…der COVID-19-Pandemie und insbesondere die Belastung von Grenzgängern zu minimieren, haben am 26. Juni und am 24. Juni 2020 eine Konsultationsvereinbarung auf Basis von Artikel 25 Absatz 3 des am 29. Juni 1981 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der…
…gelegentlich (EAS 3415). Darüber hinaus wäre eine Verfügungsmacht grundsätzlich zu verneinen, wenn der Arbeitgeber vom Mitarbeiter die Tätigkeit im Homeoffice nicht verlangt, indem er dem Mitarbeiter einen Arbeitsplatz zur ständigen Benutzung zur Verfügung stellt und dieser auch tatsächlich genutzt wird (EAS 3445; OECD-MK Art…
…im Rahmen der Gewährleistungspflicht gegebenenfalls Reparaturarbeiten durchgeführt (EAS 357), so sind diese Tätigkeiten nicht in die Frist einzurechnen. Die Testphase ist hingegen in die Frist einzurechnen, wenn sie dazu genutzt wird, die in unfertigem Zustand befindliche Anlage in jenen Zustand zu versetzen, der als Erfüllung…
…Artikel 5 Absatz 4 des Abkommens handelt oder es an der Verfügungsmacht des Arbeitgebers über die für das Homeoffice genutzten Räumlichkeiten fehlt. Ungeachtet dessen begründet ein Arbeitnehmer jedenfalls dann keine Betriebsstätte für den Arbeitgeber, wenn es sich um eine nur pandemiebedingt veranlasste Homeoffice-Tätigkeit handelt…
…der die im öffentlichen Dienst beschäftigte Person zur dauernden Dienstverrichtung zugewiesen ist. 39.Darüber hinaus muss ein Arbeitsplatz zur Arbeitsausübung zur Verfügung stehen. Ein Arbeitsplatz kann beispielsweise ein eigenes Büro oder ein Schreibtisch in einem Großraumbüro sein. 40.Beispiel 10 - Homeoffice-Tätigkeit einer Grenzgängerin im…
…von Art. 5 Abs. 4 OECD-MA vorliegt, ist die Gesamttätigkeit des Unternehmens der Ausgangspunkt, wobei entscheidend ist, ob die Tätigkeit der festen Geschäftseinrichtung an sich einen wesentlichen und maßgeblichen Teil der Tätigkeit des Unternehmens ausmacht (Pkt. 1.1.2. des Salzburger Steuerdialogs 2009, EAS…
…österreichischen Bau-GmbH an österreichische Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt sind, unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen Versicherungsträgern "rückverrechenbar" sind. Dh.…