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961 Treffer389 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 58–65A.2.3.7. Widerlegung der Standortvermutung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Verfügung, jedoch ist eine private Nutzung ausdrücklich gestattet beziehungsweise erfolgt die Privatnutzung trotz ausdrücklichen Ausschlusses von SeitenBestimmung des Dienstgebers. Ein Fahrtenbuch wird nicht geführt, andere geeignete Beweismittel betreffend Ort bzw. Art und Weise der Verwendung fehlen.Verwenders Da der Verwender das Ausmaß der privaten bzw2…

PV-Erlass Rz 129–1353.2.1.3. Besteuerung der Mitglieder
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…betrieblichen Tätigkeit bzw. zum Privatvermögen hängt vom Ausmaß der Nutzung in den einzelnen Teilbereichen ab. Zur Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes siehe oben Rz 42. Rz 133: Auf Grund der energiewirtschaftlichen Rahmengesetze (§§ 79 ff EAG und §§ 16c ff ElWOG 2010) muss der…

InvFR 2018 Rz 386–3924. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Gesellschafter Einkünfte in der jeweiligen betrieblichen Einkunftsart. Daher fällt im Falle der Veräußerung von Immobilien durch den Fonds keine Immobilienertragsteuer an - weder auf Ebene des Anteilinhabers, noch auf Ebene des Immobilienfonds. Diese Besteuerungslogik wurde auch im allgemeinen Investmentfondsbesteuerungsregime übernommen, wenn in einem AIF Einkünfte aus…

KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…zur Verfügung, jedoch ist eine private Nutzung ausdrücklich gestattet beziehungsweise erfolgt die Privatnutzung trotz ausdrücklichen Ausschlusses von Seiten des Dienstgebers. Ein Fahrtenbuch wird nicht geführt, andere geeignete Beweismittel betreffend die Art und Weise der Verwendung fehlen. Da der Verwender das Ausmaß der privaten bzw. beruflichen…

KfzBStR 2021 Rz 200–205A.3.6. Menschen mit Behinderungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Rahmen eines Einzelunternehmens) des Kraftfahrzeuges - unabhängig davon, in welchem Ausmaß die betriebliche Nutzung erfolgt - steht der Befreiung nicht entgegen, solange sie vorwiegend der persönlichen Fortbewegung des Menschen mit Behinderung dient und die übrigen Voraussetzungen gegeben sind. Die Sicherung des Lebensunterhaltes ist auf jeden Fall der…

KfzBStR 2021 Rz 143–152A.3.5. Miet-, Taxi- und Gästewagen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…hinaus können für die Beurteilung der Steuerbefreiung auch sonstige Fahrten mit Hotelgästen, wie beispielsweise Ausflugsfahrten, die Beförderung zu Schiliften oder Bädern in die 80%-Grenze eingerechnet werden. Sonstige betriebliche Fahrten (z.B. Einkaufsfahrten) bleiben ausgeklammert. Rz 149: So genannte "Leihfahrzeuge" (ohne Beistellung eines Lenkers - siehe…

KfzBStR 2021 Rz 445–455B.1.4. Änderung der Verhältnisse (§ 1 Z 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Änderung der begünstigten Nutzung Rz 453: Steuerpflicht nach § 1 Z 4 NoVAG 1991 entsteht weiters dann, wenn ein zunächst steuerbefreites Kraftfahrzeug anderen Zwecken des Fahrzeughändlers (z.B. einer Nutzung als Anlagevermögen) gewidmet wird. Die Verfügungsmacht über das Kraftfahrzeug geht nicht auf eine andere Person über…

VPR 2021 Rz 102–1051.3.2.4. Abgrenzungsfragen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.3.2.4. Abgrenzungsfragen Rz 102: Bei der steuerlichen Gewinnermittlung einer inländischen Konzerngesellschaft sind nur deren betrieblich veranlasste Aufwendungen abzugsfähig, nicht aber jene, die aufAuf Gesellschafterebene durch die ausländische Muttergesellschaft entstanden sind.entstandene Kosten für Leistungen, die im Anteilseignerinteresse getätigt werden (Gesellschaftertätigkeit oder "Shareholder…

GebR 2025 Rz 1287–129527.3.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…des Kündigungsverzichts der Mieter ab, nimmt dies den Charakter einer Einmalzahlung. Da es sich aber auch nicht um wiederkehrende Leistungen handelt, zählen die "Restmieten" nicht zum Wert, von dem die Gebühr zu berechnen ist. Rz 1294: Annuitätenzahlungen von Genossenschaftern gehören zum Nutzungsentgelt. Der Wert von…

VPR 2021 Rz 264–2702.1.2. Bauausführungen und Montagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Ermittlung der Berechnung der Dauer der Bauausführung einzubeziehen (OECD-MK Art. 5 Z 55). Rz 270: Die maßgebliche Frist ist grundsätzlich für jede einzelne Bauausführung oder Montage gesondert zu ermitteln. Einzelne Projekte können unter bestimmten Umständen jedoch zusammengerechnet werden, dh. sie bilden selbst dann eine…

