…zum Tragen kommen, wenn ein Mensch über mehrere Wohnsitze verfügt. Rz 54: Für den Mittelpunkt der Lebensinteressen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgeblich: Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte, Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte, Wohnsitz der übrigen, insbesondere der minderjährigen…
…Krankheit bedingte besondere Beförderung darstellt. Beispiel: Fahrten, die dazu dienen, Personen mit Behinderungen z.B. zu Tages- oder Ausbildungsstätten zu bringen, dienen nicht der Krankenbeförderung und können daher nicht für die Befreiung für Krankenbeförderung herangezogen werden. Fahrten, die dazu dienen, Personen mit Behinderungen z.B…
…Rz 50: Für den Mittelpunkt der Lebensinteressen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgeblich: Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes oder der AusbildungsstätteEiner Person mit Hauptwohnsitz im Inland wird von einer ausländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte, Wohnsitz der übrigen…