…ist. Eine Abgabenschuldigkeit gilt nur solange als entrichtet, als die Entrichtung nicht rückgängig gemacht wird. Die Rückgängigmachung (Beendigung) einer Entrichtung ist vor allem möglich: bei Bewilligung einer Aussetzung der Einhebung einer getilgten Abgabenschuldigkeit nach § 212a Abs. 6 BAO, bei Rückzahlung zu Unrecht zwangsweise eingebrachter Abgaben …
…Betriebe eines Unternehmers (in einem gemeinsamen Datenerfassungsprotokoll) müssen die Bareinnahmen jedes Betriebes als solche gekennzeichnet und erkennbar sein (zB: ein eigener Nummernkreis je Betrieb), um die für die Ausfertigung der Abgabenerklärungen (zB: E1a pro Betrieb) erforderlichen Daten verfügbar zu haben. Daher ist es nicht erforderlich…
…Berufung auf die Anwendung des Grundsatzes des Ordre Public, der in Art. 26 Abs. 3 lit. c DBA ausdrücklich als Informationsaustauschverweigerungsgrund vorgesehenen ist, ausgesetzt. 3. Wirksamwerden Die Aussetzung der suspendierten Bestimmungen soll auf belarussischer Seite mit 1. Juni 2024 wirksam werden und vorerst bis 31…
…1972 ist aufgrund von Änderungen der innerstaatlichen Rechtslage in Deutschland überholt und daher aufzuheben. Der Erlass des BMF vom 22. August 1967, 202.850-8/67, betreffend das Verhältnis des Art. 2 Abs. 2 des österreichisch-deutschen Vertrages über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen zu …
…insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) veranlasst worden sind. Rz 1814: Ebenfalls von den Bundesverwaltungsabgaben ausgenommen ist die Bestimmung von Zeugen- und Beteiligtengebühren. Rz 1815: Die Befreiungstatbestände des § 78a AVG sind auch auf Verwaltungsabgaben außerhalb der BVwAbgV, wie beispielsweise solche nach § 15 MeldeV, anzuwenden (vgl…
…ist der Abschluss der Rechtsgeschäfte innerhalb von zwei Jahren ab Schadenseintritt. Rz 1725: Befreit von den Bundesverwaltungsabgaben (§ 78a Z 3 AVG) sind Amtshandlungen, die durch Katastrophenschäden (insb. Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) veranlasst worden sind. Sollten die angeführten Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 bereits entrichtet…
…Abgabenerklärungen, Anträge auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO, Anträge auf Aufhebung gemäß § 299 BAO), die vorher eingereicht wurden, die Berichtigung (§ 293 BAO, § 293a BAO, § 293b BAO) von Bescheiden, die von dem ehemals zuständigen Finanzamt erlassen worden sind, die Einhebung und zwangsweise Einbringung von Abgabenschuldigkeiten…
Der Erlass des BMF vom 17. Februar 1999, 04 1482/13-IV/4/99, AÖF Nr. 62/1999, wird aufgehoben. Bundesministerium für Finanzen, 14. Juni 2023
…der entrichteten Bundesverwaltungsabgaben im bezughabenden Verwaltungsakt in nachprüfbarer Weise festzuhalten. Rz 1796: Um die Entrichtung der Bundesverwaltungsabgaben nachvollziehbar zu machen, ist von der Behörde auf jeder Schrift, die im Zuge einer Amtshandlung aus- oder hergestellt wurde, ein Vermerk über die Höhe der entrichteten (also bereits…
…der Durchführung des BaSAG dienen. | § 22 GSAG | Die GSA ist für Rechtsgeschäfte, die für die Erfüllung von Aufgaben gemäß § 4 Abs. 3 erforderlich sind und mit staatlichen Mitteln im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV finanziert werden, von den damit verbundenen Abgaben…
…das auf das Jahr der Einbehaltung folgt, eingereicht werden (Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 27. Mai 1980, Z B 621/1/1-IV/4/1980, AÖF Nr. 179/1981, betreffend Rückerstattung österreichischer Kapitalertragsteuer nach den Bestimmungen von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung). Da das…
…ist bereits in der Erledigungsgebühr in Höhe von 30 Euro enthalten. Der Gebührenschuldner muss für die Ausstellung des Ausweises daher 30 Euro entrichten. Diese Erledigungsgebühr verbleibt somit zu 100% beim Land. Rz 68: Auf dem Zahlungs- oder Überweisungsbeleg sind der Gesamtbetrag der entrichteten Gebühren, der…
…der COVID-19-Pandemie und insbesondere die Belastung von Grenzgängern zu minimieren, haben am 26. Juni und am 24. Juni 2020 eine Konsultationsvereinbarung auf Basis von Artikel 25 Absatz 3 des am 29. Juni 1981 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der…
…VwGH 5.10.1987, 86/15/0102). 2.3.1.3. Fonds, deren Abgänge der Bund zu decken hat Rz 28: Unter einem Fonds iSd § 2 Z 1 GebG ist eine zu bestimmten Zwecken gewidmete, mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete Vermögensmasse zu verstehen, die durch hoheitlichen Akt…
… 35 Abs. 6 GebG von der Gebührenpflicht befreit. Kurz vor seinem 2. Geburtstag wird ein Personalausweis für dieses Kind ausgestellt. Die Ausstellung des Personalausweises ist nicht mehr unmittelbar durch die Geburt des Kindes veranlasst, da bereits ein Reisedokument, nämlich der gewöhnliche Reisepass, ausgestellt wurde. Bei…
…Abgaben nicht der Gebühr. 27.10.5.2. Zessionen zwischen bestimmten Instituten Rz 1603: Keiner Gebühr unterliegen nach § 33 TP 21 Abs. 2 Z 2 GebG Zessionen von Forderungen zwischen Kreditinstituten, der Oesterreichischen Nationalbank und den Bausparkassen Zessionen von Forderungen gegen Gebietskörperschaften zwischen Kreditinstituten, der…
…Erhebung der Steuer immer in die Zuständigkeit des Finanzamts Österreich. B.11.2. Fälle des § 11 Abs. 1 Z 2 NoVAG 1991 (Nichtunternehmerfälle) Rz 1166: In den Fällen des innergemeinschaftlichen Erwerbs durch Nichtunternehmer, der erstmaligen Zulassung im Inland sowie bei widerrechtlicher Verwendung hat der Abgabenschuldner…
…österreichischen Bau-GmbH an österreichische Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt sind, unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen Versicherungsträgern "rückverrechenbar" sind. Dh.…
…von Doppelbesteuerungsabkommen): In Absatz 6 und 7 wird jeweils die Wortfolge "Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart" durch "Finanzamt für Großbetriebe" ersetzt. (6) Der Erlass des BMF vom 21.03.2000, 04 0201/2-IV/4/00, AÖF Nr. 83/2000 (Rückzahlung von Abgaben aufgrund völkerrechtlicher Verträge…
…auf Antrag erteilte Aufenthaltstitel (Abs. 4 Z 1), Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts (Abs. 4a), ausgenommen in jenen Fällen, in denen die Dokumentationen von Amts wegen ausgestellt werden, sowie Schriften gemäß Abs. 4c nur nach erfolgter Entrichtung der Gebühr aushändigen. Randzahlen 516 bis 529: derzeit frei