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BMF-010224/0374-IV/8/2018Konsultationsvereinbarung vom 30. Oktober 2018 zur Auslegung von Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010224/0374-IV/8/201822.11.2018
Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall einer österreichischen Bau-GmbH an österreichische Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt sind, unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen…
GMSR Rz 97–10315. Zweifelsfragen
geltende FassungRichtlinien19.04.2020
…Person nach GMSG darstellt. Zur Verwaltungsvereinfachung sowohl bei der BUAK als auch bei den meldenden Finanzinstituten bestehen keine Bedenken, wenn im Zusammenhang mit der Errichtung von besonderen Konten im Sinne von § 8 Abs. 3 BUAG von der Einholung einer Selbstauskunft bei der BUAK abgesehen wird.