…das Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO geltend machen. § 48f Abs. 2 BAO regelt das Verhältnis zwischen dem Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO und dem Recht auf Akteneinsicht gemäß § 90 BAO: Soweit personenbezogene Daten in einem Akt enthalten sind, besteht für die betroffene Person…
5.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG) 5.3.1. Allgemeines Rz 33: Das meldende Finanzinstitut hat das betreffende Konto im Falle, dass Informationen zur Ansässigkeit des Rechtsträgers in einem teilnehmenden Staat vorliegen, als meldepflichtiges Konto zu behandeln. Es besteht…
Welche Dokumente jeweils erforderlich sind, kann gemäß § 5a Abs. 1 Z 2 WiEReG beurteilt werden, wenn die ausländische Rechtsform mit einer bestimmten inländischen Rechtsform vergleichbar ist. Des Weiteren finden sich auch länderspezifische Informationen und Hinweise zu den landesüblichen Nachweisen (jeweils für spezielle, lokal verfügbare Rechtsträgertypen…