GebR 2025 Rz 1458–146727.5.2. Abgrenzung zum Bestandvertrag
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…eine Dienstbarkeit gemäß § 33 TP 9 GebG vorliegt. Rz 1459: Folgende Begrifflichkeiten können für die Einräumung einer Dienstbarkeit sprechen: "Erlaubnis wird erteilt" "dient zur Nutzung" "Nutzung durch Befahren mit höheren Tonnagen als jenen die für diese Fläche üblich sind" "zum Zweck der Baustellentätigkeit" "Vereinbarung eines…

VPR 2021 Rz 250–2632. Teil: Multinationale Betriebsstättenstrukturen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…unter Beachtung der Ausnahme gemäß Art. 5 Abs. 4 OECD-MA für vorbereitende oder Hilfstätigkeiten. Nehmen die im Homeoffice ausgeübten Tätigkeiten weniger als 25% der Gesamtarbeitszeit des Arbeitnehmers ein (zB ein Tag pro Woche), wird man typischerweise noch von einer bloß gelegentlichen Nutzung ausgehen können…

PV-Erlass Rz 612.2.2.5. Körperschaften öffentlichen Rechts - Betrieb gewerblicher Art
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…der Vorsteuerabzug nicht zu (vgl. EuGH 12.2.2009, C-515/07, Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie). Dieser Anteil ist - wenn er bei Anlagenerrichtung nicht feststeht - zu schätzen. Spätere Änderungen sind im Rahmen des § 12 Abs. 10 ff UStG 1994 (Vorsteuerberichtigung) zu berücksichtigen. Eine…

GebR 2025 Rz 1345–134827.3.2.2.4. Kombination von bestimmter und unbestimmter Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…bei denen zunächst für eine bestimmte Zeit ein beiderseitiger Kündigungsverzicht vereinbart wurde, sind für die Zeit des Kündigungsverzichtes als Verträge mit bestimmter Dauer und für die anschließende unbestimmte Zeit als solche von unbestimmter Vertragsdauer zu vergebühren. Beispiel: Verzichten der Bestandgeber innerhalb der ersten neun Jahre…

VPR 2021 Rz 288–2962.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Unternehmen kann im Rahmen der Auftragsforschung das auftraggebende Unternehmen es sein, das die Forschungsrisiken trägt und dem daher das Eigentum am Forschungsergebnis zuzurechnen ist (AOA Report 2008 Z I/115). Auch die bloße Nutzung eines vom Stammhaus entwickelten unkörperlichen Wirtschaftsguts in der Betriebsstätte löst nicht…

VPR 2021 Rz 368–3742.2.4.4. Unzulässige Gewinnaufteilungsmethoden
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Auftraggeber. Der Auftrag wird einheitlich durchgeführt und das Gesamtergebnis unter den ARGE-Partnern aufgeteilt. Die gemeinschaftlichen Tätigkeiten von als Mitunternehmer anzusehenden ARGE-Partnern sind daher in sachlicher als auch in zeitlicher Hinsicht als Einheit anzusehen, so dass die Frage, ob eine Betriebsstätte vorliegt oder nicht…

VPR 2021 Rz 358–3642.2.4. Bauausführungen und Montagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…was ein fremder selbständiger Unternehmer für die Ausführung der Bau- oder Montageleistung unter gleichen oder ähnlichen Bedingungen erhalten hätte. Die Fiktion, beim Stammhaus handle es sich um den General- und bei der Betriebsstätte um einen fiktiven Subunternehmer, bietet einen brauchbaren Ansatz für den Fremdvergleich (so…

KfzBStR 2021 Rz 36–39A.2. Widerrechtliche Verwendung von Kraftfahrzeugen im Inland
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Allgemeines Rz 36: Der Normverbrauchsabgabe unterliegt nach § 1 Z 3 lit. b NoVAG 1991 auch die Verwendung eines Kraftfahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre. Bezüglich der Bindungswirkung der Abgabenbehörden an Vorfragenentscheidungen anderer Behörden siehe Rz 1310. Rz 37: Keine widerrechtliche Verwendung…

GebR 2025 Rz 1302–130527.3.2.1.3. Besondere Bestandteile des Entgelts
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr, BGBl. II Nr. 242/1999 idF BGBl. II Nr. 469/2001): für Betriebskosten (ohne Heizung und ohne Warmwasser) 1,30 Euro für die Heizkosten 0,58 Euro für die Warmwasserkosten 0,29 Euro Rz 1305: Wird der Bestandnehmer in einem Kraftfahrzeugleasingvertrag…

KfzBStR 2021 Rz 53–57A.2.3.6. Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…zur Feststellung des Verwenders des Kraftfahrzeuges in unterschiedlichem Ausmaß auf mehrere Personen zutreffen, ist den Kriterien des Nutzens und der Verfügungsmöglichkeit der Vorrang gegenüber der Kostentragung einzuräumen. Beispiel 1: Einer Person mit Hauptwohnsitz im Inland wird von einem ausländischen Bekannten ein auf diesen zum Verkehr…