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GebR 2025 Rz 1040–104511.3. Von der Gebührenpflicht ausgenommene Rechtsgeschäfte (§ 15 Abs. 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

11.3. Von der Gebührenpflicht ausgenommene Rechtsgeschäfte (§ 15 Abs. 3 GebG) Rz 1040: Von der Gebührenpflicht ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, die unter das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuergesetz oder das Versicherungssteuergesetz 1953 fallen; dies gilt auch für Rechtsgeschäfte, sofern und insoweit diese…

GebR 2025 Rz 1813–181631.1.10. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…auch auf Verwaltungsabgaben außerhalb der BVwAbgV, wie beispielsweise solche nach § 15 MeldeV, anzuwenden (vgl. VwGH 27.4.2004, 2003/05/0082). Dies gilt auch für Befreiungstatbestände außerhalb des AVG. 31.1.10.2. Befreiungen im GebG Rz 1816: | § 14 TP 6 Abs. 3 lit…

GebR 2025 Rz 1109–111715. Mehrere Rechtsgeschäfte in einer Urkunde (§ 19 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Als Nebenleistungen sind jene zusätzlichen Leistungen anzusehen, zu deren Gewährung ohne ausdrückliche Vereinbarung nach den allgemeinen Rechtsvorschriften keine Verpflichtung besteht (§ 19 Abs. 1 GebG). Dabei kommt es nur auf die vertraglich bedungenen Leistungen, nicht auf die tatsächlich erbrachten Leistungen an (siehe Rz 1303 ff). Beispiel…

KfzBStR 2021 Rz 432–438B.1.3.2.5. Tageszulassung/Kurzzulassung (Rechtslage ab 1. Juli 2021)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 1 Z 4 NoVAG 1991 (Lieferung), dem jedoch der Befreiungstatbestand gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 NoVAG 1991 gegenübersteht (siehe Rz 671 bis 678). Erfolgt die Verbringung oder Lieferung ins Ausland erst nach mehr als drei Monaten, entsteht zunächst die Steuerpflicht gemäß § 1 Z 3…

GebR 2025 Rz 1601–161127.10.5. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…GebG, wie jener nach § 15 Abs. 3 GebG (siehe Rz 1040 ff), nach § 19 Abs. 2 GebG (siehe Rz 1111 ff) oder nach § 20 Z 5 GebG (siehe Rz 1120 ff) sieht § 33 TP 21 Abs. 2 GebG besondere Befreiungsbestimmungen vor. 27.10.5.1…

KfzBStR 2021 Rz 1209–1218B.12.4. Durchführung der Vergütung der Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…aufgegeben und das Kraftfahrzeug für andere nicht begünstigte Zwecke mehrmals nacheinander gewechseltverwendet, wird der Tatbestand der Änderung der begünstigten Nutzung nach § 1 Z 4 NoVAG 1991 erfüllt (siehe Rz 453). Bei einer späteren erneuten Nutzung für einen gemäß § 3 Abs. 3 NoVAG 1991 begünstigten Zweck…

GebR 2025 Rz 1118–113016. Gebührenbefreiungen (§ 20 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 1 Abs. 1 Z 16 BWG) getroffene Vereinbarungen über die Gewährung eines Rahmens für die Inanspruchnahme von Anzahlungen abgeschlossen werden; aus der Urkunde über das Nebengeschäft muss aber eindeutig zu entnehmen sein, dass es ausschließlich der Besicherung eines (auch zukünftigen, noch nicht konkretisierten) Darlehens- oder…

GebR 2025 Rz 656–65810.13.8. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…einer Gebührenpflicht nach dem GebG, wenn hierfür keine Justizverwaltungsgebühr (zB nach § 32 TP 14 GGG) vorgesehen ist. | Z 27 | Strafregisterbescheinigungen, die als Nachweis der persönlichen Eignung zur Verwendung als ehrenamtliche Sanitäter gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 Sanitätergesetz dienen | Z 28 |…

KfzBStR 2021 Rz 280–289A.3.6.3. Motorbezogene Versicherungssteuer
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Motorbezogene Versicherungssteuer A.3.6.3.1. Allgemeines Rz 280: Kraftfahrzeuge, die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden müssen, sind gemäß § 4 Abs. 3 Z 9 VersStG 1953 von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit (siehe Rz 200). Rz 281: Die Steuerbefreiung von der…

KfzBStR 2021 Rz 1630–1644D.2. Steuerbefreiungen (§ 4 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…in § 4 Abs. 3 VersStG 1953 geregelt. Außerhalb des Versicherungssteuergesetzes gibt es noch weitere Befreiungen (z.B. § 50 Abs. 2 Bundesbahngesetz). Betreffend Diplomaten siehe Rz 372 bis 375. Rz 1631: Zur ausschließlichen oder vorwiegenden Verwendung eines Kraftfahrzeuges siehe Rz 1400. D.2.1.1. Nachträglicher…

