Rolle…

ZustRL Rz 36–392. Zuständigkeit der Finanzämter
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…ist auch für die Erhebung der Bodenwertabgabe zuständig (§ 7 BWAG). In den beiden letztgenannten Fällen ist aber für die Tätigkeit, an die angeknüpft wird, ausnahmslos das Finanzamt Österreich zuständig, sodass die Anknüpfung daran - anders als in den erstgenannten Fällen - immer zur Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich…

VPR 2021 Rz 159–1631.3.5. Kostenverteilungsverträge (Poolumlageverträge)
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…kann außerdem nur dann an dem KVV teilnehmen, wenn es Kontrolle über die mit dem KVV verbundenen Risiken ausübt und über die finanziellen Möglichkeiten verfügt, die Risiken zu tragen (Hinweis auf Rz 63). Dies wäre nicht der Fall, wenn der Beitrag lediglich in der Bereitstellung…

VPR 2021 Rz 44–491.2.1.5. Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…dass die Gesellschaften A und S einzigartige und wertvolle Beiträge für die Entwicklung des Arzneimittels leisten, sodass die Gewinnaufteilungsmethode als die am besten geeignete Methode für die Bestimmung der fremdüblichen Lizenzvergütung von Gesellschaft S an Gesellschaft A erscheint. Rz 47: Stehen keine Daten aus vergleichbaren…

ZustRL Rz 1–101. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Frage der inneren Gliederung der Behörde (BFG 22.2.2022, RV/7102838/2021). Rz 2: Das Finanzamt Österreich und das Finanzamt für Großbetriebe traten für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich mit 1. Jänner 2021 an die Stelle des am 31. Dezember 2020 zuständig gewesenen Finanzamtes (§ 323b Abs…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Rz 48: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Beiträge: Zuschlag zur Aufbringung von Mitteln für die bäuerliche Unfallversicherung (§ 30 Abs. 4 BSVG) Beitrag von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (§ 44 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967) Beitrag an den Wohnhaus-Wiederaufbaufonds (…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…2022 - AbgÄG 2022, BGBl. I Nr. 108/2022, wurde die Berechtigung zur Akteneinsicht nach § 90 Abs. 1 BAO an die Bestimmung des § 17 Abs. 1 AVG angeglichen. Damit wurde auch eine Rechtsunklarheit beseitigt, weil es - entgegen dem Wortlaut des § 90 Abs. 1 BAO in der…

ZustRL Rz 167–1763.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Bundes". In diesem Fall ergibt sich die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich aus § 60 Abs. 1 Z 1 BAO. 3.37. Beitrag zum Salzburger Tourismusförderungsfonds Rz 176: Das Salzburger Tourismusgesetz 2003 überträgt die Festsetzung und Einhebung der Fondsbeiträge nach § 50 lit. a und § 51 lit. a…

GMSR Rz 7210.12. Ausgenommenes Konto (§ 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Risiko berücksichtigt werden: das Konto unterliegt staatlicher Regelung; das Konto ist steuerlich begünstigt; hinsichtlich des Kontos werden Informationen an die Steuerbehörden übermittelt; Beiträge oder verbundene Steuervergünstigungen sind beschränkt; das Konto dient entsprechend vordefinierten sowie beschränkten Servicezwecken für Kunden, wie etwa die Erleichterung der finanziellen Eingliederung. …

InvFR 2018 Rz 60–672.1.3.3. Pensionsinvestmentfonds (§§ 168 bis 174 InvFG 2011)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Pensionskassen im Rahmen der Veranlagung des einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft zugeordneten Vermögens; betriebliche Vorsorgekassen im Rahmen der Veranlagung des einer Veranlagungsgemeinschaft zugeordneten Vermögens (§ 174 Abs. 1 InvFG 2011). Rz 66: § 30 AIFMG wird durch § 174 Abs. 1 InvFG 2011 eingeschränkt: Eine Ausgabe von Anteilen an…

InvFR 2018 Rz 183–1933.1.1.3.7. Besteuerung der Erträge eines Meldefonds bei inländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…des Anlegers) auf Basis der vom steuerlichen Vertreter des Investmentfonds im Wege der Meldestelle gemäß § 12 KMG veröffentlichten Beträge Kapitalertragsteuer einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen (Kapitalertragsteuerbetrag lt. Daten der Meldestelle mal Anzahl der im Zeitpunkt der Ausschüttung auf dem Depot des Anlegers befindlichen…

ZustRL Rz 22–341.4. Wechsel der Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

… 61 Abs. 1 Z 1 BAO betreffen. In diesen Fällen geht die Zuständigkeit nicht bereits mit der Bekanntgabe der relevanten Beträge an das bisher zuständige Finanzamt auf das andere Finanzamt über, sondern erst in dem Zeitpunkt, in dem das andere Finanzamt vom Überschreiten einer der…