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6 Treffer486 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 88–953.2.4. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4a GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…88: Parteienvertreter (Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder/Steuerberater) sind befugt, innerhalb der Anzeigefrist des § 31 Abs. 1 GebG (15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem die Gebührenschuld entstanden ist, zweitfolgenden Monats) die Hundertsatzgebühr für Rechtsgeschäfte als Bevollmächtigte eines Gebührenschuldners oder eines für die Gebühr Haftenden…

ZustRL Rz 81–923. Zuständigkeitsregelungen in Abgabenvorschriften des Bundes
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…1 EStG 1988 (Lohnsteuerprüfung) § 90 EStG 1988 (Auskunftspflicht) § 92 Abs. 2 EStG 1988 (Auslandsbeamte). Rz 84: Ist nach diesen Bestimmungen eines der beiden Finanzämter für die Erhebung der Lohnsteuer zuständig, knüpft das Kommunalsteuergesetz 1993 daran als weitere Zuständigkeit jene für die Zerlegung und Zuteilung der…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…zum Auskunftsrecht nach dem Auskunftspflichtgesetz Die Auskunftspflicht gemäß § 1 Auskunftspflichtgesetz ist nicht dazu geeignet, eine Akteneinsicht durchzusetzen (siehe zB VwGH 19.9.1989, 88/14/0198). Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass dann, wenn die Auskunft in der Weitergabe von Informationen über einen Akteninhalt besteht…

ZustRL Rz 36–392. Zuständigkeit der Finanzämter
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…zusammenzuführen, verfolgen Bestimmungen, die als Verknüpfungsmerkmal andere Anhaltspunkte als die "Erhebung" einer Abgabe vorsehen: Das "Finanzamt des Arbeitgebers" ist zuständig gemäß § 80 EStG 1988 (Lohnsteueranmeldung) § 84 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 (Lohnzettel) § 86 Abs. 1 EStG 1988 (Lohnsteuerprüfung) § 90 EStG 1988 (Auskunftspflicht) § 92 Abs…

GebR 2025 Rz 1199–120325. Anzeigepflicht (§ 31 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1.1. Gegenstand der Gebührenanzeige Rz 1199: Gegenstand der Anzeigepflicht ist grundsätzlich das gebührenpflichtige Rechtsgeschäft, sofern für das Rechtsgeschäft eine Hundertsatzgebühr bescheidmäßig festzusetzen ist. Rz 1200: Keine Pflicht zur Anzeige der einzelnen Urkunden über das Rechtsgeschäft besteht bei Rechtsgeschäften, die sachlich gebührenbefreit sind, es sei…

GMSR Rz 43–467. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…meldenden Finanzinstitut vorliegen, der Behauptung der Person bezüglich ihres Status widersprechen (Sec. VII Rz 3 CRS-Kommentar). Beispiel 1: Bei Kontoeröffnung erhält ein meldendes Finanzinstitut vom Kontoinhaber eine Selbstauskunft. Der dort angegebene Staat der steuerlichen Ansässigkeit steht im Widerspruch zu den Belegen, die zwecks Verfahren…