B.3.5. Ausfuhrlieferungen Rz 671: Von der Normverbrauchsabgabe befreit sind gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage ab 1. Juli 2021) bzw. gemäß § 3 Z 1 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 24/2007 (Rechtslage bis…
…2 Z 1 NoVAG 1991 (Vorgänge betreffend Elektrofahrzeuge, Ausfuhrlieferung, innergemeinschaftliche Lieferungen) von der Steuerpflicht ausgenommenen Vorgängen aufgezeichnet werden. Rz 1131: Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen müssen schon aus umsatzsteuerlichen Gründen getrennt aufgezeichnet werden. B.9.2. Aufzeichnungspflichten über normverbrauchsabgabepflichtige Vorgänge Rz 1132: Im Rahmen der steuerpflichtigen…
…erfolgt die Sperrsetzung grundsätzlich auf Grund eines Antrages, der mittels NOVA 4-Formular eingebracht wird. Der im Zusammenhang mit Ausfuhrlieferungen zu stellende Antrag auf Sperre einer Fahrzeugidentifikationsnummer in der Genehmigungsdatenbank ist Teil des Buchnachweises im Sinne der Verordnung zu Art. 7 UStG 1994 (BGBl. Nr…
…der in § 1 Abs. 1 Z 1 bis 7 genannten Fahrzeugklassen durch die nach § 2 Z 2 Zuständigen in der Genehmigungsdatenbank mit einer Zulassungssperre zu versehen: 1.bei Ausfuhrlieferungen gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 NoVAG 1991, 2.nach erfolgter Zulassung von Kraftfahrzeugen, wenn die…
…1 NoVAG 1991 - vgl. dazu Rz 1250 f). Rz 437: Ausnahmsweise kann im Fall von Tageszulassungen (im Zusammenhang mit Ausfuhrlieferungen) von der Entrichtung der Normverbrauchsabgabe und einer späteren Antragstellung auf Vergütung der Normverbrauchsabgabe abgesehen werden, wenn alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: das Kraftfahrzeug ist…
1.3. Konzerninterner Leistungsverkehr 1.3.1. Warenlieferungen 1.3.1.1. Produktionsgesellschaften Rz 79: Bei der Prüfung, ob die von einer Produktionsgesellschaft für konzerninterne Warenlieferungen in Rechnung gestellten Verrechnungspreise dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen, ist im Rahmen der Funktionsanalyse festzustellen, ob die Produktion nach der Grundform…
B.1.1.2. Lieferung von im Vergütungsverfahren befreiten Kraftfahrzeugen Rz 405: (Rechtslage ab 1. Juli 2021) Unter die Steuerpflicht des § 1 Z 1 NoVAG 1991 fällt auch die Lieferung von Kraftfahrzeugen, die anschließend im Vergütungsverfahren nachgemäß § 3 Abs. 3 NoVAG 1991 befreite Vorgänge betreffenim…
B.12.5. Nachweis über die Höhe des Vergütungsanspruchs Rz 1219: Der Leistungsempfänger hat den Vergütungsanspruch nicht nur dem Grunde, sondern auch der Höhe nach nachzuweisen. Als Nachweis kommt dabei alles in Betracht, was zur Feststellung der Höhe des Vergütungsanspruchs geeignet ist. Im Einzelnen können…
2.2.3.3. Überführung von Wirtschaftsgütern Rz 322: Kommt es zu einer unternehmensinternen Überführung von körperlichen oder unkörperlichen Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte, dann ist für diese Übertragung ein fremdüblicher Verrechnungspreis anzusetzen, der zur Aufdeckung der im Wirtschaftsgut erfassten stillen Reserven führt. Diese aus…
2.2.4.2. Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen und -erträgen Rz 365: Finanziert ein Unternehmen dem Auftraggeber die Auftragssumme, sind die Finanzierungserlöse abzüglich eventueller Refinanzierungsaufwendungen in der Regel dem Stammhaus zuzuordnen, da dieses die entsprechenden Leistungen erbringt und Risiken trägt. Ein eventueller Leistungsbeitrag der Betriebsstätte bei…
A.3.7.2. Normverbrauchsabgabe Rz 354: Überblick über die Befreiungsbestimmungen des § 3 Abs. 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage abseit 1. Juli 2021) bzw. des § 3 Z 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 24/2007 (Rechtslage bis 30. Juni…