KfzBStR 2021 Rz 1419–1426C.2.2.9. Emissionsfreie Antriebsarten (§ 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Behinderung zum Verkehr zugelassen sind. Näheres zu diesem Befreiungstatbestand siehe Rz 325 bis 331. C.2.2.13. Anhänger zur Beförderung von Schienenfahrzeugen auf Straßen (§ 2 Abs. 1 Z 13 KfzStG 1992) Rz 1425: Von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind Anhänger, die für die Beförderung von…

GebR 2025 Rz 24–292.3. Die persönlichen Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wurde. Gefordert ist weiters eine vollständige Abgangsdeckung durch den Bund (VwGH 20.1.1986, 85/15/0368). Rz 29: Befreiungen für bundesgesetzlich eingerichtete Fonds sind nicht nur in § 2 Z 1 GebG, sondern auch in anderen Gesetzen vorgesehen (zB Reservefonds für Familienbeihilfen in § 40 Abs…

KfzBStR 2021 Rz 302–315A.3.6.3.4. Verfahren - Rechtslage bis 30. November 2019
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…der Versicherer dieser Aufforderung nicht nach, ist ein Bescheid gemäß § 202 BAO in Verbindung mit § 201 BAO an den Versicherer zu erlassen. Erlangt der Versicherer Kenntnis, dass die Voraussetzungen für die Befreiung nicht vorliegen, hat er gemäß § 6 Abs. 3 Z 7 VersStG 1953 die…

GebR 2025 Rz 17–192. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…f) zu. 2.1.2. Sachliche Befreiungen Rz 19: Eine sachliche Gebührenbefreiung nimmt einen gebührenbaren Sachverhalt von der Gebührenpflicht überhaupt aus, es ist also die Schrift oder der Rechtsvorgang selbst, unabhängig von den daran beteiligten Personen, gebührenfrei (zB § 14 TP 6 Abs. 5 Z 4…

KfzBStR 2021 Rz 1400–1403C.2. Steuerbefreiungen (§ 2 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Kraftfahrzeugsteuer sind somit sinngemäß auch für die motorbezogene Versicherungssteuer anzuwenden. Die Befreiungstatbestände von der Normverbrauchsabgabe korrelieren hingegen nur teilweise damit. C.2.2.1. Kraftfahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Justizwache und des Bundesheeres (§ 2 Abs. 1 Z 1 KfzStG 1992) Rz 1402: Steuerfrei sind Kraftfahrzeuge…

GebR 2025 Rz 1256–126227.1.4. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Widerruf der gerichtlichen Bewilligung (§ 200 Abs. 1 ABGB) erfolgt hingegen mit rückwirkender Kraft (ex tunc) und ist gemäß § 295a BAO zu berücksichtigen. Rz 1259: Gebührenschuldner sind die am Rechtsgeschäft beteiligten Parteien als Gesamtschuldner. Im Übrigen siehe Rz 1176 ff. 27.1.5. Gebührenbefreiungen und -ermäßigung …

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…den nach innerkirchlichem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Einrichtungen werden insbesondere Pfarrpfründen, Pfarren, Orden und Kongregationen gezählt (siehe Rz 40). | Freiwilliges Engagement liegt dann vor, wenn dafür nicht mehr als das Freiwilligenpauschale gemäß § 3 Abs. 1 Z…

GebR 2025 Rz 1551–156027.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…des Bundes über Ansprüche aus Haftungen nach dem Ausfuhrförderungsgesetz Rz 1559: In Ergänzung der zur Exportförderung geschaffenen Befreiungsbestimmungen gemäß § 33 TP 21 Abs. 2 Z 4 und 5 GebG (siehe Rz 1607 betreffend Zessionen) und § 33 TP 22 Abs. 7 Z 3 und 4 GebG …

KfzBStR 2021 Rz 239–246A.3.6.2.2. Rechtslage ab 30. Oktober 2019 bis 30. Juni 2021
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…der Regel durch ein Kraftfahrzeug sichergestellt werden. Es ist gesetzlich weder eine Mindestbehaltedauer noch eine Zeitspanne, die zwischen befreiten Erwerbsvorgängen liegen muss, vorgesehen. Rz 241: Die Befreiung gemäß § 3 Z 5 NoVAG 1991 kann in Anspruch genommen werden, wenn beim Kauf des Kraftfahrzeuges auch Normverbrauchsabgabe…

GebR 2025 Rz 1720–172529. Übergangs- und Sonderbestimmungen (§ 35 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Gebühren (GebG) und Bundesverwaltungsabgaben (AVG) besteht eine Befreiung im Zusammenhang mit Katastrophenschäden (insb. Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden). Rz 1723: Befreit sind feste Gebühren nach dem Gebührengesetz (§ 35 Abs. 5 Z 1 GebG) für die notwendige Ersatzausstellung von gebührenpflichtigen Schriften (zB Reisepässe, Führerscheine, Zulassungsscheine, Gewerbescheine)…